Brauche Rat - ebay - Fälschungsverdacht / Anwalt

GaBBa-Gandalf

The Overclocker
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Hallo zusammen,


folgende Situation:

Ich habe bei eBay eine Navi-CD verkauft.
Da ich zum Zeitpunkt keine Digitalkamera hatte, hab ich guten Glaubens ein Bild einer anderen Auktion verwendet. Nun wurde die CD verkauft alles lief wunderbar ... bis heute.

Jetzt wurde (die bereits beendete Aktion) durch eine Anwaltkanzlei über ebay gesperrt.

Mir wird vorgewurfen eine Fälschung verkauft zu haben, da wohl das Bild, was ich verwendet habe eine Fälschung ist.

Ich weiss jedoch, dass ich ein Original verkauft habe. Mittlerweile hat der Käufer die CD von beiden Seiten eingescannt und mir die Bilder zukommen lassen.

An den Bilder kann man genau erkennen, dass es sich um ein Original handelt.
Ich hab nur den Fehler gemacht, dass ich ein Bild einer anderen Aktion genommen hab. Und auf diesem Bild wurde eine gefälschte CD abfotografiert, was mir allerdings nicht bewusst war.

Nun bekomme ich wohl noch Post vom Anwalt und muss wohl 300 Euro Strafe zahlen.

Wie soll ich mich nun verhalten, zumal ich beweisen kann, dass ich eine originale CD verkauft habe?

Laut dem Anwalt habe ich aber bei eBay eine Fälschung angeboten.


Ist hier jmd Anwalt, der mir ein Tipp geben kann?
 
Dein Käufer hat dich nicht verklagt sondern ein dahergelaufener Anwalt? Der könnte dich allerhöchstens im Auftrag des Urhebers des Originalfotos verklagen. Wenn er im Auftrag des Navisoftwareherstellers klagt dann lass dir vom Käufer deiner Software bestätigen, daß es sich um ein Original handelt und fertig. Mit sowas sollte der vor Gericht nicht durchkommen.
 
Versuch mal den Anwalt zu erreichen (Telefon oder so) und versuch Ihm das zu erklären. Andernfalls leg Beschwerde per Brief ein (Am besten auch per Anwalt - damit machst du nichts falsch)

Oder du stellst Anzeige gegen die Vorwürfe! Denn das ist Verläumdung, wenn du es wirklich so ist, wie du es schilderst. Denn dann hat auch der Anwalt nen Problem. Wenn der Käufer sogar die originale CD einscannt. Langsam reichts, was so der ein oder andere Anwalt versucht abzuziehen. Das geht auch mir langsam aufn Sack.
 
Nun bekomme ich wohl noch Post vom Anwalt und muss wohl 300 Euro Strafe zahlen.

Nein musst Du nicht, da Du nachweisen kannst, dass es sich bei deiner verkauften CD um ein Original handelte.
Ich denke das Bild wird vor Gericht kaum beweiskraft haben, also abwarten.
Dafür könntest Du Ärger bekommen, da das Urheberrecht verletzt wurde seitens von dir (sowas macht man nicht!).
Daher hoffe ich für dich, dass Du hast noch nicht zugegeben, dass dieses Foto "geklaut" wurde.
 
"Laut dem Anwalt habe ich aber eine Fälschung angeboten."

Wenn dies der Wortlaut ist, dann:

Nein, hast Du nicht. Du hast ein Bild einer Fälschung benutzt, aber trotzdem ein Original verkauft. Dies würde ich dem Anwalt auch so schreiben (Einschreiben Rückschein) mit Verzicht auf seine Forderungen.
Setze Dich mit dem Käufer in Verbindung, dass dieser dir bestätigt, dass es sich um ein Original handelt (schriftlich mit Datum und Unterschrift und dessen Adresse). Dann alles an den Anwalt.

Oder wie oben geschrieben telefonisch. Vielleicht klappt dies schon.
 
Hier wird dir wohl kein Anwalt eine Rechtsberatung geben wollen. Von der Zuverlaessig- und Verbindlichkeit mal ganz abgesehen.

Bei vielen Anwaltskanzleien ist es eben schon Tagesgeschaeft geworden die Auktionsplattformen und andere Teile des Internets nach sowas abzugrasen um Geld zu verdienen.

Ich wuerde mich hier bzgl. sowas auf keine Infos verlassen. Suche lieber einen richtigen Anwalt auf, die Kosten fuer die Beratung sollten es wert sein. ;)
 
Da du ja laut deinen Aussagen eine Originale CD verkauft, hast du dich nicht strafbar gemacht. Allerdings hast du ein Bild aus einer anderen Auktion genommen und auf diesem ruhen jetzt die Anschuldigungen. Das beste wäre, wenn du und der Käufer schriftlich versichert, dass es eine Original CD ist. Hast du evt. noch Kaufbelege etc.? Die könnten ganz gut helfen. Am besten wäre, natürlich, wenn du zu einem Anwalt in deiner Stadt gehst. Über ein Forum ist das nicht gerade einfach.

Gruss
 
RainerST schrieb:
Oder du stellst Anzeige gegen die Vorwürfe! Denn das ist Verläumdung, wenn du es wirklich so ist, wie du es schilderst.
Oh Mann, wie ich dieses Halbwissen immer liebe. Gleich die schweren Geschütze rausholen und nichtmal Verleumdung richtig schreiben können...:rolleyes:

Davon abgesehen denke ich eher nicht dass du zu einem Anwalt dackeln musst. Ich würde, wie hier bereits empfohlen wurde, den gegnerischen Anwalt erstmal versuchen telefonisch zu erreichen und im die Sachlage erklären. Biete ihm an, dass du ihm, wenn gewünscht, die nötigen "Beweise" präsentieren kannst, da deine CD, wie du es schilderst, ja tatsächlich ein Original war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

erstmal kann ein Anwalt dir keine "Strafzahlung" aufbrummen. Dazu haben in unserem Rechtsstaat nur Richter das Recht. Allerdings kann er dich schon abmahnen, weil du evtl. ein Urheberrecht mit dem von einem anderen genutzten Foto verletzt hat. Aber dafür müsste er auch von dem "Geschädigten" beauftragt worden sein.

Solche Anwaltsschreiben soll in letzter Zeit häufiger vorkommen, um damit Leute abzuzocken. Die Abmahnungsbeträge sind dabei in einem Rahmen gewählt, dass es nicht allzu sehr weh tut. (Wenn ein Unternehmen jemanden wegen gefälschter Waren verklagt, geht es nicht nur um einigen hundert Euro.) Dabei wird davon ausgegangen, dass die Abgemahnten zahlen, um weiteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

Falls du privat einen Juristen kennst oder rechtsschutzversichtert bist, solltest du versuchen hier rechtlichen Beistand zu bekommen. Du kannst dich auch mal bei der zuständigen Anwaltskammer nach dem Kollegen erkundigen bzw. dich beschweren. Was du aber nicht machen solltes, ist gar nicht zu reagieren, da der Anwalt dann vielleicht einen Vollstreckungsbescheid gegen dich erwirkt und dann plötzlich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das Problem ist nämlich, dass bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheides nicht geprüft wird, ob die Forderung auch tatsächlich berechtigt ist.
 
Danke erstmal für die Antworten.

Der Anwalt handelt für eine Firma. Es gab auch schon ein passenden Internetbericht dazu.

http://www.ra-weiner.de/5336819a0212d6e01/5336819aa813acf08/index.html


Nun ist es so, dass der Käufer mir schon als Beweis die CDs eingescannt hat und mir die Bilder zugeschickt hat.

Die Original E-Mail hab ich auch noch.
Den Anwalt hab ich schon heute tel. kontaktiert und ihm den Fall geschildert.

Post habe ich noch nicht bekommen. Er meinte aber, dass die Post unterwegs ist.

Der Anwalt sagte, ich hätte eine Fälschung angeboten, da auf dem Bild eine Fälschung abgebildet ist.

Ebenfalls sagte der Anwalt, ich soll nochmal anrufen, wenn der Brief da ist, eventuell kann man da was machen.

Aber die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung möchte ich erstmal nicht unterschreiben, wenn der Brief kommt.

Ich sag Euch nutzt nur eigene Fotos für ebay... man hat nur Ärger...
 
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Ich würde da auch nichts unterschreiben und versuchen, das telefonisch zu klären oder selbst einen Anwalt nehmen.
Und mit den €300,- wäre es dann ja auch noch nicht vorbei. Der Anwalt will auch seine Kosten erstattet haben. Aber das wird dann alles in dem Brief stehen...

Gruß,
Itzak
 
Hast du denn vielleicht in deiner Auktion darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bild um ein "Symbolbild" handelt, oder hast du einfach das Bild ohne jegliche Zusatzinfo verwendet?

Vertritt der Anwalt denn den Hersteller der Navi-CD? Wurde aus deinen Infos nicht so ganz klar ;)

"Aber die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung möchte ich erstmal nicht unterschreiben, wenn der Brief kommt."
-> Das solltest du auch keinesfalls tun!
 
nein hab leider nicht geschrieben, dass es ein Symbolfoto ist und ja der Anwalt vertritt den Hersteller der Navi-CD ...
 
Hmm, blöde Situation! Du hast aber schon gut reagiert mit dem Anruf! Warte den Brief ab - daran lässt sich scheinbar eh nichts mehr ändern und suche dann notfalls (wenn er nicht auf deine Argumentation eingeht) einen Anwalt auf, der sich auf Internetrecht (vorher informieren - das geht kostenlos!) spezialisiert hat.
 
Ja das werd ich machen, zumal ich schon um Rechtshilfe bei einen Anwalt (Medienrecht) nachgefragt habe.

Ich informiere Euch, wenn sich der Status ändert bzw. bei Neuigkeiten.
 
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Aus der Hehleranschuldigung kommste wohl recht gut raus. Da Du nachweislich ein Original verkauft hast, was besser auch so in der Artikelbeschreibung (Text) stand? Und der Käufer auch seinerseits keine Rückabwicklung verlangt.
Ob der Abmahnanwalt dennoch mindestens auf seine Gebühren bestehen kann, wer weiß.

Es kann auch sein, dass Du weitere Post bekommst, diesmal wegen falschem Foto, Wettbewerbsverstoß u.ä.
Ein Foto ist ohne weiteren Hinweis immer Bestandteil des Vertrages. Falsches Foto = falsche Ware.
Wenn die Anwälte also besonders "übereifrig" sind, kannste dennoch Probleme bekommen. Muß aber nicht.

Naja, Du lässt Dich ja bereits rechtlich beraten. Bin gespannt, was da raus kommt. Sehr interessante Geschichte.

PS:
Vorteilhaft bei sowas als Faustregel: Sowenig Informationen wie möglich und nur wie nötig an die gegnerische Partei preisgeben.
Zb. keine Details über konkrete Beweise und Hintergründe usw. Man kann es nachweisen, gut is.
Alles weitergehende ist - wie man auch hier wieder sehen kann - nicht zielführend und kann mehr Nachteile als Vorteile bringen.
 
So mittlerweile ist die Post schon gekommen und wie gesagt, soll ich 300 Euro + 75 Euro (Anwaltskosten) zahlen.

Ich hatte daraufhin den Anwalt, von den ich Post bekommen habe, angerufen und ihm den Fall nochmal ausführlich geschildert.
Ergebnis: Ich bräuchte "nur" 300 Euro zahlen, da ich ja beweisen kann, dass ich eine originale CD verkauft habe.

Jedoch ist es noch so, dass ich eine Fälschung angeboten habe, laut rechtlichen Status.
(Er bezieht sich auf das Bild, wo eine Fälschung zu erkennen ist. Und das Bild ist Bestandteil des Vertrages!)
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Heute morgen hatte ich nun ein Beratungsgespäch mit meinen Anwalt und er sagte mir, dass es leider wirklich so auslegbar ist, dass ich eine Fälschung bei eBay angeboten habe. Zudem rat er mir, die Unterlassungerklärung zu unterschreiben, da diese Frage einen sehr hohen Stellungswert hat und ein Richter dies genauso sehen könnte, dass nunmal auf dem Bild eine Fälschung zu erkennen sei und dass sich der Käufer bei eBay auf dies berufen kann.

Nun habe ich morgen nochmal ein Gespräch mit meinen Anwalt, da die Frage offen bleibt, ob die 300 Euro gerechtfertig sind oder nicht.

Im Endeffekt klang es aber so dass ich zahlen muss.
D.h. dass ich wahrscheinlich wirklich die 300 Euro zahlen muss, die 75 Euro nicht zahlen brauch, dafür aber 100 Euro an meinen Anwalt zahlen muss.

Somit wird es wohl so sein, dass ich 400 Euro los bin, aber dass wird sich wohl erst morgen zeigen. :rolleyes:


Ich berichte weiter....
 
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