News Blutzuckermessung simuliert: Bundesnetzagentur zieht Smartwatches aus dem Verkehr

aid0nex schrieb:
Wow, klasse dass die BNetzA diesen vermeintlich aussichtslosen Kampf trotzdem kämpft!
Was bleibt denn anderes übrig. Amazon in Haftung nehmen wäre was. Man kann ja durchaus Verkäufer verantwortlich machen.
 
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Ich weiss ja, dass es ein Tropfen auf den heissen Stein ist. Aber solange die Plattformen selber keinerlei Konsequenzen haben, sondern weiterhin von jedem Kauf über ihre Plattform profitieren, wird es sich nie ändern.
Wenn in Deutschland mit dem Zeigefinger gewedelt wird, wird in China einfach ein neues Unternehmen gegründet. Wenn Amazon, Temu und Alibaba plötzlich selber Strafe zahlen müssten, werden sie schon Wege finden ihre Händler in Zukunft besser zu kontrollieren und/oder zur Rechenschaft zu ziehen.
 
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TeeKayEV schrieb:
Wieso nicht? Dein Kühlschrank speist ja nichts ein, sondern funktioniert einfach in diesem Spannungsbereich. Im Übrigen sind 220-240V durchaus im deutschen Stromnetz beim Endverbrauchsgerät möglich. Die 240V in Gebieten mit hoher PV-Einspeisung im Sommer zur Mittagszeit, sogar mehr als 240V. Und die 220V an alten Anschlüssen, die 50m durch den Garten mit zu kleinem Querschnitt gelegt wurden, ordentlich Übergangswiderstand haben und du dann einen 16A-Verbraucher betreibst - sogar weniger als 220V.

Die Nennspannung beträgt seit über 30 Jahren 230 V. Diese darf 10 Prozent nach oben oder unten schwanken und tut das auch. Also 23 V nach Oben oder unten. MIt Anschlüssen und Querschnitt oder Verbrauchenr hat das nichts zu tun. Auch damals durfte die Netzspannung schwanken.
 
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Eine Frechheit wie man als Konsument und Bürger von jeder erdenklichen Seite ausgenommen, beschissen, betrogen wird.
 
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CE Zeichen ist doch Wertlos.
Es bedeutet nur es könnte die Prüfung bestehen aber nicht das es die Prüfung je bestanden hätte.

Eine Selbstverpflichtung von Herstellern hat und wird auch nicht zuverlässig funktionieren.
 
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oxe23 schrieb:
„Bei einem überprüften Fall bestand das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Router im nahen Umfeld des Wechselrichters gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller daraufhin auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.“ - und brachte ihn unter anderen Namen erneut auf den Markt.

🤣

Ein Kampf gegen Windmühlen.
Auch dafür kann man ein Gesetz erlassen:

Wird ein Produkt welches nicht verkehrsfähig ist erneut mit den selben Eigenschaten nur unter neuem Namen herausgebracht, wird der Verursacher mit bis zu 100% seiner Jahresumsatzes belastet...
 
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Bright0001 schrieb:
Vielleicht versteh ich was falsch, aber 230V liegen doch genau in der Mitte? Dass der Kühlschrank nicht bei der ersten Spannungsschwankung das Zeitliche segnet ist/kann doch kein Grund für ein Verkaufsverbot sein.
Wir haben bei 230V Effektivspannung eine Zulässige Abweichung von +/- 10%. Das heißt, jedes Gerät, das für den deutschen Markt verkauft wird, muss zwangsläufig so designt sein, dass es zwischen 207 V und 253 V zuverlässig funktioniert. Gibt ein Hersteller in seiner Betriebsanleitung lediglich eine zulässige Spannung von 220 V - 240 V an, so gilt die Herstelleranweisung und das Gerät dürfte gar nicht am normalen Ortsnetz betrieben werden.
JumpingCat schrieb:
Von wann ist dein Kühlschrank?

Die Spannung wurde mit der Zeit verändert, das weißt du, oder?
2023, deutscher Hersteller. Macht auch was mit großen, gelben Geräten.
Hab den Kram sogar gelernt, drum schüttel ich ja den Kopf drüber...
JumpingCat schrieb:
@Nscale: Zeit für einen neuen Kühlschrank. Der geht sonst garantiert in den nächsten Stunden kaputt. 🙂
Glaube Du hast das Problem nicht verstanden. Defacto dürfte das Gerät in Deutschland nicht an den (privat)Mann gebracht werden, wenn die Betriebsanleitung die Spannung auf 220-240V beschränkt. Damit entspricht es nicht den CE Standards. Und dieser Fauxpas dann auch noch von einem Premiumhersteller mit Sitz in der EU... Das zeigt wie lax die Moderation der Produkte schon innerhalb Europas ist, die auf den Markt kommen. Damit ist es nicht wunderlich, dass so viel Elektroschrott aus Fernost rüber kommt.
 
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Löschknecht schrieb:
Die Nennspannung beträgt seit über 30 Jahren 230 V. Diese darf 10 Prozent nach oben oder unten schwanken und tut das auch. Also 23 V nach Oben oder unten. MIt Anschlüssen und Querschnitt oder Verbrauchenr hat das nichts zu tun. Auch damals durfte die Netzspannung schwanken.
Ja, das betrifft die Netzspannung, wie sie an deinem Hausanschluss anliegen sollte. Keiner verbietet dir, Geräte ans Netz anzuschließen, die auch mit einer höheren oder niedrigeren Spannung funktionieren können.

Edit: Jetzt kapiere ich. Es geht dir darum, dass das Gerät laut Aufschrift unter 220V und über 240V (angeblich) nicht funktionieren soll. Das ist in der Tat dann eine falsche Beschriftung oder falsche Spezifikation. 👍
 
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Nscale schrieb:
Glaube Du hast das Problem nicht verstanden. Defacto dürfte das Gerät in Deutschland nicht an den (privat)Mann gebracht werden, wenn die Betriebsanleitung die Spannung auf 220-240V beschränkt

Nein. Die Geräte müssen DIN/IEC 60038 folgen. Wenn nicht, dann gibt es kein CE-Kennzeichen und der Verkauf/etc ist hier verboten. Siehe dazu zum Beispiel 2014/35/EU die dein Hersteller laut seinen Dokumenten unterstützt: Liebherr: EU-Konformitätserklärung

In der Betriebsanleitung steht zu den 220-240V sicherlich nur das dies der "optimale" Spannungsbereich ist wo auch Verbrauchsmessungen wie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse genannt wird.

@Nscale : Und nun?
 
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TeeKayEV schrieb:
Weil unser Netz 230V +-10% hat und damit 208-252 V und dafür ist der Kühlschrank nicht zugelassen.

Ich habe einige dieser PMR Funkgeräte. Die kann man selbst auf alle möglichen Frequenzen einstellen. Ich nutze die zwar nur im gesetzlich erlaubten Bereich, aber auf Grund der Möglichkeit zur Änderung sind sie in DE verboten. Bzw. dürfen nur mit Amateurfunk Lizenz genutzt werden.

Inzwischen habe ich sie aber außer Landes gebracht.
Ergänzung ()

JumpingCat schrieb:
der Betriebsanleitung steht zu den 220-240V sicherlich nur das dies der "optimale" Spannungsbereich ist
Nein, tatsächlich steht da, das er nur in diesem Spannungsbereich betrieben werden darf. Darüber hatte ich auch schon etwas bei YouTube gesehen. Also jedenfalls bei einem "importmodell"
 
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OpenSystemFan schrieb:
"You get, what you pay for".
Nein, das ist in der Pauschalität falsch.

  • Aus einem niedrigen Preis kann in der Regel kein überdurchschnittlich hochwertiges Produkt vertrieben werden.
  • Ein Produkt niedriger Qualität kann sehr wohl mit überdurchschnittlichem Preis Vertriebe werden.

Ersteres ist, bis auf Ausnahmen zur Marktdurchdringung und ähnlichem, für den Anbieter wirtschaftlich nicht möglich.

Zweiteres ist sehr wohl Ziel jedes Unternehmens: den Preis für ein Gut festlegen, dass den höchsten Gesamtgewinn (über die verkaufte Gesamtmenge) ergibt. Wenn der Preis ungewöhnlich hoch aber erzielbar ist, dann ist das der faire Marktpreis.

Es gibt keine objektiv richtigen Preise losgelöst vom Markt, weil die Wünsche und Zahlungsbereitschaft der Konsumenten unterschiedlich sind.
 
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Meine 20 Euro SmartWatch von Ali Express kann gar nicht meinen Blutzucker messen? Ich bin schockiert! 😁
 
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Nscale schrieb:
Wir haben bei 230V Effektivspannung eine Zulässige Abweichung von +/- 10%. Das heißt, jedes Gerät, das für den deutschen Markt verkauft wird, muss zwangsläufig so designt sein, dass es zwischen 207 V und 253 V zuverlässig funktioniert. Gibt ein Hersteller in seiner Betriebsanleitung lediglich eine zulässige Spannung von 220 V - 240 V an, so gilt die Herstelleranweisung und das Gerät dürfte gar nicht am normalen Ortsnetz betrieben werden.

2023, deutscher Hersteller. Macht auch was mit großen, gelben Geräten.
Hab den Kram sogar gelernt, drum schüttel ich ja den Kopf drüber...

Glaube Du hast das Problem nicht verstanden. Defacto dürfte das Gerät in Deutschland nicht an den (privat)Mann gebracht werden, wenn die Betriebsanleitung die Spannung auf 220-240V beschränkt. Damit entspricht es nicht den CE Standards. Und dieser Fauxpas dann auch noch von einem Premiumhersteller mit Sitz in der EU... Das zeigt wie lax die Moderation der Produkte schon innerhalb Europas ist, die auf den Markt kommen. Damit ist es nicht wunderlich, dass so viel Elektroschrott aus Fernost rüber kommt.
Die Hersteller geben auf den Geräten eine Nennspannung an. Es gibt auch Geräte welche "nur" mit 230V 50Hz angegeben sind. 220-240V ist zwar kein Weitbereich, aber damit sind ein paar mehr Regionsanfoderungen abgedeckt. Die Schwankungen der Nennspannungen sind ein anderes Thema.
Das ist völlig in Ordnung so und kein Grund zur Aufregung.

Für die einfache validierung kann man zuhause ja mal seine ganzenn Netzeile anschauen, da wird oft sowas wie 100-240V draufstehen (Weitbereichs-Schaltnetzteile die von Japan bis einmal rund um den Globus funktionieren), aber nicht 253V.
 
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Wie will man denn Blutzucker messen ohne dass man unter der Haut gestochen wird? Man muss ja Blut rankommen oder nicht? Mein Apple Watch kann das nicht und mein Papas Temu-Watch die ich lachen darf, kann das auch nicht :D

Um Blutzucker zu messen, geht nur die richtige Medizingeräte, die vom Arzt verordnet wurde. Nicht mehr und nicht weniger. :skull_alt:
 
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JumpingCat schrieb:
Oder sind die alle flasch?
Bei meinem Modell war es ein Hisense, aber pauschal kann man das wahrscheinlich für keinen Hersteller sagen.
Da hieß es aber tatsächlich in der Betriebsanleitung: " Das Gerät darf ausschließlich im Spannungsbereich von 220-240 Volt 50 Hz Wechselspannung betrieben werden. "
Zusätzlich: " In Netzen die nicht dieser Spannung entsprechen muss ein Gerät zur Spannungsregulierung vorgeschaltet werden "

Ob die Nennung eines Spannungsreglers nun ausreicht um es dann in der EU verkaufen zu dürfen, weiss ich allerdings nicht.

Es kann ja gut sein, das es eine Formulierung wie "Bei Nutzung entsprechend der Betriebsanleitung ..." wird der DIN / IEC entsprochen.
 
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oxe23 schrieb:
„Bei einem überprüften Fall bestand das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Router im nahen Umfeld des Wechselrichters gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller daraufhin auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.“ - und brachte ihn unter anderen Namen erneut auf den Markt.

🤣

Ein Kampf gegen Windmühlen.
Inso einem Fall fände ich es okay wenn man den gesamten Hersteller vom deutschen Markt bannt.
 
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Dito schrieb:
Auch dafür kann man ein Gesetz erlassen:

Wird ein Produkt welches nicht verkehrsfähig ist erneut mit den selben Eigenschaten nur unter neuem Namen herausgebracht, wird der Verursacher mit bis zu 100% seiner Jahresumsatzes belastet...

Das müsste erstmal gerichtsfest nachgewiesen werden - nicht unbedingt trivial (Stichwort OEM-Produktion für verschiedene Marken). Und mangels Personal sind die Gerichte nicht gerade schnell dabei, Entscheidungen zu fällen. Das macht dann mMn nicht mehr viel Sinn. Abgesehen davon müsste die deutsche Justiz Zugriff auf den Verursacher haben. Hat sie nicht bzw. nur mittelbar, wenn der im Ausland sitzt. Und selbst wenn er in Deutschland sitzen sollte - der meldet einfach Insolvenz an und sagt Winkewinke.

Mehr Gesetze machen eh nur mehr Bürokratie. Der Bedarf daran dürfte längst großzügig gedeckt sein.

Ich denke, man könnte das Thema dennoch sogar recht simpel angehen - der Vorschlag kam weiter oben ja auch schon mehrfach:
Zunächst haftet der Hersteller, ist der nicht greifbar, haftet der Inverkehrbringer. Die großen Internethändler haben bestimmt total Bock drauf, dass ihnen regelmäßig ein Teil ihrer eingekauften Lagerbestände auf Null entwertet wird, bzw. der Hersteller / Zwischenhändler freut sich wie ein verbogener Löffel, wenn er kein Geld für seine Lieferungen erhält.

Allerdings müsste die Prüfdichte bei der Bundesnetzagentur wohl noch massiv erhöht werden, damit es dann wirklich wehtut. Und, was speziell von Juristen (qua Beruf?) naturgesetzgleich mit Ignoranz gestraft wird, die so wundervoll in wertvolle Paragraphen gezimmerten Regelungen müssen danach auch wirksam und schnell von irgendjemandem durchgesetzt werden.
Wenn ich mich recht erinnere, wird bei den Behörden gerade mit dem Rasenmäher das Personal gestutzt.
 
JumpingCat schrieb:
@Nscale : Und nun?
Nun hast du zwar Normen angerissen, aber nicht worauf ich hinaus will. Wenn der Hersteller in seine Betriebsanleitung hineinschreibt, dass das Gerät für 220-240V zulässig betrieben werden darf, dann ist das gesetzt. Da gibt es keinen Optimalbereich, der zu nennen ist. Es muss grundsätzlich der Spannungsbereich angegeben werden, in dem die Geräte funktionssicher betrieben werden dürfen und das muss zur IEC 60038 passen. Und damit ist die Angabe in der Bedienungsanleitung konträr zu dem, was Geräte gemäß der entsprechenden Normen einhalten müssen. Das Gerät hätte so nicht verkauft werden dürfen, auch wenn es in dem Beispiel einfach "nur" ein Fehler in der Erstellung des Papiers war und nachgebessert wurde. Wenn es bei so einem Fauxpas aber zu einem Schaden kommt, kann es schnell blöd für alle beteiligten ausgehen. Hab ich im Berufsleben oft genug miterlebt, was so ein Schriftfehler für teure Konsequenzen haben kann. Und da versagt bei europäischen Herstellern die Qualitätskontrolle eben schon oft genug.

Anderes Beispiel ist der oft als Harmlos interpretierte Passus in Bedienungsanleitungen, dass der Geräteanschluss an eine nach aktuellem Stand der Technik errichtete Steckvorrichtung angeschlossen gehört. Das heißt für einige Waschmaschinen und Trockner dann schlicht, dass hierfür ein Typ F oder gar Typ B RCD nachgerüstet werden müsste um dies zu gewährleisten, sofern die Hersteller in ihrer Bedienungsanleitung nicht explizit darauf hinweisen das Geräteseitig die notwendigen Maßnahmen getroffen sind um darauf zu verzichten. Ist auch bei Wallboxen ein immer wieder kehrendes Thema.
 
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