China-Reseller Zollprobleme: Geld weg =( ?

FreddyCollin

Ensign
Registriert
Dez. 2014
Beiträge
236
Hallo liebe Leute,

mir ist leider etwas Dummes passiert und ich bin jetzt ein wenig überfragt, wie ich das ganze löse:

Habe mir eine ActionCam (Xiaomi Yi) bei einem China-Reseller bestellt (www.gearbest.com)... 2 Freunde von mir ebenfalls. Nach der üblichen Wartezeit kam dann der Zollbrief, mit dem ich natrl. Rechnete um die EUSt nachzuzahlen. Nun habe ich als einziger von uns dreien allerdings wie’s aussieht einen sehr peniblen Zollbeamte getroffen, der wollte, dass ich das Paket penibel genau auspacke und ausbreite. Bei der Sichtung der Cam verkündete er dann „gut, das können Sie warscheinlich vergessen – Anleitung Chinesisch und keine sichtbare CE Kennzeichnung… Die Cam wird an die Bundesnetzagentur zur Prüfung gegeben und falls sie durch die Prüfung fällt zurückgeschickt oder eben direkt zurückgesendet“… Ich willigte zur Prüfung ein (unwissend, dass bei meinen Kumpels nicht die Prüfung, sondern ungenauere Zollkontrolle der Grund war, dass die Cam ausgehändigt wurde) und las danach im Internet gleich, dass die Prüfung fürn A*** ist, da die BNA schon eine Ablehnung ausschreibt, wenn keine Englisch/Deutsche Gebr.Anweisung dabei ist. Also No chance!

So nun zu meinem eigentlichen Problem:
Wie geh ich am schlausten weiter vor? Die Rückmeldung der Bundesnetzagentur und der damit einhergehende Rückversand der Cam wird wohl nächste Woche Montag rum stattfinden (nach Auskunft des Zollbeamten), gezahlt wurde per Paypal. Den Betrag von 87$ hätte ich gerne wieder. Nur habe ich ein Geschichten gelesen, bei denen Leute bei Zollrücksendung Ihrem Geld Monatelang nachliefen und dann auch nicht den ganzen Betrag erhielten, sondern nur einen Teilbetrag per Gutschrift im Shop etc.

Ich wäre mit einer Gutschrift im Shop völlig zufrieden, besser wäre jedoch natrl Bares. Der Support von GearBest gehört mit BangGood noch zu den „guten“ China-Resellern. Sprachbarrieren und hohe Antwortzeiten lassen mich jedoch zweifeln, wie ich am besten damit umgehe.

Was meint Ihr? Warten bis die Cam auf dem Rückweg ist und dann Support auf GearBest machen oder komplett auf GearBest Support pfeiffen und es versuchen über PayPal – Fehlerhaftes Produkt/Produkt kam nicht an Option versuchen zu regeln? Und falls zweiteres, soll ich lieber warten, bis die Cam auch wirklich wieder in China ist bzw. zumindest auf dem Rückweg?

Danke für jede hilfreiche Antwort
Euer Freddy
 
Der Knackpunkt hierbei ist halt die nach CE-Kennzeichnung nötige EG-Konformitätserklärung. Die ist bei Geräten, die in Europa vertrieben werden, zumeist im Handbuch in min. einer europäischen Amtssprache vorhanden. Eine CE-Plakette auf dem Gerät alleine reicht nicht aus.

Wenn die Überprüfung der BNA negativ verläuft, wirst du sowieso über den weiteren Verlauf informiert, d.h. du kannst dann innerhalb von 10 Tagen Widerspruch einlegen, ansonsten wird die Ware vernichtet. Als Privatperson mit Widerspruch bzw. evtl. noch mit Unterlassenserklärung, das du die Ware nicht anderweitig mehr in den Verkehr bringst, sollten die das Ding wieder herausgeben.


Bei Paypal über den Käuferschutz bekommst du das Geld auch nicht wieder unverzüglich wieder. Du musst erst das Verfahren als "Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung" anstoßen. Fehlende Konformitätserklärung, ergo evtl. nicht mit dien hiesigen Gesetzen bezüglich Funkfrequenzen, etc. konform, sollte als "erhebliche Abweichung" ausreichen.

Dann auf die Herausgabe der BNA warten und dann natürlich auf eigene Kosten die Ware auf verfolgbarem Wege zum Verkäufer zurückschicken, d.h. ein Paket mit Tracking-ID (wird von Paypal so gefordert!, kostet 15-20€), was natürlich ziemlich kostspielig ist.

Wenn die Sendung dann angekommen ist, hat der Verkäufer wieder 10 Tage Zeit zu erklären, dass die Ware angekommen ist und dann erst wird irgendwann von Paypal ausgezahlt. Außer natürlich, der Verkäufer händelt das von sich aus anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal: Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Nun tun sich für mich aber grade neue Fragen auf: Eigentlich rechnete ich damit, dass die BNA das Gerät "prüft" und "ablehnt". Beim Zoll konnte ich – als ich letzte Woche dort war – bestimmen, was passieren soll, falls genau dies geschieht. Ich konnte wählen zwischen „Vernichten“ oder „Rücksenden an Absender“ und wählte das zweitere. D.h. der Zoll selbst würde (wenn ich keinen Widerspruch einlege) das Paket ja zurücksenden an GearBest…
Nur hat mich die Stelle „Als Privatperson mit Widerspruch bzw. evtl. noch mit Unterlassenserklärung, das du die Ware nicht anderweitig mehr in den Verkehr bringst, sollten die das Ding wieder herausgeben.“ Etwas irritiert. – Das wäre natürlich genial, wenn ich die Cam doch noch irgendwie kriegen würde. Nur kann ich mir das kaum vorstellen, sonst hätten die sich diese Prüfung ja sparen können!?!?


Als Fazit nehm‘ ich für mich selbst jetzt / so verfahre ich weiter:

- BNA Prüfung schlägt fehl: BNA informiert mich in den nächsten Tagen darüber, dass die Prüfung negativ ausgefallen ist und das Gerät nicht ausgehändigt werden darf. Ich lege Widerspruch ein und unterschreib eine solche Erklärung, da ich das Gerät nur für Spielereien im Eigengebrauch nutzen möchte.
- Variante1: Widerspruch wird abgelehnt: Gerät wird automatisch von der Zollbehörde an den Absender (GearBest) zurückgesendet (ich selbst darf es logischerweise nicht selbst mitnehmen und zurücksenden, da ich sie ja sonst vmtl behalten würde und gar nicht erst rücksenden :D) – Nachdem ich einen schriftlichen Bescheid vom Zoll erhalten hab, der bestätigt, dass das Paket auf dem Rückweg ist, scan ich diesen ein und öffne einen PayPal-Fall damit.
- Variante2: Widerspruch stattgegeben: Gerät wird an mich ausgehändigt, ich bin glücklich, Ende der Geschichte (kann ich mir nicht vorstellen!?)


So müsste das doch am besten zu regeln sein oder was meint Ihr?

Beste Grüße und Danke im Voraus!
 
Tja, das Mitbringen solcher Waren im Handgepäck wird Dir kein Zollbeamter verbieten, aber in Deinem Fall, mit dem Postversand, sieht es leider anders aus.
Denn gewerbliche Sendungen, Dein Fall mit einem gewerblichen Absender, unterliegen nun mal den Europäischen Richtlinien für die Wareneinfuhr.
Ich weiß nicht, inwiefern Du gegen den Versender eine Handhabe hast, aber im Grunde wäre es wohl besser gewesen, die Sendung vernichten zu lassen. Dann entstehen keine weiteren Folgekosten.
Wenn die Ware zurückgesendet wird, wer trägt dann die Versandkosten?
Ob Du das Geld aus China zurückbekommt?
Die Aussichten sind nicht sehr rosig.
Hast Du über einen großen Shop wie Ebay oder Amazon bestellt, hättest Du als Kunde jede Menge Chancen, Druck zu machen.
Hast Du direkt bei dem Versender bestellt, stehen Deine Chancen eher schlecht.

PS: Der Zoll vernichtet jeden Tag Waren, die entweder nicht in den Umlauf gebracht werden können (Nicht marktfähig sind) oder gefälnschte Markenprodukte darstellen. Ist zwar Schade drum, aber das ist leider immer das Risiko, wenn man solche Auslandsbestellungen macht.

PPS: Der Zoll kann nicht JEDE Sendung kontrollieren. Solche sogenannten Beschauen finden regelmäßig statt, wäre die Sendungen Deiner Kollegen beschaut worden, wäre das Ergebnis dasselbe gewesen. Das hat nichts mit der Penibilität des Beamten zu tun. Es dient allein dem Verbraucher, denn CE und Warenbeschreibung in europäischer Sprache sind letztendlich eine Sache der Warensicherheit.
Aber auf Grund der Masse der Sendungen, kann nur ein Bruchteil näher angesehen werden.
Du hast natürlich Pech gehabt, dass es ausgerechnet bei Dir der Fall war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte ich bin bei GearBest ganz gut bedient, da es ja schon langsam Umfänge wie Amazon/Ebay und Co annimmt. Ich habe extra bei einem der drei Riesen (AliExpress, BangGood und GearBest) bestellt um etwas seriösere Gefilde zu betreten und hoffe dass ich das mit dem Support klären kann, immerhin kriegen die die Ware in dem worst case ja wieder.

Ergo kann ich mir abschminken - auich mit Einspruch - meine Cam wieder zu kriegen?
 
Eisbrecher99 schrieb:
Du musst erst das Verfahren als "Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung" anstoßen. Fehlende Konformitätserklärung, ergo evtl. nicht mit dien hiesigen Gesetzen bezüglich Funkfrequenzen, etc. konform, sollte als "erhebliche Abweichung" ausreichen.

Wieso? So lange die Artikelbeschreibung nicht genau diese Punkte aufweist, gibt es doch keine Abweichung.

Ein chinesischer Verkaeufer bei AliExpress braucht sich einfach nicht darum zu kuemmern, ob seine Waren gegen irgendwelche Gesetze in einem der 193 souveraenen Staaten verstossen, und sicherstellen, dass er nicht dort hin versendet.

Es ist einzig und allein die Aufgabe des Importeurs, dafuer zu sorgen, dass er die Waren auch einfuehren darf.

Paypal wird keinen Cent erstattet, wenn der Verkaeufer den Versandbeleg einreichen kann.
 
Sehe ich ähnlich wie Jankrohn. Der Importierende ist derjenige, der für die Einführung haftet und zuständig ist. Er hat sich vorab zu informieren und ggf. notwendige Kennzeichnungen etc. zu beantragen bzw. nachzuweisen.

Ich sehe da auch sehr schlechte Karten für dich. Weder Geld noch Ware wirst du wohl bekommen. Schreib's als Lehrgeld ab. Und sei nicht sauer. Das CE Kennzeichnung ist was die Warensicherheit angeht eine echte Errungenschaft und ich muss sagen, ich finds gut, dass sie auch durchgesetzt wird. Auch wenn es im Einzelfall persönlich zum Nachteil gereichen mag.
 
AliExpress hat sogar eine Filterfunktion, um nur Waren mit CE anzuzeigen. Eigentlich machen die es fuer Kaeufer aus der EU schon so einfach wie moeglich...
 
Bin mir hier mal wieder ziemlich sicher, dass die Hälfte der Leute hier auch höchstens die Hälfte meiner Frage gelesen hat :D aber was solls...

Es geht nicht um AliExpress oder BangGood - die habe ich nur als Beispiele genannt für ähnliche Warenhäuser.
Es geht nicht um die CE Kennzeichnung oder gar die Sinnhaftigkeit derer selbst.
Es geht nicht darum sich zu beschweren über irgendwas.
Es geht darum, dass ich mein Produkt an den Verkäufer zurücksende und mein Geld wieder möchte. Dass das völlig ausgeschlossen ist, wie ich hier von allen Seiten höre, bezweifel ich in meiner ungebremsten Naivität ;)

Update: Cam wurde zurückgesendet vom Zoll, ich werde heute den GearBest Support kontaktieren und euch hier mal updaten.
Ergänzung ()

Update FYI:

Irre schnellen Support erwischt. Direkt Antwort erhalten:
Da der Artikel-Rückversand wegen Zoll stattfindet und nicht wegen Defekt/Abweichender Artikelbeschreibug, krieg ich mein Geld zwar wieder, aber abzüglich 15% (+evtl. anfallende Währungsgebühren)... Und auch erst dann, wenn das Paket in China ankam.


Weiß jemand, ob es EU-Shops gibt, die ähnliches vertreiben? Dort müsste das Risiko eines Abfangs ja wirklich minimal sein.
 
Such dir einen Händler, der die Amazon-Logistik ("Versand durch Amazon") nutzt, dann gibt´s auch keine Probleme mit dem Zoll. Die Kamera wird dann aus D versandt. CE-Kennzeichnung und Nicht-Chinesische Anleitung hast du aber auch dann nicht.
 
endanwender schrieb:
Such dir einen Händler, der die Amazon-Logistik ("Versand durch Amazon") nutzt, dann gibt´s auch keine Probleme mit dem Zoll. Die Kamera wird dann aus D versandt. CE-Kennzeichnung und Nicht-Chinesische Anleitung hast du aber auch dann nicht.

Ich bezweifle ernsthaft, dass das einer macht. Das zieht einen Rattenschwanz an Problemen nach sich, wenn jemand in der EU Ware ohne CE Kennzeichnung vertreibt. Der Hersteller oder dessen Vertreter (in dem Fall Importeur) ist verpflichtet, diese Kennzeichnung zu führen. Nichtbeachtung kann im Falle von Schäden etc. böse Folgen haben. Im Privatbereich hat das zumeist keine Konsequenzen, da man nicht weiterverkauft in aller Regel. Aber das sich ein Gewerblicher diesem Risiko aussetzt, zweifle ich jetzt mal an. Grade Ware aus China für China bekommt nicht ohne Grund diese Kennzeichnung nicht.

@TE Da haste echt Glück gehabt. Kulanter Shop. Einen Anspruch hast du nämlich wie gesagt nicht solange nicht vereinbart war, dass die Ware gekennzeichnet ist.
 
Einfach den Premium Versand bestellen, dann wird über die NL versendet.
 
Mustis schrieb:
@TE Da haste echt Glück gehabt. Kulanter Shop. Einen Anspruch hast du nämlich wie gesagt nicht solange nicht vereinbart war, dass die Ware gekennzeichnet ist.

Aber einen Anspruch auf Rückgabe hab ich doch immer oder nicht? Wenn mir das Produkt also nicht passt, habe ich ja im Onlinehandel immer die Möglichkeit das Gerät binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück zu senden (ich spreche jetzt von der EU, in Sachen China hab ich da kein Plan)... Greift das nicht eh?


Zur Cam: Ich hab sie über die NL Post bestellt ;) Hat nichts gebracht. Einen Amazon-Reseller werd ich wohl nicht nutzen, da der Preis dann so hoch ist, dass es sich nichtmehr lohnt. Schade eigentlich, dann muss ich wohl bis Februar warten wenn ich selbst wieder in SOA bin :)
 
...14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück zu senden... Greift das nicht eh?
In China ganz sicher nicht;-)

In einer ähnlichen Situation bin ich auf dem Schaden (~40€) sitzen geblieben. Das ist eben Risiko.
Allerdings habe ich auch schon oft erlebt das die Asiaten recht kulant sind. Einem Freund ist mal ein defektes Produkt geliefert worden. Auf seine Rückfrage was passieren solle wurde nur geanwortet das der Austausch bereits versendet wurde und er wurde lediglich gebeten das defekte Produkt zurück zu senden.
 
Zurück
Oben