Bloß keine RAZER Webcams kaufen

DaysShadow schrieb:
Und dennoch muss hier erst festgestellt werden, ob es ein Material-/Fertigungsfehler und damit ein Fehler seitens Razer der von denen zu beheben ist oder ein Anwenderfehler, denn keiner hier weiß wie das Gerät bzw. das Gewinde behandelt wurde. Zu fest reindreht oder überdreht, irgendwas ist dabei gebrochen und dann hat es sich erst mit der Zeit gezeigt und sich verabschiedet oder oder oder...

Nur weil etwas kaputt ist, heißt es nicht automatisch, dass der Hersteller oder Händler zu haften hat.
Also unterstellst du mir, das ich das grob fahrlässig gemacht hab, nur um dann für einen Artikel der für Razer Cents wert ist, so ein Faß aufzumachen ???

Sollen wir jetzt eine staatliche, auf EU Basis fundierte und offizielle Untersuchtungskommision damit beauftragen, damit die hier bei mir schauen wie das passiert ist ? Wie wäre es mit, es ist schlicht weg zu gewesen. Sonst würde ich mich wohl kaum so aufregen bei einem Artikel für den ich knapp 400 Euro bezahlt habe. So etwas in nicht mal 3 Monaten, jeder andere Hersteller würde sich da nicht querstellen. Das soll kein Geld-Zurück Versuch oder Tausch der Kamera werden, es geht mir um die Halterung. Und wenn deren Materialien so buggy sind, dann sollte es auch für die kein Problem sein so ne Kleinigkeit auszutauschen. Ich hab dafür ne Menge Geld bezahlt.

Ich denke das ist rechtens.
 
Eletron schrieb:
Das blau markierte
Ja das ist schön, ich kenne das, aber Beispiel:

Ich lasse mein Notebook fallen und es hat danach einen Riss im Gehäuse, sonst nichts. Meinst du ich kann damit auf Gewährleistung pochen, weil war ja schon von Werk aus fehlerhaft, so dass es nach 3 Monaten dort einen Riss bildet? Ich glaube nicht, denn ich habs verursacht.
 
Hier gilt hat der Ausschluß "Beschädigungen mit/durch Gegestände/Bauteile etc. die NICHT von RAZER stammen. Der Arm ist von ElGato und damit nicht von RAZER.

Wobei Razer eh der lertze Laden ist ABER es geht noch geiler :

Ich habe ne Smartwatch von TicWatch. Mittlerweile die 2. da die erste nach ziemlich genau einem Monat nicht mehr wollte, das OLED-Display zeigte nur noch ein paar Streifen ..... Garantie beim Hersteller angemeldet (Bei Amatzon gekauft welche wegen Garantie an den Hersteller verwiesen haben), das Problem geschildert und 3 Tage Später eine Atwort bekommen das sie die Garantie ablehnen da ich bei einem NICHT Autorisierten Dritthändler gekauft hätte (amazon.de STEHT auf deren Liste als Autorisiert) und sich das Problem ohnehin zu 100% mit einem Werksreset lösen lassen würde.
Werksreset benötigt MEHRERE Bildschirmeingaben .... Inkl Scrollen ..... Hinkriegen mit defektem Display das keinerlei Rückmeldung liefert und unter umständen auch garkein Touch mehr erkennt ..... Amazon hat es mir dann über "Rücksendung gegen Gleichwertigen ersatz" ausgetauscht ..... die "neue" ist jetzt 5 Wochen alt .... TicWatch 3 Ultra GPS falls es wen interessiert ...sofern die hält ist die unschlagbar günstig .....
 
DaysShadow schrieb:
Ja das ist schön, ich kenne das, aber Beispiel:

Ich lasse mein Notebook fallen und es hat danach einen Riss im Gehäuse, sonst nichts. Meinst du ich kann damit auf Gewährleistung pochen, weil war ja schon von Werk aus fehlerhaft, so dass es nach 3 Monaten dort einen Riss bildet? Ich glaube nicht, denn ich habs verursacht.
Und du siehst grundsätzlich im Leben bei den Menschen die Schuld, die damit umgehen ? Die Tatsache das Dinge einfach schlecht verarbeitet sind, billige Materialien oder einfach das Montagsmodell in der Fabrik war, Dinge die millionen Menschen täglich passieren, die siehst du garnicht als akzeptabel. Denn laut deiner Formulierung ist anscheinend immer der Käufer schuld.

Tolle Einstellung ! Ich hoffe du tauschst nie was um, denn woher wissen die das es nicht deine Schuld war ?
 
@oldm4n

Lese dir mal meine Beiträge durch. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung durchführen.

Du kannst dich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen:

Sachmängelhaftung und Verbrauchsgüterverkauf sind da die Stichworte. Vielleicht setzen sie sogar ein Schreiben für dich auf.

@DaysShadow

Nur weil es bei dir nicht geklappt hat, darf ich auf die rechtlichen Grundlagen nicht aufmerksam machen?
Wer weiß, was bei dir genau passiert ist. Aus der Ferne ist das schwer zu beurteilen.
 
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Beweislastumkehr ist hier etwas schwierig anzuwenden. Denn dies greift nicht zwingend bei mechanischen Beschädigungen.
Denn der Hersteller / Händler kann ja durchaus (und zurecht) argumentieren: "Tja, wenn der mechanische Defekt schon von Anfang an existierte, warum meldet man sich nach so langer Zeit erst"

Aber wie schon mehrfach erwähnt wurde, erneut an den Hersteller RAZER wenden, oder Verbraucherschutz.
 
@NatokWa

Da diese Halterung mit einem Gewinde in der Halterung von RAZER an der Kamera angeboten wird, Razer aber auch keine eigenen Halterungen verkauft, kann man dann nicht sagen das es der Arm von Elgato war. Nur wenn man eigene DInge in der Richtung anbietet und dann sagt, das wenn man nur die original Arme bzw Gewinde von RAZER nehmen würde, dann ist das ein Fall. Aber da Razer solche Produkte nicht anbietet, können Sie auch nicht Halterungen anderer Hersteller dann als Grund der abnutzung ausgrenzen.
 
Also ich würde zuerst einmal auf deutsch antworten, damit du einen anderen Support bekommst. Manchmal hilft das schon.

Im ersten Jahr gilt noch keine Beweislastumkehr, also würde ich versuchen auf eine Ausbesserung oder einen Austausch zu bestehen, falls die Kamera noch nicht so alt ist. Wenn keine Reparatur möglich ist, ist das ja nicht dein Problem. Dann sollen die halt eine neue Kamera schicken.
Geld zurück fordern ist leider meist keine Option, da der Hersteller dann eine "Nutzungspauschale" abziehen kann und man dann oft für das Geld keinen Ersatz kaufen kann.
 
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Der Schaden ist innerhalb der Frist aufgetreten. Also ist Razer am Zug. Inwieweit Razer das Spiel durchspielt, ist schwer zu sagen.

Sind solche Kameragewinde nicht sogar genormt?

https://www.gewinde-normen.de/foto-gewinde.html

Also, hier gibt es schon ein paar Fragen, die geklärt werden müssen. Vor allem dann, wenn Razer keine eigenen Stative anbietet.

Aber, wie gesagt, eine Klärung des Falles werden wir hier nicht erzielen können.
 
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oldm4n schrieb:
Also unterstellst du mir
Ich unterstelle gar nichts bzgl. einer mutwilligen Zerstörung. Aber man kann auch mal was überdrehen, es ist nicht mal bemerkt haben und man ist dennoch selbst verantwortlich.

Eletron schrieb:
Nur weil es bei dir nicht geklappt hat, darf ich auf die rechtlichen Grundlagen nicht aufmerksam machen?
Wer weiß, was bei dir genau passiert ist. Aus der Ferne ist das schwer zu beurteilen.
Das war ein theoretisches Beispiel, ich werfe meine Techniksachen nicht runter...
Ja du darfst darauf aufmerksam machen, es ging mir immer noch nur darum, dass eine Schuld festgestellt werden muss und hier m.E. sicher nicht automatisch die Gewährleistung ohne Prüfung greifen wird. Ausgenommen es wäre seitens Razer ein bereits bekannter Fehler.

oldm4n schrieb:
Ich hoffe du tauschst nie was um, denn woher wissen die das es nicht deine Schuld war ?
Doch tue ich, sehr selten zwar, aber kommt natürlich auch vor, und das wird dann geprüft und gut ist.

oldm4n schrieb:
Und du siehst grundsätzlich im Leben bei den Menschen die Schuld, die damit umgehen ?
Nein, aber die Option besteht nun mal, was dir offensichtlich nicht mal in den Sinn kommt. Du möchtest nur einfach Ersatz, weils teuer war und du meinst im Recht zu sein. Kannst und solltest du natürlich weiter machen, vielleicht hast du ja Erfolg. Schönen Tag noch.
 
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@DaysShadow

Ich sags mal so:

Es gibt scheinbar Hersteller, die es erstmal auf solch einem Wege versuchen und eine Garantie/ Ersatz, Umtausch etc. pp. ausschließen.

Dafür gibt es so etwas, wie die Verbraucherschutzzentrale. Wenn man dem Hersteller/ Verkäufer rechtliche Grundlagen vorlegt, kann es durchaus passieren, dass sie dann schon einknicken. Das liegt dann daran, dass die jeweilige Rechtsabteilung des Unternehmens die Chancen einschätzen kann und die Kosten eines Verfahrens gegenrechnen wird.

Daher auch der Verweis auf die entsprechenden Rechtsquellen.

Wer hier Schuld ist, haben wir nicht zu bestimmen. Dies ist im Rahmen der Beweislastumkehr geregelt und Razer ist erstmal am Zuge.
 
MadDog schrieb:
Beweislastumkehr ist hier etwas schwierig anzuwenden. Denn dies greift nicht zwingend bei mechanischen Beschädigungen.
Denn der Hersteller / Händler kann ja durchaus (und zurecht) argumentieren: "Tja, wenn der mechanische Defekt schon von Anfang an existierte, warum meldet man sich nach so langer Zeit erst"
Sehe ich nicht so. Gerade das ist doch die Essenz der Beweislast-Regelung.

Ein schlecht verarbeitetes Gewinde kann durchaus erst nach einer gewissen Nutzungsdauer Probleme machen.
Andererseits kann auch durch unsachgemäße Nutzung das Problem verursacht worden sein.

Daher die Regelung:
Im ersten Jahr nach Kauf muss der Verkäufer (der nicht zwingend auch Hersteller sein muss) dem Käufer beweisen, dass die unsachgemäße Benutzung ursächlich für den Defekt ist. Ansonsten wird angenommen, das Produkt war von Beginn an fehlerhaft.
Tritt der Fehler nach besagtem ersten Jahr auf, dann muss der Käufer beweisen, dass das Produkt von Beginn an mangelhaft war (was aber in den seltensten Fällen machbar sein dürfte).
 
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@Creeping.Death
bei normalen Ausfällen ist dies natürlich so richtig. Bei mechanischen Beschädigungen ist dies etwas schwieriger und komplizierter.

Und um ehrlich zu sein, ist das auch richtig so. Ein Händler muss nicht alles abwickeln und hat durchaus auch das Recht, Dinge und Abläufe zu hinterfragen.

Der Spruch " der Kunde ist König" muss zwingend erweitert werden mit "und er soll ich auch als solcher verhalten, nicht wie ein Bauer"

Sprich, wenn man in Ruhe und Sachlich mit dem Händler / Verkäufer Kontakt aufnimmt und nicht gleich mit der Anwaltschiene oder mit Pöbeleien rumwirft, kommt man eher ans Ziel :-)
 
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Das ist richtig, was @MadDog sagt. Der Ton, macht die Musik.
 
MadDog schrieb:
Sprich, wenn man in Ruhe und Sachlich mit dem Händler / Verkäufer Kontakt aufnimmt und nicht gleich mit der Anwaltschiene oder mit Pöbeleien rumwirft, kommt man eher ans Ziel :-)
Da stimme ich dir zu 100% zu.

Dennoch ist die Sache mit der Beweislast nicht verhandelbar. Im (unwahrscheinlichen) Extremfall kann der Käufer auf sein Recht pochen. Er muss nicht beweisen, dass das Problem schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
 
^^ Das einzige Problem hier ist doch, dass der Support offensichtlich nicht verstanden hat, dass es sich um einen glasklaren Gewährleistungsfall handelt. Da arbeiten halt nicht gerade die, die in der Schule gut aufgepasst haben. ;)
Also jetzt wieder antworten und erklären, dass es sich eben um Gewährleistung handelt. Wenn die das dann immer noch nicht einsehen, kann man weitersehen mit größeren Keulen. Jetzt heißt es jedenfalls erstmal Geduld haben. Wir sind halt in eine Servicewüste gerutscht, da muss man sich leider auf sowas einstellen.
 
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Nunja. Man muss aber auch fair bleiben - hier sind auch so einige, die Gewährleistung und Garantie nicht auseinanderhalten können.
Davon abgesehen kann das die deutsche Razer-Store-Website auch nicht. Wenn man da über Support auf "Gewährleistungsbedingungen" klickt kommt man raus bei der "Razer-Warranty" und beschränkter Garantie. Wieso sollten es also die Support-Mitarbeiter besser wissen? (ja mir ist das diese Bereiche offensichtlich aus von der US-Seite übersetzt wurden).

Zum Thema mechanische Beschädigung: So ein Gewinde kann ja auch eine Vorschädigung aus der Produktion haben - manchmal sind die in die Kunststoffgehäuse verklebt oder ähnliches. Auch hier kann ein Fehler vorliegen, der eben irgendwann zum Versagen führt. Somit sehe ich das nicht so "schwierig" wie so einige andere hier. Noch dazu geht es ja nicht einmal um irgendeinen Händler - Vertragspartner des TE ist Razer selber. Natürlich kann sich ein Händler immer querstellen - dann steht eben Aussage gegen Aussage. Ob sich dann der Aufwand mit Anwalt & Co. lohnt ist halt wieder ne andere Sache.
 
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Siehst du richtig. Nur weil es mechanisch ist, ist es nicht "schwierig". Schwierig ist es vllt höchstens für den Hersteller, weil er beweisen müsste, dass das Problem nicht seit der Produktion vorlag. Diesen Aufwand nimmt halt kein Hersteller in Kauf und ersetzt direkt (außer vllt man erkennt eindeutig, dass jemand mit einer Dampfwalze drüber gefahren ist und alles auch immer in Anbetracht der Kosten).
Das ist aber alles erstmal nebensächlich so lange der Support die Lage nicht kapiert. :D
 
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Meine Erfahrungen mit dem Razer Support: Vermeidet es, auf deren Webseite zu bestellen.
Ich habe damals, weil es auch die nirgends sonst zu kaufen gab, eine Black Widow Stealth Ultimate Edition im Razer Shop gekauft, bekam aber heftige Probleme mit deren Keycaps (nach ca. 3 Monaten 58 gebrochene Keycaps), was nachweislich ein Fehler von deren OEM war, denn es traf mehr Firmen als nur Razer.

Ich habe dem Razer Support sachlich und höflich erklärt, was mein Problem ist, ihnen Bilder gezeigt, auch die Probleme vom OEM mit Quellen geschildert, ihnen auch erklärt, dass ich kein Geld, sondern nur das Produkt repariert haben will.
Es artete zu einer tagelangen Diskussion aus, in der jedes Mal mir die Schuld in die Schuhe geschoben wurde. Letztendlich habe ich mit einer 14 Tage Frist und Anwalt gedroht, sollte sich die Sachlage nicht zu meinen Gunsten klären. Sie haben es dann zähneknirschend eingesehen und ich durfte sogar noch die Versandkosten selbst tragen (die ich auch einklagen hätte müssen...).
https://www.computerbase.de/forum/t...dow-ultimate-gebrochene-tastenkappen.1003992/

Zum Fall von @oldm4n würde ich mal behaupten, dass das Gewinde aus billigen Kunststoff ist und mechanische Belastungen nicht aushält. Hier hätte man Metall nehmen sollen. Darum ist Razer in der Beweispflicht, dass das Gewinde mechanischen Belastungen von Stativen gewachsen ist, was sie nicht können werden, darum Gewährleistungsanspruch.

Also dieses Theater, obwohl man nichts dafür kann, können sie sich stecken.
Darum auch von mir eine generelle Warnung, beim Razer Shop Online zu bestellen. Muss jeder selbst wissen.
 
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