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Hallo. Weiß jemand ob mein einen Anspruch darauf hat, das Bilder die bei einer Veranstaltung geschossen wurden und anschließend auf der Homepage ausgestellt werden, gesperrt werden ?
Das kommt auf die genauen Umstände an. Ob es erlaubt war dort Fotos zu machen, was auf den Fotos zu sehen ist, ob es erlaubt war Fotos zu machen aber speziell dieser Urheber nicht dazu berechtigt war usw.
Wenn es sich um ein Partyportal a la Nachagenten, Clubstars öÄ handelt, reicht meist eine kurze Email. Die haben ja schließlich kein Interesse daran jemanden zu verärgern oder in Schwierigkeiten zu bringen.