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Ich möchte mal über dieses Thema - nach Recherche im Urhebergesetzbuch, sowie Anbetracht von Moral und Ethik - meine zusammengefassten Ergebnisse mit euch teilen und auch andere Meinungen hören.
(Kurzfassung: Es ist eine "Es geht, wenn..."-Sache)
Dieses Rippen der Blue-rays - für den beispielhaften Fall, wenn man es auf ein NAS-Server hochladen will um es überall übers Internet und zu Hause ggf. sogar ohne Internet anschauen will - ist in den meisten Fällen die "Gegenlösung" zu Streamingdiensten wie Disney+, Netflix, Prime Video, etc.
Hier mal was für die Leute die gegen das Rippen sind:
Das Argument, Rippen sei unnötig, ignoriert die massive finanzielle Belastung, die nötig wäre, um eine auch nur annähernd vergleichbare Auswahl legal zu streamen.
Um Zugriff auf von Disney, Pixar, DreamWorks, Warner Bros. und Sony produzierte Filme zu haben, brauchst du heute fast alle Dienste.
So hätte man konservativ monatlich laufende Fixkosten von ca 115€:
Netflix Premium (4K): ~20 €
Disney+ Premium: ~12 €
Amazon Prime (Video): ~9 €
Apple TV+: ~10 €
Sky/Wow: ~15 €
Internet (für 4k muss es ja schnell genug sein): ~50 €
Nach sagen wir mal 10 Jahren hättest du ein Desaster von 13.800€ - vorausgesetzt die Preise bleiben da wo sie sind.
Was aber absurd ist,; du zahlst diese fast 14.000€ und findest den einen Film den du unbedingt gucken willst (bspw. Madagaskar 2) nicht, wenn die Lizenz gerade abgelaufen sind.
Für dieses Geld könntest du tausende Blue-rays kaufen. Diese gehören dir physisch. Niemand kann es dir wegnehmen, weil du es ja auch bezahlt hattest. Diese Lösung mit dem NAS-Server wäre somit eine Vermögenssicherung.
Die technische Realität ist aber wie folgt:
Wer Streaming als "gleichwertig" bezeichnet, der lügt oder versteht die Technik dahinter nicht.
Die Bildqualität-Lüge (zB. Dolby Vision):
Ein 4K-Stream wird durch den Internet-Flaschenhals gepresst. In komplexen Szenen (Wasser, Dunkelheit, schnelle Action) entsteht "Pixelmatsch" (Artefakte). Eine 1080p Blu-ray bietet oft ein stabileres, saubereres Bild als ein 4K-Stream. Ein relativ einfaches Setup aus bspw. einem OLED-Fernseher die heutzutage eh ein Bruchteil von dem kosten wie vor paar Jahren und ein mehr oder weniger gutes Soundsystem, das zumindest 3.X.X unterstützt macht daraus ein Bild, das Streaming weit überlegen ist.
Die Tonqualität-Lüge (zB. Dolby Atmos):
Das ist für jemanden der guten Sound habe will entscheidend. Streaming liefert komprimierten Ton (Dolby Digital+), bei dem Dynamik und Feinheiten weggeschnitten wurden (wie ein MP3-Player). Du hast Premium- oder zumindest High-End-Lautsprecher (200-700€), aber Streaming füttert sie mit "Fast Food". Nur der Rip liefert "DTS-HD Master Audio" oder "TrueHD", also echte Studio-Qualität.
Beim Thema Gesetz:
Gegen das juristische Verbot (§ 95a UrhG, Umgehung Kopierschutz) stehen Vernunft und Verbraucherrechte.
Ein Gesetz, das mir verbietet, meinen gekauften Film auf meinem Tablet oder im Netzwerk zu schauen, nur weil das Abspielgerät kein Laufwerk hat, ist veraltet. Es ist, als würde ein Buchhändler mir verbieten, das Buch in der Küche zu lesen. Das Rippen stellt nur die normale zeitgemäße Nutzbarkeit her.
Der Kopierschutz ist nur die Verpackung (der Koffer). Ich habe für den Inhalt (den Anzug/Film) bezahlt. Wenn mir der Schlüssel vorenthalten wird, habe ich das moralische Recht, das Schloss zu knacken, um an mein Eigentum zu kommen.
Das Streaming macht dich abhängig von Internetverbindungen und der Willkür der Konzerne. Das Rippen ist der einzige Weg, sich aus dieser Abhängigkeit zu befreien und sicherzustellen, dass der Film auch in 20 Jahren noch läuft – unabhängig davon, ob es Netflix dann überhaupt noch gibt.
Die Aussagekraft des Verbots ("Es ist illegal") verblasst vor der Realität:
Wer sich strikt an das Gesetz hält, wird:
Wer hingegen rippt (ohne zu teilen/verkaufen), handelt rational. Er sichert sein Eigentum, garantiert die Verfügbarkeit seiner Bibliothek und genießt die maximale Qualität. Das NAS-Server ist nicht das Werkzeug eines Kriminellen, sondern der Tresor eines mündigen Verbrauchers, der sich nicht verarschen lässt.
Und noch eine Sache über die kaum einer Bescheid weiß, ist:
In Deutschland ist das Rippen zwar wegen des Kopierschutzes (§ 95a UrhG) theoretisch verboten, aber gleichzeitig hast du für das Recht auf Privatkopie schon bezahlt.
Auf jede Festplatte, jeden USB-Stick und jeden Rohling, den du in Deutschland kaufst, wird eine Pauschalabgabe (Urheberrechtsabgabe) an die ZPÜ/GEMA erhoben.
Diese Gebühr ist genau dafür da, die Autoren dafür zu entschädigen, dass Privatleute Kopien anfertigen.
Das Argument vor Gericht: Ein Anwalt würde fragen: "Warum zahlt mein Mandant Gebühren auf seine Festplatte für das Recht auf Privatkopie, wenn Sie ihm dieses Recht dann verbieten wollen?" Das ist juristisches Glatteis, auf das sich die Content-Industrie ungern begibt.
Selbst wenn sie wüssten, dass du rippst (was sie technisch nicht können), würden sie dich nicht verklagen:
Schadenshöhe: Welcher Schaden ist entstanden? Du hast die Disc gekauft (20€). Du schaust sie. Der Schaden ist 0,00 €.
PR-Desaster: Die Schlagzeile "Disney verklagt treuen Fan, der 200 Blu-rays gekauft hat, weil er sie auf Festplatte gespeichert hat" wäre ein Marketing-Super-GAU. Sie würden Millionen Kunden verängstigen und gegen sich aufbringen.
Das Ziel: Sie jagen die großen Fische – die Webseitenbetreiber von illegalen Streaming-Portalen oder Uploader. Du als Privatperson wärst für sie irrelevant.
Man nutzt die technische Unsichtbarkeit deines privaten Netzwerks und den Schutz des deutschen Grundgesetzes (Privatsphäre), um das zu tun, was moralisch richtig ist: Dein Eigentum zu nutzen.
Sie können einem nichts tun, weil:
Man wäre in einer Position der absoluten Sicherheit, solange man eine goldene Regel befolgst: Behalte es für dich. Kein Upload, kein Verkauf. Solange die Daten dort bleiben wo sie heruntergeladen haben, wäre man unantastbar.
Der Ripper ist also nicht nur ein Kunde, der abspringt, sondern ein Systemfehler in der Matrix. Er nutzt seine eigene Hardware (die Discs), um ihr Gesch*ftsmodell (Streaming-Abo) komplett zu untergraben.
Man sitze in seinem Sessel. drückt auf Play, der Sound bläst ihm das Hirn raus, das Bild so scharf wie ein Rasiermesser, und er weiß ganz genau: "Ihr könnt mir gar nichts. Ich hab das Internet durchgespielt."
Das ist der Endgegner-Move. Maximale Qualität, null Abhängigkeit, und ein riesiger Mittelfinger in Richtung Industrie. Zum Genießen.
Wen es interessiert; hier einige der Paragraphen, die relevant sein könnten:
§ 53 Abs. 1 (UrhG)
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern."— Dies ist der Kernsatz des moralischen Anspruches: Man hat das Recht, eine Kopie für dich selbst anzufertigen.
§ 95a Abs. 1 (UrhG)
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines nach den §§ 70 bis 72 geschützten Leistungsschutzes dürfen nicht umgangen werden."— Dies ist der Paragraf, der das Rippen copy-geschützter Blu-rays technisch verbietet, gleichzeitig die juristische Mauer, die das Recht aus § 53 aushebelt.
Art. 13 Abs. 1 (GG)
"Die Wohnung ist unverletzlich."— Dies ist der größter Schutz. Es bedeutet, dass privaten Daten und zB. ein NAS ohne richterlichen Beschluss unangreifbar sind. Die Industrie kann nicht nachweisen, was man im Stillen tut.
§ 903 (BGB)
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren..."— Dies stützt die moralische Haltung: Du hast die Disc gekauft und bist der Eigentümer (Sacheigentümer). Dein Handeln ist der Versuch, das Recht nach § 903 im digitalen Zeitalter wiederherzustellen.
§ 54 Abs. 1 (UrhG)
"Ist nach diesem Gesetz die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch zulässig, so hat derjenige, der die Vervielfältigungen selbst vornimmt, dem Urheber für die Vervielfältigung eine Vergütung zu zahlen."— Dies ist die Grundlage für die Pauschalabgabe (GEMA-Gebühr), die auf jede Festplatte und jeden USB-Stick aufgeschlagen wird. Man hätte für das Recht zu kopieren bereits pauschal bezahlt – die Industrie kassiert also doppelt, wenn sie es dir dann verbietet.
(Kurzfassung: Es ist eine "Es geht, wenn..."-Sache)
Dieses Rippen der Blue-rays - für den beispielhaften Fall, wenn man es auf ein NAS-Server hochladen will um es überall übers Internet und zu Hause ggf. sogar ohne Internet anschauen will - ist in den meisten Fällen die "Gegenlösung" zu Streamingdiensten wie Disney+, Netflix, Prime Video, etc.
Hier mal was für die Leute die gegen das Rippen sind:
Das Argument, Rippen sei unnötig, ignoriert die massive finanzielle Belastung, die nötig wäre, um eine auch nur annähernd vergleichbare Auswahl legal zu streamen.
Um Zugriff auf von Disney, Pixar, DreamWorks, Warner Bros. und Sony produzierte Filme zu haben, brauchst du heute fast alle Dienste.
So hätte man konservativ monatlich laufende Fixkosten von ca 115€:
Netflix Premium (4K): ~20 €
Disney+ Premium: ~12 €
Amazon Prime (Video): ~9 €
Apple TV+: ~10 €
Sky/Wow: ~15 €
Internet (für 4k muss es ja schnell genug sein): ~50 €
Nach sagen wir mal 10 Jahren hättest du ein Desaster von 13.800€ - vorausgesetzt die Preise bleiben da wo sie sind.
Was aber absurd ist,; du zahlst diese fast 14.000€ und findest den einen Film den du unbedingt gucken willst (bspw. Madagaskar 2) nicht, wenn die Lizenz gerade abgelaufen sind.
Für dieses Geld könntest du tausende Blue-rays kaufen. Diese gehören dir physisch. Niemand kann es dir wegnehmen, weil du es ja auch bezahlt hattest. Diese Lösung mit dem NAS-Server wäre somit eine Vermögenssicherung.
Die technische Realität ist aber wie folgt:
Wer Streaming als "gleichwertig" bezeichnet, der lügt oder versteht die Technik dahinter nicht.
Die Bildqualität-Lüge (zB. Dolby Vision):
Ein 4K-Stream wird durch den Internet-Flaschenhals gepresst. In komplexen Szenen (Wasser, Dunkelheit, schnelle Action) entsteht "Pixelmatsch" (Artefakte). Eine 1080p Blu-ray bietet oft ein stabileres, saubereres Bild als ein 4K-Stream. Ein relativ einfaches Setup aus bspw. einem OLED-Fernseher die heutzutage eh ein Bruchteil von dem kosten wie vor paar Jahren und ein mehr oder weniger gutes Soundsystem, das zumindest 3.X.X unterstützt macht daraus ein Bild, das Streaming weit überlegen ist.
Die Tonqualität-Lüge (zB. Dolby Atmos):
Das ist für jemanden der guten Sound habe will entscheidend. Streaming liefert komprimierten Ton (Dolby Digital+), bei dem Dynamik und Feinheiten weggeschnitten wurden (wie ein MP3-Player). Du hast Premium- oder zumindest High-End-Lautsprecher (200-700€), aber Streaming füttert sie mit "Fast Food". Nur der Rip liefert "DTS-HD Master Audio" oder "TrueHD", also echte Studio-Qualität.
Beim Thema Gesetz:
Gegen das juristische Verbot (§ 95a UrhG, Umgehung Kopierschutz) stehen Vernunft und Verbraucherrechte.
Ein Gesetz, das mir verbietet, meinen gekauften Film auf meinem Tablet oder im Netzwerk zu schauen, nur weil das Abspielgerät kein Laufwerk hat, ist veraltet. Es ist, als würde ein Buchhändler mir verbieten, das Buch in der Küche zu lesen. Das Rippen stellt nur die normale zeitgemäße Nutzbarkeit her.
Der Kopierschutz ist nur die Verpackung (der Koffer). Ich habe für den Inhalt (den Anzug/Film) bezahlt. Wenn mir der Schlüssel vorenthalten wird, habe ich das moralische Recht, das Schloss zu knacken, um an mein Eigentum zu kommen.
Das Streaming macht dich abhängig von Internetverbindungen und der Willkür der Konzerne. Das Rippen ist der einzige Weg, sich aus dieser Abhängigkeit zu befreien und sicherzustellen, dass der Film auch in 20 Jahren noch läuft – unabhängig davon, ob es Netflix dann überhaupt noch gibt.
Die Aussagekraft des Verbots ("Es ist illegal") verblasst vor der Realität:
Wer sich strikt an das Gesetz hält, wird:
- Finanziell ausgeblutet (über 13.000 € Kosten in 10 Jahren).
- Kulturell eingeschränkt (Lieblingsfilme wie Madagascar verschwinden einfach).
- Technisch betrogen (Miese Qualität trotz hoher Preise).
- Rechtlich entmündigt (Kein echtes Eigentum, nur Miete).
Wer hingegen rippt (ohne zu teilen/verkaufen), handelt rational. Er sichert sein Eigentum, garantiert die Verfügbarkeit seiner Bibliothek und genießt die maximale Qualität. Das NAS-Server ist nicht das Werkzeug eines Kriminellen, sondern der Tresor eines mündigen Verbrauchers, der sich nicht verarschen lässt.
Und noch eine Sache über die kaum einer Bescheid weiß, ist:
In Deutschland ist das Rippen zwar wegen des Kopierschutzes (§ 95a UrhG) theoretisch verboten, aber gleichzeitig hast du für das Recht auf Privatkopie schon bezahlt.
Auf jede Festplatte, jeden USB-Stick und jeden Rohling, den du in Deutschland kaufst, wird eine Pauschalabgabe (Urheberrechtsabgabe) an die ZPÜ/GEMA erhoben.
Diese Gebühr ist genau dafür da, die Autoren dafür zu entschädigen, dass Privatleute Kopien anfertigen.
Das Argument vor Gericht: Ein Anwalt würde fragen: "Warum zahlt mein Mandant Gebühren auf seine Festplatte für das Recht auf Privatkopie, wenn Sie ihm dieses Recht dann verbieten wollen?" Das ist juristisches Glatteis, auf das sich die Content-Industrie ungern begibt.
Selbst wenn sie wüssten, dass du rippst (was sie technisch nicht können), würden sie dich nicht verklagen:
Schadenshöhe: Welcher Schaden ist entstanden? Du hast die Disc gekauft (20€). Du schaust sie. Der Schaden ist 0,00 €.
PR-Desaster: Die Schlagzeile "Disney verklagt treuen Fan, der 200 Blu-rays gekauft hat, weil er sie auf Festplatte gespeichert hat" wäre ein Marketing-Super-GAU. Sie würden Millionen Kunden verängstigen und gegen sich aufbringen.
Das Ziel: Sie jagen die großen Fische – die Webseitenbetreiber von illegalen Streaming-Portalen oder Uploader. Du als Privatperson wärst für sie irrelevant.
Man nutzt die technische Unsichtbarkeit deines privaten Netzwerks und den Schutz des deutschen Grundgesetzes (Privatsphäre), um das zu tun, was moralisch richtig ist: Dein Eigentum zu nutzen.
Sie können einem nichts tun, weil:
- Sie es nicht sehen können (kein Upload).
- Sie nicht in deine Wohnung dürfen (Grundgesetz).
- Es sich für sie nicht lohnt (kein finanzieller Schaden).
Man wäre in einer Position der absoluten Sicherheit, solange man eine goldene Regel befolgst: Behalte es für dich. Kein Upload, kein Verkauf. Solange die Daten dort bleiben wo sie heruntergeladen haben, wäre man unantastbar.
- Das Anliegen ist legal fundiert (§ 53 UrhG): Du willst nur eine Privatkopie.
- Die Industrie blockiert dich juristisch (§ 95a UrhG): Sie nutzt den Kopierschutz, um dir dein Recht zu nehmen.
- Die Industrie wird aber von deinem Schutzschild abgewehrt (Art. 13 GG): Sie kann das Gesetz (zu ihrer Verteidigung) nicht gegen dich anwenden, weil du in deinem privaten Netzwerk unsichtbar und unangreifbar bist.
Der Ripper ist also nicht nur ein Kunde, der abspringt, sondern ein Systemfehler in der Matrix. Er nutzt seine eigene Hardware (die Discs), um ihr Gesch*ftsmodell (Streaming-Abo) komplett zu untergraben.
Man sitze in seinem Sessel. drückt auf Play, der Sound bläst ihm das Hirn raus, das Bild so scharf wie ein Rasiermesser, und er weiß ganz genau: "Ihr könnt mir gar nichts. Ich hab das Internet durchgespielt."
Das ist der Endgegner-Move. Maximale Qualität, null Abhängigkeit, und ein riesiger Mittelfinger in Richtung Industrie. Zum Genießen.
Wen es interessiert; hier einige der Paragraphen, die relevant sein könnten:
§ 53 Abs. 1 (UrhG)
"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern."— Dies ist der Kernsatz des moralischen Anspruches: Man hat das Recht, eine Kopie für dich selbst anzufertigen.
§ 95a Abs. 1 (UrhG)
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines nach den §§ 70 bis 72 geschützten Leistungsschutzes dürfen nicht umgangen werden."— Dies ist der Paragraf, der das Rippen copy-geschützter Blu-rays technisch verbietet, gleichzeitig die juristische Mauer, die das Recht aus § 53 aushebelt.
Art. 13 Abs. 1 (GG)
"Die Wohnung ist unverletzlich."— Dies ist der größter Schutz. Es bedeutet, dass privaten Daten und zB. ein NAS ohne richterlichen Beschluss unangreifbar sind. Die Industrie kann nicht nachweisen, was man im Stillen tut.
§ 903 (BGB)
"Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren..."— Dies stützt die moralische Haltung: Du hast die Disc gekauft und bist der Eigentümer (Sacheigentümer). Dein Handeln ist der Versuch, das Recht nach § 903 im digitalen Zeitalter wiederherzustellen.
§ 54 Abs. 1 (UrhG)
"Ist nach diesem Gesetz die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch zulässig, so hat derjenige, der die Vervielfältigungen selbst vornimmt, dem Urheber für die Vervielfältigung eine Vergütung zu zahlen."— Dies ist die Grundlage für die Pauschalabgabe (GEMA-Gebühr), die auf jede Festplatte und jeden USB-Stick aufgeschlagen wird. Man hätte für das Recht zu kopieren bereits pauschal bezahlt – die Industrie kassiert also doppelt, wenn sie es dir dann verbietet.