Bußgeld wegen nicht funktionierender Fahrschein-App rechtens?

MichaW schrieb:
Das Internet vergisst nicht. Auch keine alten Anleitungen die längst nirgendwo mehr verlinkt sind.
Ich hab sie immerhin nicht aus Google's Cache rausgeholt, die Datei liegt immer noch auf deren Server. Ich finde es nicht zu viel verlangt, die Datei runterzunehmen, wenn der Inhalt nicht mehr gültig ist!

MichaW schrieb:
Es steht genau so an mindestens 2 Stellen vor und bei der Bestellung.
Die Chip-Karte ist offensichtlich erst in 14 Tagen nutzbar, das ist mir klar. Deshalb hab ich ja extra nach einem Anbieter gesucht, der ein Print-Ticket anbietet, weil ich mit der Bestellung spät dran war.
 
CB Mods: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt (auch wenn ich nicht weiß, was das genau bedeutet)

Auch CB Mods: Also wenn das alles so ungenau und dubios umschrieben ist, dann ist's Off-Topic!

Kontext hier:
https://www.computerbase.de/forum/t...ahrschein-app-rechtens.2222223/#post-31218382

Kurzum: Nur weil irgendjemand behauptet, dass ihm eine Bearbeitungsgebühr zusteht, muss das nicht heißen, dass das tatsächlich so ist. Da deutsches AGB-Recht so komplex ist, dass selbst die meisten Anwälte nicht mal ansatzweise Ahnung davon haben, lohnt es sich meiner Erfahrung nach IMMER dagegen vorzugehen, denn Unternehmen können gar nicht wissen, ob ihre jeweilige AGB-Klausel wirklich halten wird, selbst wenn der BGH das in der Vergangenheit bejaht haben sollte, da der BGH hierbei durchaus wechselhaft agiert.

Dazu kommt, dass es einfach zur Verhandlungsstrategie gehört mal auszuprobieren, wie die Gegenseite auf bestimmte Aussagen und Argumente reagiert. Das ist gerade als Laie cool, weil man in Deutschland doch durchaus recht viele Freiheiten genießt.


Wenn wie hier im Fall jemand Unterlagen nicht zeitnah von seiner Homepage nimmt und diese sehr einfach aufzufinden sind, warum sollte sofort alles dagegen sprechen, dass diese nicht vielleicht doch irgendwie ausstrahlen? Warum sollte man einfach alles unkommentiert akzeptieren, was irgendeine Unternehmung gegenüber einem Verbraucher behauptet? Vieles davon ist doch bereits deshalb nicht korrekt, weil in den meisten Unternehmungen erhebliche Inkompetenz herrscht.
 
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Dasselbe Problem habe ich, leider.

Wenn der Moderator meint, dass er recht hat, dann sollte wenigstens seinen Namen hinterlassen, um mich mit ihm rechtfertigen können. Und er soll genau sagen, was falsch ist oder war.

Ehrlich, ich wusste nicht, wo ich falsch gehandelt habe ... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Moral von der Geschicht? Mit der Bahn fahren lohnt sich nicht. Strafe zahlen trotz gültigem Ticket ist ein Unding. Man sollte eher der Bahn ihre Verspätung und Pöbeleien im Zug und Bahnhof durch Fahrgäste in Rechnung stellen.

Traurig, dass der Gesetzgeber hier die Machenschaften der Bahn noch honoriert. Wer ein Ticket nachweislich besitzt, kann per logischer und moralischer Definition nicht schwarz fahren. Völlig egal ob er das Ticket vorzeigen kann oder nicht.
 
Froki schrieb:
Immer

Da sind ja einige Punkte dabei, wo ich mit dem Kopf auf den Tisch schlagen könnte. Die almanschste Servicewüste ever oder auch „Achtung Kunde“
 
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Passt irgendwie zum Thema...🤣

 
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