BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

gehacktesmacher

Lt. Commander
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BGH entscheidet über Kündigungsrecht bei Umzug in Bezug auf DSL (Breitband).


Quelle: heise

Find ich eine Unverschämtheit. Es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, das wenn ich in ein Gebiet umziehe wo evtl. DSL nicht verfügbar ist, den bestehenden Vertrag nicht kündigen kann? - Und dann schön weiter für eine Leistung bezahlen soll, die ich am neuen Ort nicht mehr nutzen kann?

Ich meine gut, bei Verträgen die eh keine Kündigungsfrist haben ok. Aber was ist z.B. mit den Telekom 24 Monate Abzocker-Vertägen?
 
Soviel ich weiss war es das noch nie, die Telekom macht das meistens aus Kulanz. Bei mir zb. auch.
 
Hey! Das sind keine Abzockerverträge. Das sind einfach Verträge mit Zusatzleistungen (so sollen wir das sehen :) )
Im Bezug auf BauerMarcel: Ja, das machen die oft. Auch bei Rückzug zu den Eltern. Alles Kulanz. Vertrag ist Vertrag immerhin. Wo kämen wir denn hin, wenn man aus jedem Vertrag mit 0815 Gründen rauskäme?!
Spaß beiseite. Wenn du Mit nem O2 Vertrag in ein Gebiet ziehst, wo O2 keinen Empfang hat, lassen die dich dann aus dem Vertrag?! Also es ist doch dein Problem, wo du mit noch laufenden verträgen hinziehst. Ich finde das Urteil zwar Kundenunfreundlich aber nicht zwingend völlig falsch.
 
Ist aber leider so. Ich hab damals in Fürth gewohnt, da hätte ich ausser meiner DSL6000 auch VDSL mit 25MBit haben können, das war 2005. 2007 sind wir dann raus gezogen, 50km von Nürnberg/Fürth weg. Da gab es nur DSL1000 aber gezahlt habe ich weiterhin als hätte ich eine 6000er Leitung (Call&Surf Comfort) :mad:

Interessant wird es wenn ich beispielsweise bei 1&1 bin und an meinem neuen Wohnort nur die Telekom DSL anbieten darf. Was passiert dann? Muss man sich dann bei der Telekom anmelden und an beide Provider Zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216

Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB*. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen. Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs.

Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10
Gefällt mir auch nicht und ist wenig kundenfreundlich vom Bundesgerichtshof, dennoch kann man die Plausibilität nicht leugnen. Teurer Spaß für den Kunden, der da drei Prozesse verloren hat. :(
 
Ist doch nicht die Schuld deines Telefonanbieters wenn du umziehst.
Und wenn du einen Vertrag abschliesst über einen gewissen Zeitraum musst bei Umzug logischerweise den auch bis zum Schluss bezahlen.

Und das wird das BGH auch bestätigen.
Kannst in so einem Fall nur auf Kulanz hoffen.
 
Ich finde bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für durchaus gerechtfertigt.
Und gerade dann wenn am neuen Standort es technisch nicht realisierbar ist.
 
Recht ist Recht. Ich kann die Begründung zu 100% nachvollziehen und sehe das im Prinzip genauso. Der DSL-Anbieter subventioniert extrem viel im ersten Vertragsjahr, nur dadurch ist DSL heute so günstig. Oft lohnt es sich noch nicht einmal im zweiten Jahr richtig bzw. erst nach anderthalb Jahren. Da kann ich es verstehen, wenn die Anbieter auf die Erfüllung des 2-Jahres Vertrags bestehen.

Aus meiner Sicht, der Sicht des Kunden, ist das natürlich weniger schön. Das heißt man sollte sich in Zukunft zweimal überlegen, ob man nicht doch einen DSL-Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit nimmt. Grade wenn die Zukunft unsicher ist.
 
@gehacktesmacher

Ich finde bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für durchaus gerechtfertigt.

Für was ?
Sei du mal Telefonanbieter und du hast einen Vertrag mit einem Kunden, der, warum auch immer, umzieht.
Ist das dann meine Schuld ? Vertrag ist Vertrag!
Ich kann dem Kunden jedoch Kulant entgegenkommen aus Marketingtechnischen Gründen.
 
Ich versteh die Entscheidung des BGHs auch nicht unbedingt.
Umziehen ist kein 08/15-Grund! vor allem wenn der Anbieter keine entsprechende Leistung im neuen Gebiet anbietet!

Aber zugegebenermaßen sollte man jedenfalls keine 24-monatigen Verträge abschließen, wenn man nicht sicher ist, dass man auch da höchstwahrscheinlich in den nächsten 2 Jahre bleibt, klar!
 
Hmm, damit hat sich mein Thread zu dem Thema ja wohl erledigt:
https://www.computerbase.de/forum/threads/internetvertrag-korrektes-vorgehen-bei-umzug.810435/

Ob das Urteil unverschämt ist oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen. Aber damit ist für mich ab jetzt klar, dass ich mich nicht mehr auf solche Verträge einlasse und nur noch diejenigen aussuche, die jeder Zeit kündbar sind. Telekom und co. scheiden damit schon mal grundsätzlich aus.

Kurzfristig mag sich ein Unternehmen über solch eine Urteilsfindung freuen, auf langer Sicht vermute ich allerdings eher einen Kundenrückgang im DSL Geschäft mit langen Vertragsbindungen.

Wir habe ja einige rechtskundige hier im Board:
kann man das Urteil nicht auch grundsätzlich auf ähnliche Verträge ausweiten? Z.B. den beim Fitnessclub.
 
@Jongar

Umziehen ist kein 08/15-Grund!

Sondern ?
Ist mein Telefonanbieter dafür verantwortlich das ich nicht umziehe ?
Wenn ich an meinem Wohnort einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abschliesse muss ich mirt vorher darüber im klaren sein.
 
Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre.

ich finde der kläger ist doch selber schuld, hätte er gleich zu anfang den vertrag mit kürzerer laufzeit oder
monatlicher kündbarkeit abgesschlossen, hätte er nu kein problem.
 
marcol1979 schrieb:
Ist doch nicht die Schuld deines Telefonanbieters wenn du umziehst.

Aber der Kunde ist Schuld? Ist das nicht etwas pauschal? Hast du schon einmal den Arbeitgeber gewechselt oder bist längere Zeit arbeitssuchend gewesen? Unflexibel zu sein kann für viele das berufliche KO bedeuten.
 
mal so neben bei. Wenn man im einen Vertrag direkt mit einem Berater macht (sprich im Shop oder im Callcenter anruft) dann ist in den Meisten fällen ein Vertrag mit 12 Monaten oder gar nur 6 Monaten möglich. Einfach frage. Hatte bei Arcor (2006) nur mit 6 Monaten abgeschlossen(24 Monate normalerweise ), und jetzt bin ich bei O2 auch nur mit 12 Monaten (obwohl normal 24 Monate)
 
gehacktesmacher schrieb:
Ich meine gut, bei Verträgen die eh keine Kündigungsfrist haben ok. Aber was ist z.B. mit den Telekom 24 Monate Abzocker-Vertägen?

Wenn ich sowas schon wieder lese geht mir ab und an echt die Galle hoch!

1. Es gibt nicht nur die T-Com die 24 Monatsverträge anbietet!
2. Dein Anschluss wird oft genug mit teils mehreren hundert € teurer Hardware, für die die oft genug nix bis sehr wenig bezahlst, subvenzioniert. Das Geld muss auch erstmal eingenommen werden.
3. Vergiss bitte nicht das oft genug die Mitbewerber die Leitungen der deutschen T-Com mieten und zwar zu Preisen UNTER den eigendlichen Unterhaltungskosten!
Leider muss das jeder T-Com Kunde mitfinanzieren.
4. Die T-Com hatte früher lediglich ein Kundigungsrecht von 1nem Monat, zu dem Zeitpunkt hatte KEINER der Mitbewerber Kündigungsfristen unter 24Monaten!
Leider war das insgesammt auf Dauer nicht mehr finanzierbar, so das es nun leider wieder 24Monate sind aber die T-Com handelt das in Umzugsfällen normalerweise extrem kulant, eine Kulanz die du bei anderen Anbietern vergeblich suchst!
5. die kurzen Kündigungsfristen die z.B. 1&1 anbietet, werden sich aus obigem Gund sicherlich nicht sehr lange halten!

Nein ich arbeite nicht bei der T-Com, bin nur durch extrem Odysseen der anderen Mitbewerber wieder dort gelandet. Zahle lieber bisserl mehr und hab dafür eine anständige Qualität und einen Service der sich auch so nennen kann ohne erstmal hunderte von € in unverschämt teuren Servicenummern zu verballern.
 
samotyr schrieb:
Wir habe ja einige rechtskundige hier im Board:
kann man das Urteil nicht auch grundsätzlich auf ähnliche Verträge ausweiten? Z.B. den beim Fitnessclub.
Die Fitnesskette Donna's hat in den Verträgen extra eine Klausel mit Sonderkündigungsrecht, wenn man mehr als 30 km von der nächsten Filiale entfernt wohnt. Grundsätzlich ist aber nur zu sagen: Augen auf, was man unterschreibt und vorher abklären, was einem wichtig ist. :)
 
@Berserkus
Schön dich auch hier auf dem Board zu sehen ;)
Bitter vergiss in deiner Argumentation nicht, dass das Netz der Telekom, durch den Staat und damit letztendlich durch Steuern finanziert worden ist. Dass sie einen Zugang für andere Anbieter schalten müssen, ist daher meines Erachtens nach fair. Ob die Preise nun über oder unter den Unterhaltskosten liegen, wage ich nicht zu beurteilen.

@Conina
Du hast natürlich grundsätzlich recht mit deiner Aussage. Nun ist es aber trotzdem so, dass man nicht immer Herr über das eigene Schicksal ist. Die Vertragspartner können nichts dafür, aber man selbst oft auch nicht.

Darf dann eigentlich der Nachmieter meinen alten Anschluss weiter benutzen, wenn ich nicht mehr in der Wohnung bin? Schließlich ist der Anschluss der Wohnung doch besetzt? Also ich meine jetzt rein technisch, nicht rechtlich.
 
@samotyr

Hast du schon einmal den Arbeitgeber gewechselt oder bist längere Zeit arbeitssuchend gewesen? Unflexibel zu sein kann für viele das berufliche KO bedeuten.

Sicherlich, aber wenn ich mal wieder arbeitssuchend bin, wie im Moment, gehe ich mal zu meinem Telefonanbieter,Vermieter,Stromanbieter,Wasserwerk und
sage ihm: "Du bekommst mal kein Geld weil ich jetzt arbeitssuchend bin".
Da machen die bestimmt alle mit. ;)
 
So meinte ich das nicht. Was machst du z.B., wenn dein neuer Arbeitgeber in einer anderen Stadt ist? Dann musst du alle Verträge, die du womöglich noch aus besseren Zeiten hattest, weiter bezahlen ohne einen Nutzen daraus zu ziehen.

Mal ganz davon abgesehen, ob bei der Zahlungspause wirklich alle mitmachen würden, vor allem längerfristig gesehen. Da habe ich so meine Zweifel.
 
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