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NewsBlutzuckermessung simuliert: Bundesnetzagentur zieht Smartwatches aus dem Verkehr
Die Bundesnetzagentur vermeldet für ihre Marktüberwachung im Jahr 2025 erhebliche Mängel an elektronischen Geräten (PDF). Insgesamt 7,7 Millionen Geräte seien aus dem Verkehr gezogen worden. Mängel waren etwa fehlende CE-Kennzeichnungen, Überschreitung von Grenzwerten für Störaussendungen oder nicht verkehrsfähige Produkte.
Zum Beispiel sind in dem EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate bestimmte Smartwatch-Modelle als nicht verkehrsfähig gelistet, weil sie eine vermeintliche Blutzuckermessung anbieten, die nur simuliert wird. Dennoch stellte die Bundesnetzagentur Verkaufsangebote für diese Smartwatches fest.
O.o
Leider habe ich das Gefühl, dass die Leute, die so etwas vertreiben, dafür nicht für 20 Jahre in Haft kommen. Profit über potentielles Menschenleben. Da darf man die Behörden echt mal loben...
„Bei einem überprüften Fall bestand das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Router im nahen Umfeld des Wechselrichters gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller daraufhin auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.“ - und brachte ihn unter anderen Namen erneut auf den Markt.
Geiz ist Geil und so. Oftmals ist Nichtkaufen sogar günstiger, sicherer und genauso wertvoll. Simulierte Werte sind wahrscheinlich häufiger anzutreffen. Hier im Forum geilen sich ja auch genug Leute über 2 Euro Ersparnis ab, ohne wirklich am Ende was zu sparen. Es gilt immer der Merksatz "You get, what you pay for".
Das tägliche Katz und Maus Spiel. Bei der Menge an Warenverkehr ist eine Moderation heute kaum mehr möglich, vor allem bei der Vielzahl an Manufakturen in China die optisch das selbe Produkt unter hunderten Namen vertreiben, die sich technisch aber teils fundamental unterscheiden. CE Tragen sie alle, ist auch kein Wunder, das stellt man sich als Hersteller grundsätzlich selbst aus. Ob dem aber auch so ist, steht in den Sternen. Gilt übrigens auch für Hersteller in Europa resp. Internationale Unternehmen die in Deutschland vertreiben. Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden. Kommt aber von einer deutschen Firma für den europäischen Markt.
Das wird schwierig. Da erstens ausländische Unternehmen, wo man sowieso schon schwer Kontrolle bekommt und dort auch ruckzuck eine andere Firma gegründet wird, die man dann nicht mehr ahnden kann.
Kampf gegen Windmühlen, außer man prüft direkt den Import und zwar jeden!
Alle. Es gibt keinen klinisch validierten, nichtinvasiven Blutzuckermesser aus China für ein paar Euro in einer Uhr. Meines Wissens nach gibt es überhaupt keine solchen Geräte, sondern nur Prototypen in der Forschung ohne Validierung und vor allem deutlich größer und teurer als eine Smartwatch.
Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden.
Wieso nicht? Dein Kühlschrank speist ja nichts ein, sondern funktioniert einfach in diesem Spannungsbereich. Im Übrigen sind 220-240V durchaus im deutschen Stromnetz beim Endverbrauchsgerät möglich. Die 240V in Gebieten mit hoher PV-Einspeisung im Sommer zur Mittagszeit, sogar mehr als 240V. Und die 220V an alten Anschlüssen, die 50m durch den Garten mit zu kleinem Querschnitt gelegt wurden, ordentlich Übergangswiderstand haben und du dann einen 16A-Verbraucher betreibst - sogar weniger als 220V.
Tesla Model S zeigte (zumindest früher) die Spannung der Stromquelle an - und da sah ich schon alles zwischen 210V und 245V.
Das einzige, was man da machen kann, ist hierbei auch Amazon in Haftung zu nehmen. Und hier darf es gerne drakonische Strafen geben. Für ein paar Millionen steht doch da niemand mehr auf. Es muss da einfach weh tuen.
Solche Konsequenzen wurden garantiert einkalkuliert.
Nicht die Plattformen sollten sich mit Geld "freikaufen" können, die oft nur einen winzigen Bruchteil des Gewinns ausmachen, sondern die verantwortlichen Manager / Geschäftsführer privat haften. Alles andere bietet keine Abschreckung, sondern nur eine Anpassung der Kalkulation für das nächste Unternehmen mit neuem Namen.
Ich glaub in erster Instanz reicht die Löschung - wenn aber keine Konsequenzen gezogen werden, und weiterhin Produkte vom gleichen Hersteller vertrieben werden, dann könnte man durchaus über (grobe) Fahrlässigkeit sprechen. Bei simulierten Messwerten spricht man halt wirklich nicht mehr über Moral, sondern über Gefahr.
Und dann die Zeichen auswechseln, um von Filtern nicht erwischt zu werden - nicht nur reudig, sondern willentlich kriminell.
Nscale schrieb:
Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden. Kommt aber von einer deutschen Firma für den europäischen Markt.
Vielleicht versteh ich was falsch, aber 230V liegen doch genau in der Mitte? Dass der Kühlschrank nicht bei der ersten Spannungsschwankung das Zeitliche segnet ist/kann doch kein Grund für ein Verkaufsverbot sein.
Laut Betriebsanleitung ist mein Kühlschrank für 220-240V ausgelegt. Damit dürfte ich ihn gar nicht am deutschen Stromnetz betreiben und er gar nicht vertrieben werden
Die Spannung wurde mit der Zeit verändert, das weißt du, oder?
Ab 1987 wurde die Spannung schrittweise auf 230 +13,8−23 V angehoben. Seit 2009 darf sie 230(±23) V betragen, womit 207 Volt bis 253 Volt zulässig sind.
Quasi unmöglich. Wie viele Händler vertreiben z. B. über Amazon ihre Ware? Sicher zehntausende. Wenn jetzt jeder hundert Produkte anbietet, müssten die Plattformen mehr als eine Million Produkte untersuchen. Das schaffen die niemals. Und selbst wenn ein Produkt aus dem Verkehr gezogen wurde, ist es nächste Woche unter anderem Namen wieder im Angebot.
Dem kommt man nur bei, in dem man die Drahtzieher dingfest macht. Da die aber üblicherweise irgendwo im Ausland hocken, wird das nicht passieren.