News Britischer Geheimdienst attackierte Anonymous

@TrueAzrael:

http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html

Zumindest in Deutschland kann DDOS so ausgelegt werden, dass es ein störender Eingriff in die Infrastruktur ist. Daher auch wenn du deine eigenen Server mit DDOS "angreifst" kann es sein dass dein Vorgehen Infrstruktur lahm legt, die nicht nur die Erreichbarkeit deiner Anlagen betrifft sondern auch die von Anderen.


Interessant ist es aber schon wie hier einige von DDOS mit maximal mittelprächtigem finanziellem Schaden der daraus resultieren kann auf unmittelbar lebensbedrohende Sachen wie einer Schießerei kommt. Die daraus gezogenen Schlüsse sind durchweg abstus :).
 
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Piktogramm schrieb:
Interessant ist es aber schon wie hier einige von DDOS mit maximal mittelprächtigem finanziellem Schaden der daraus resultieren kann auf unmittelbar lebensbedrohende Sachen wie einer Schießerei kommt. Die daraus gezogenen Schlüsse sind durchweg abstus :).

Das ein Schusswechsel und ein paar DDoS-Attacken grundverschiedene Dinge sind. Ist mir wohl klar, dennoch sollte man damit aufzeigen können, dass gleiches mit gleichem vergelten nicht unbedingt etwas mit Kindergarten zu tun hat.

In Punkto rechtliche Einordnung von DDoS kann ich nicht viel sagen, da ich auf dem Gebiet nicht wirklich bewandert bin. Das war also einzig und alleine meine Vermutung und ich hoffe als solche war sie auch zu erkennen.
 
Ich hab deine Vermutung halt etwas zurecht gerückt :)

Das Vergelten von Gleichem mit Gleichem ist rechtlich unzulässig. Das wäre Selbstjustiz und wäre auch durch exekutive Organe eines demokratischen Staates nicht zulässig. Beim Gebrauch von Wassn durch Beamte geht es auch ausdrücklich NICHT um Vergeltung bzw. das Vergelten von Gleichem sondern um das abwenden von Gefahr für das eigene und das Leben Anderer. Wie man diesen Sachverhalt mit DDOS zusammenbringen kann... Ganz ehrlich, Ethik/Staatskunde* war nicht deine Stärke oder?!



*Keine Ahung wie das bei euch genannt wurde :D
 
Nennt mich altmodisch,
aber ich finde ein paar gut plazierte Bomben in Regierungsgebäuden, entführte Politiker und dahingeraffte korrupte Richter immer noch
spannender wie dieses ganze neumodische DDoS Gedöns.
Sorry, aber da kann ich nicht über meinen Schatten springen, ist halt so;)
 
OtreX schrieb:
Da stimme ich dir voll und ganz zu, aber dann kommt sicher sowas wie: "Wir sind Behörden, wir dürfen das."

Das schlimme ist ja eigentlich, dass selbst wenn du mit Erfolg deinen Schaden einklagst - die Allgemeinheit deinen Schaden ersetzt und nicht die Personen die eigentlich die Verantwortung für den Schaden tragen.
 
Sehr nice, also ist es legal jemanden zu dosen, selbst der staat macht sowas ;)

Erinnert mich ein wenig an die aussage von dem knacki aus der todeszelle, der sagte " Der Staat sagt es sei falsch jemanden zu töten, aber nun werden die mich töten"
 
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Piktogramm schrieb:
Ich hab deine Vermutung halt etwas zurecht gerückt :)

Das Vergelten von Gleichem mit Gleichem ist rechtlich unzulässig. Das wäre Selbstjustiz und wäre auch durch exekutive Organe eines demokratischen Staates nicht zulässig. Beim Gebrauch von Wassn durch Beamte geht es auch ausdrücklich NICHT um Vergeltung bzw. das Vergelten von Gleichem sondern um das abwenden von Gefahr für das eigene und das Leben Anderer. Wie man diesen Sachverhalt mit DDOS zusammenbringen kann... Ganz ehrlich, Ethik/Staatskunde* war nicht deine Stärke oder?!



*Keine Ahung wie das bei euch genannt wurde :D

Wenn die DDOS auf Server die von Anonymous dazu dienten eine DDOS-Attacke von Anonymous zu verhindern, dann steht das für mich im selben Zusammenhang wie ein Polizist der auf einen Verbrecher schießt um zu verhindern, das dieser Verbrecher einen Zivilisten erschießt. Gleiches mit Gleichem, jedoch ausdrücklich nicht als Vergeltungsmaßnahme sondern als Präventionsmaßnahme. Auch im Falle einer Prävention wurde jedoch zu einem ähnlichen/gleichen Mittel gegriffen, somit ist der Satz "Gleiches mit Gleichem (zu verhindern)" dennoch zulässig.

Edit: Hätte wohl das Wort "vergelten" nicht nutzen sollen, dachte jedoch jeder würde verstehen, dass hier ausdrücklich nicht Vergeltung im ursprünglichen Sinne gemeint sein kann. Ein Fehler wie ich nun erkenne.

Sofern ein Opfer eines Querschlägers bei einem Schusswechsel durch Polizei und Verbrecher die Folgekosten einklagen kann, sollte das übrigens auch ein Opfer eines Querschlägers durch einen "DDoS-Wechsel" zwischen Staatsbehörden und sonstigen Organisationen/Vereinigungen können.
 
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So wie ich das sehe, ist es wie mit einem Wasserwerfer auf ne Gruppe Demonstranten loszugehen und auf alles was sich in Reichweite befindet zu zielen, egal ob nur Passant oder Demonstrant. Und hinterher freut man sich riesig darüber, dass der entsprechende Platz von Leuten gemieden wird. Ich denke eher, sie müssen jemanden erklären, dass sie nicht nur dafür bezahlt werden die Stühle mit ihren Hosenboden zu polieren und greifen zu den letzten Mitteln. Vielleicht ist es auch nur ne Gruppe, die zum ersten mal so was wie ne digitale Waffe abgefeuert hat und alle freuen sich jetzt wie Kinder über die Wirkung. Sonst würde man sich mit so einer Aktion nicht brüsten (wie es im Artikel steht).
 
TrueAzrael schrieb:

Das mit der Gewaltentrennung und Vermeidung von staatlicher Willkühr solltest du dir echt mal reinziehen. Der Staat und seine Organe dürfen bzw. nicht dürfen ist in halbwegs demokratischen Staaten festgesetzt und meist ist es an Bedingungen gebunden.

Mir fallen echt keine Argumente mehr für deine völlig verquere Auffassung von Verhältnimäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
 

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