.com-Domain im Ausland - DSGVO-problematisch?

Dsimon24

Lieutenant
Registriert
Aug. 2016
Beiträge
595
Hallo zusammen,

dass die Datenübertragung personenbezogener Daten in die USA DSGVO-technisch ein Problem darstellt, ist klar.

Wie ist es aber, wenn ich eine .com-Domain habe. Die sollte ja i.d.R. auf einem US-Server 'hinterlegt' sein. Dann gehen Daten zum Website-Server (wo auch immer er schlussendlich steht - vielleicht auch in Deutschland) dann über den US-Server, da es eine .com-Domain ist? - Wie sieht dies DSGVO-technisch aus? - Oder habe ich da gerade einen Denkfehler...?

VG, :)
 
Die Domain hat doch erstmal gar nichts damit zu tun wie Daten fließen.
Eine .com Domain kann genauso auf einen deutschen Server zeigen wie eine .de.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen
Die Domains können überall liegen . Der Registrar der jeweiligen Domains ist was ganz anderes und hat nichts damit zu tun wo die Daten liegen.
 
Die Daten werden beim Registrar zwar nicht gespeichert aber darüber übertragen, oder? Anfrage und Server in Deutschland - dann Anfrage von Deutschland über die USA (da der Registrar) zurück nach Deutschland - dort gespeichert? - Oder ist das quatsch?
 
Dsimon24 schrieb:
Oder ist das quatsch?
Ja :)

Die Daten gehen dahin, wo der Server gehostet wird. Wo die Domain-Registrierung gemacht wird bzw. welche TLD genutzt wird, ist dafür ganz egal.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: conf_t und derlorenz
Beim Registrar ist nur gespeichert wem eine Domain gehört. Alles andere hat mit dem Registrar nichts zu tun.
 
Okay, dann passt das. Wollte im ganzen DSGVO-Gewusel da nur mal auf Nummer Sicher gehen :) Danke euch!
 
kleiner_muck schrieb:
So einfach ist das nicht.

Doch ist es einfach die gesamte EU blocken - Problem gelöst :)

Es ist aber einfacher und zielführender die DSGVO einfach einzuhalten. Da muss man sich halt man 1-2 Wochen rein arbeiten aber wenn das mal passiert ist sieht man, dass es sehr einfach ist. Man muss halt alles dokumentieren da kommt der Aufwand her. Dank berechtigtem Interesse kann man sehr viel machen.
 
Cool Master schrieb:
Dank berechtigtem Interesse kann man sehr viel machen.
Aber im Gesetz steht auch das oberste Prinzip, die Datensparsamkeit.
Da kann man auch sehr viel machen!
 
Zurück
Oben