News BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung

genau so soll Recht nicht funktionieren, dass am Ende jeder normal sterbliche Bürger sich bei diesem Urteil nur an den Kopf fassen kann.


@bratzepeter: du verstehst alles richtig, einfach ne absolute Frechheit! Jetz muss man sich bei der Wohnungswahl danach richten wo der derzeitige DSL-Anbieter mich weiterhin mit Internet versorgen kann ansonsten zahl ich halt einfach für nichts.

@arikus: großes blaues M? Welcher anbieter isn das?
 
Da lob ich mir doch die guten alten Anbieter bei denen die Klärung eines ähnlichen Problems viel kulanter ablief:
"Leider haben wir keinen Umzugservice für unser Angebot… Das sinnvollste wäre, wenn sie uns ein fristlose Kündigung schicken und angeben dass sie umgezogen sind."

Allerdings ein paar Jährchen her
 
richtig so.

schon die urteilsbegründung ist so logisch die sollte wohl jeder verstehn.
 
Arikus schrieb:
Bei meinem lokalen Anbieter hier im Nürnberger Umland steht folgendes in den AGBs



Der wichtige Grund einer vorzeitigen Kündigen wäre in diesem Fall, dass der Anschluss nicht mehr bereit gestellt werden kann.
Der Anbieter in den News kann also schonmal nciht das große blaue M sein ;)
Die Floskel mit dem wichtigen Grund in den mnet-AGB ist völlig für die Füße, auch bei mnet mußt du dich auf Kulanzbasis einigen, meist läuft es auf 50% der Grundgebühr raus. Einfach nur in ein nicht versortes Gebiet wegziehen ist kein wichtiger Grund für eine Kündigung.
Allerdings muß man bei mnet ja keinen Vertrag über 2 Jahre nehmen, einfach einen Vertrag ohne Laufzeit nehmen und gut is ;)
 
Subventionen für Router? Die schicken doch immer den größten Schrott für paar Euro.
 
Ach hätte ich doch nur eine Firma die 10 Jahresverträge vergibt, die sich automatisch um weitere 10 Jahre verlängern, wenn man nicht 1 Tag nach Beginn kündigt.

Es ist ja nicht nur so mit den Internetanbietern und ihren x Jahren Vertragslaufzeit. In der Mobilfunk-sparte sieht es meines erachtens noch viel schlimmer aus. Es ist für mich nicht nachvollziehbar wie man überhaupt solche utopischen Vertragslaufzeiten zulassen kann. Solche fördern ganz sicher nicht den Wettbewerb und man ist bis zum Tag der Verdammnis an die Anbieter gekettet. Für mich sind Vertragslaufzeiten von mehr als 6 Monaten intollerabel. Die Anbieter wollen einfach nur leicht rechnen können und sich nicht um die Kunden bemühen. Die sitzen ja sowieso fest.

Man muss sich das mal vorstellen was die Richter da jetzt verursacht haben. Es ist ja auch nicht generell so, dass man Umzieht weil man es will. Es kann ja auch mal vorkommen durch eine Veränderung im Job, persönliches oder sonstwas. Dann ist mal ein Umzug fällig und man steht vollkommen im Regen. Ich kann mir nicht vorstellen was da die Richter für eine rosarote Brille aufgehabt haben. Sie scheren alle über einen Kamm.
 
Finde das Urteil auch okay. Wenn man weiß, dass man bald umzieht, schafft man sich einfach DSL ohne Mindestlaufzeit an und ein überraschender Umzug, wo im neuen Ort der gleiche Provider kein DSL anbieten kann, kommt wohl nicht so häufig im Leben, dass man in so einem Fall nicht mal in den sauren Apfel beißen kann.
 
Ich finde das ist ein richtiges Urteil.
Kann ja nun nicht sein, dass jeder Verträge nach Lust und Laune abschliessen kann und sich dann nicht dran halten möchte. Wie schon geschrieben, will der Anbieter ja gerne leisten. Aber wenn man als Kunde wegzieht liegt das ja nicht mehr in seinem Aufgabenbereich. Und vor allem auch nicht in seinen Möglichkeiten in irgendeinerweise Einfluss drauf zu nehmen.

Hoffentlich rüttelt solch ein Urteil, mal einige Leute wach. So dass nicht jeder nur nach dem günstigsten Vertrag schaut, sondern nach dem Angebot schaut, was am besten zu ihm passt.
 
In der Mobilfunk-sparte sieht es meines erachtens noch viel schlimmer aus.

Da ist aber der Kunde schuld der die letzten jahre immer wieder bis zu 3-4 Schubladenverträge gemacht hat nur um an die neusten handys zukommen. Irgendwann hört die großzügigkeit auf.
 
auf jeden fall ist es nicht der magenta farbene anbieter. weil da hätte der bgh entschieden das der kunde raus darf.
in jedem fall hätte der kunde vor dem umzug sich mal mit dem provider auseinander setzten sollen um das zu klären. dann hätte der sicher nicht das alles an der backe.
 
Ob Magenta oder Blau. Jeder Provider wird dieses Urteil mit einem breiten Grinsen aufnehmen.

Der BGH hat ein Grundsatzurteil getroffen.
 
Habe zwar gerade schon meine Meinung geschrieben, aber noch ein Nachtrag von mir, weil viele dieses Urteil für richtig halten. Wie kann man dieses Urteil nur begrüßen?

Ein Beispiel:

Eure Frau wird schwanger und ihr müsst in eine neue Wohnung umziehen. Leider ist an der neuen Adressen der Anschluss nicht mehr verfügbar. Laut des neuen Gerichtsurteil müsst ihr aber weiterzahlen. Findet ihr das in Ordnung?
 
Da der Prozess in Montabaur war wird es sich bei dem Provider wohl um 1&1 handeln.
Genau bei diesem Provider hatte ich vor einigen Jahren einmal das gleiche Problem beim Umzug. Damals gab es meines Wissens aber noch keine Möglichkeit einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abzuschließen und so durfte ich noch 12 Monate für meinen DSL Anschluss zahlen. Begründung war damals der subventionierte DSL Router. Ich hatte sogar Angeboten den Router zum Neupreis abzukaufen um aus dem Vertrag zu kommen das wäre immer noch günstiger gewesen aber 1&1 war dazu nicht bereit.
Seitdem zahle ich lieber für meinen Anschluss bei einem anderen Provider ein paar Euro mehr als jemals wieder mit 1&1 einen Vertrag einzugehen.
 
Es kann auch nicht die Lösung sein, den Kunden für eine Leistung weiterbezahlen zu lassen, die er nicht mehr nutzen kann. Von nicht mehr nutzen wollen ist hier nicht die Rede.

Die Umlegung von subventionierter Hardware auf den Monatspreis, der unter anderem Grund sein soll, ist schlicht ein Vorwand. Diese Hardware kann man in 90% der Fälle für realistische 30-100 EUR auslösen, diese Möglichkeit wird einem jedoch gar nicht erst gegeben.

Die Entscheidung ist rein zu Gunsten des Anbieters gefallen und ich bin nicht sicher, ob die EU das auf Dauer so durchgehen lässt. Es ist verständlich, dass ein Provider nicht auf Unkosten sitzen bleiben will, aber umgekehrt kann man auch nicht behaupten, die angeblich vorgestreckten und monatlich umgelegten Kosten für einen DSL/TElefonanschluß würden es unabwendbar machen, dass der Kunde für keinerlei Leistung mehr noch monate oder je nach Vertrag über ein Jahr bezahlen müsse. Hier muß eine Möglichkeit geschaffen werden, sich aus Verträgen zu realistischen Bedingungen auszulösen, sofern es sich um Umzüge handelt, bei denen am neuen Ort die Leistung technisch nicht erbracht werden kann.

Der Provider ist natürlich 1&1 in diesem Falle. Ich hatte schon beim Lesen der ersten Zeilen auf entweder Unitymedia oder 1&1 getippt. Deren Praktiken, speziell bei Umzügen und Kündigungen, kenne ich selbst zu Genüge.

Andere Provider verhalten sich in solchen Fällen übrigens fair, aus eigener Erfahrung kann ich hier Ex-Arcor/Vodafone, Netcologne oder auch das große T nennen. Allesamt haben sich bei mir bzw. in der Familie bei Umzügen absolut fair und unbürokratisch verhalten.
 
Da die vorherigen Instanzen Koblenz und Montabaur waren handelt es sich hier um 1&1. Ist im Grunde aber egal. Das Urteil geht in dieser Form vollkommen in Ordnung. Wer einen Vertrag abschliesst muss sich im klaren darüber sein welche Konsequenzen es hat.

Im übrigen handeln alle großen Telekommunikationsunternehmen schon heute kulant. Es scheint nämlich niemand so recht bewusst zu sein das schon der (normale) Umzugsservice der Unternehmen an sich eine reine Kulanzregelung ist. Eigentlich könnten sie auch darauf pochen das der Vertrag an Adresse A weitergeführt (weitergezahlt) wird selbst wenn man nach Adresse B zieht und der Anschluss dort technisch realisierbar ist.
 
PaladinX schrieb:
Finde ich in Ordnung so.
Etliche findige Bürger würden sonst etliche Möglichkeiten finden, vorab aus Verträgen auszusteigen (gefakte Umzüge, gibt genug die sowas machen...), dann würden die Verträge für alle wiederrum teurer werden.

Überleg dir mal warum die das machen. Wenn ich für 2 Jahre zwangsgebunden werden ist das nur die logische Konsequenz. Und offenbar ist man als Kunde innerhalb dieser Vertragslaufzeit diesen Firmen schutzlos ausgeliefert, weil der lächerliche Rechtsstaat, namentlich unsere Politiker, nicht in der Lage ist die Bürger vor der Wirtschaft zu schützen.
 
Naja das Urteil ist schon Sch... Beim Handyvertrag kein ding, das Handynetzt ist ja auch zu 100% in Wohngegenden ausgebaut. Das DSL Netz nicht die Verfügbarkeit ist eine Katastrophe zumindest bei uns in Ländlichen Gegenden. Warum soll ich dann noch für etwas zahlen was mir der Anbieter gar nicht mehr bieten kann? Dann sollte er gezwungen werden das DSL Netz so auszubauen das ich als Kunde an meinem neuen Wohnort seine Leistungen wieder beziehen kann. Oder er sollte mich aus dem Vertrag lassen.
Nur mal eine Beispielrechnung momentan zahle ich 49€ für DSL 16.000 bei einem Rosa Anbieter (was anders gibt´s hier nicht auch kein Kabel) würde ich umziehen wo kein DSL verfügbar wäre und nur DSL über Kabel zu beziehen wäre dann würde ich ja Monatlich c.a 100€ nur für´s Internet zahlen *lol*
 
Ja, wenn der Provider am neuen Ort kein Anschlussbieten kann, sollte man doch den Unkostenbeitrag ermitteln und diesen begleichen um somit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, das dürfte immernoch wesentlich günstiger sein als 1jahr lang einen Tarif zu zahlen der nicht nutzbar ist.


kann da beide seiten verstehen, ... , hätte mir von Gericht aber ne Diplomatische Variante gewünscht wie oben beschrieben.

@Puzzler, du bist nur soweit ausgeliefert, wie du unterschrieben hast, bei etwaigen änderungen oder Leistungen hat man Sonderkündigungsrechte ...
Firmen können mit den Verträgen besser Planen, stell dir vor du weißt erst 4 wochen vorher wieviel geld dein unternehmen nächsten monat einfährt, möglich aber schlecht, wenn du weißt was in 6 monaten rein kommt, kannst du investieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe vor einem Jahr bei Unitymedia wegen Umzug gekündigt und sie haben es sofort gemacht.

Also kann ich nur von mir aus sagen, das es bei ihnen nicht so war.
 
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