kisser schrieb:
Wenn, dann koennte hoechstens der Kaeufer so etwas fordern (wegen Vertragsverletzung) aber nicht irgendein Dritter.
Auch ein Anwalt kann sowohl Käufer als auch Verkäufer und somit Mitwettbewerber sein. Die haben auch Rechte wie jeder Bürger. ^^
kisser schrieb:
Das erklaert nicht, welchen Vergehens er nun beschuldigt wird.
Die konkrete Anschuldigung steht in der Abmahnung.
Du hast natürlich dahingehend recht, das dies nicht abgemahnt wurde, sondern anscheinend der angebliche Verkauf gefälschter Ware.
Ich habe die Problematik nur mal an Hinweis und Warnung für andere angesprochen. Auch mit Hintergedanken, dass man da so oder so nicht ganz einfach herauskommen könnte.
Kommt natürlich bei diesem Fall auch auf den Ehrgeiz des Abmahnanwaltes und den Ausgang dieser Abmahnung an.
kisser schrieb:
Soll er etwa eine gefaelschte Ware liefern, weil das Bild das so darstellt?
Nein natürlich nicht. Das wäre dann wohl ein weiteres Delikt.
Ob das Foto gefälschte Ware zeigt, geklaut ist oder Bug Bunny zeigt, spielt keine Rolle.
Das Bild passt nicht zur Artikelbeschreibung, stimmt damit nicht überein. So herum.
Angaben in Verkaufsangeboten sind nunmal verbindlich. Dazu gehören auch in diesem Zusammenhang gezeigte Fotos, welche nicht deutlich erkennbar als Muster bzw. Beispielbild deklariert wurden.
Die Artikelbeschreibung ist somit irreführend, da das Artikelbild nicht zur Ware passt und umgekehrt. Ein Foto von gefälschter Ware ist nunmal eindeutig kein Foto der Originalware, auch wenns ähnlich scheint. Darauf wurde aber anscheinend nicht hingewiesen.
So ist nun mal deutsches Recht. Ich kanns doch auch nicht ändern.
So, nun genug meinerseits, wir wurden ja bereits gewarnt, hier keine Rechtsdiskussion aufkommen zu lassen. ^^
Er ist beim Anwalt und wird uns vielleicht den Ausgang mitteilen.