@Axxid: Nur sind die 18-Jährigen noch genauso doof wie früher

Nicht ohne Grund, wird das Jugendstrafrecht sehr häufig bis 21 Jahren angewandt, da diese manches einfach noch gar nicht richtig abschätze können.
Vorschlag:
Wir lassen den Herstellern ihre Glücksspielmechaniken (egal wie sie sie nennen oder verkleiden).
Im Gegenzug gilt dafür aber ein Mindestalter von 22 Jahren UND es muss vom Hersteller/Entwickler JEDER Kauf nachgewiesen werden können, dass dieser von einer Person älter als 21 getätigt wurde.
(Andernfalls heftige Strafen wie z.b. 10-fache des Werts der nicht nachweisbaren Zahlungen)
Keine Ausreden von machbar/nicht machbar und irgendwelchen Pseudohürden. Wems nicht passt, programmiert solche Spielmechaniken dann einfach nicht mehr ins Spiel.