Jelais99 schrieb:
Zu 1 ... Ich habe nur gesagt, dass das Sperren dieser Seiten, wenn es sich (und für dich auch noch mal fettgeschrieben) ausschließlich um Seiten mit Kinderpornographischem Inhalt ....
Erst einmal danke für die sachliche Art. Falls es bei mir nicht sachlich wirkt, dann sorry.
Nun, mal ein paar Beispiele von temporären Lösungen bzw. Einmallösungen, die weiter ausgebaut und/oder beibehalten worden sind nachdem unsere Poltiker etwas beschlossen hatten:
- Soli
- Quartalsgebühr, KK-Topf und dann doch sehr schnell danach Sonderzahlungen möglich (durch Politikbeschluß
- Bundeswehr an kriegerischen Einsätzen beteiligt (nachweislich im Irak, nun in Afghanistan). Und nein, ich gehöre nicht zu denen, die denken das sei falsch, ich will nur aufzeigen wie sehr Politiker etwas einmal beschlossenes weiter ausgedehnt haben.
- Abstimmung über eine Verfassung, was mit der Einheit nach Völkerrecht vorgeschrieben ist, da ein Grundgesetz nur temporärer Natur ist.
- Immer häufiger Änderungen am GG vornehmen zu wollen.
Das sind nur ein paar Dinge, die spontan einfallen. Aber ich denke es zeigt, daß Politiker immer wieder einmal angeführte Dinge erweitern.
Dazu halte ich unsere Politiker nicht für besser als die in anderen Ländern.
z.B. Australien, daß die Sperrlisten verwendet. Dort sind keine 10% KiPo. Also wurde auch dort nicht nur KiPo Seiten gesperrt. Oder Finnland, wo wikileaks gesperrt wurde (weil es auf die Zensur hinwies). Das sind konkrete Beispiele, daß Politiker nicht nur bei dem einem bleiben und ich glaube auch nicht, daß unsere moralisch integerer sind als die in anderen Ländern.
Weiter ist wie schon oft gezeigt der Bezugsweg nicht das Internet über www sondern über P2P private Netzwerke, altmodischer Postweg.
Und letztlich die allerletzte Frage. Ja, §5 wird ausgehebelt sobald es zum Schutz der Kinder ist. Nun frage ich Dich, glaubst Du wirklich, daß ein Kind weniger geschändet wird, wenn gesperrt wird? Bevor Du antwortest, bedenke, daß die meisten Schändungen nicht aufgezeichnet werden. Und wenn es nur um die aufgezeichnete geht, glaubst Du die "Produzenten" des Mists werden weniger schänden, wenn der Hauptvertriebsweg des Dreckszeugs eh nicht über das www verbreitet wird?
Genau deswegen bin ich der Meinung, daß §5 nicht durch Kinderschutz in diesem Fall ausgehebelt wird, weil kein Kind dadurch geschützt wird. Im Gegenteil, wenn 5% der Schänder es online stellen, dann kann die Kripo sie anhand dessen finden. Wenn sie aber wieder auf die alten Vertriebswege zurückgreifen werden, dann werden es nicht mehr diese 5% sein. Und falls die Sperren etwas bewirken, dann das, daß die Schänder den Vertriebsweg wechseln.
Jelais99 schrieb:
Ich befürworte das Sperren auch nur als eine temporäre Lösung bis die Seite wirklich vom Netz genommen wird und nicht als dauerhafte Lösung.
Nur dauert die temporäre Lösung beim aktivieren genau so lange wie der Löschantrag bis zur Durchführung. Und dazu wird die iudikative ausgelassen, was der 3 Säulen Vorgabe des Staates widerspricht.