Computer oder Grafikkarte als Betriebsausgabe.

ZickZack85

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Hallo Community,

ich bin schon mehrere Jahre als Freelancer (Softwareentwicklung) tätig. Dafür habe ich ein Gewerbe angemeldet. In meinem Gewerbescheint steht,

  1. Entwicklung von Software.....
  2. Entwicklung KI-Basierter Software im Bereich Bild, Video, Signal und Mustererkennung.
Wie die meisten von euch wissen, trainiert man neuronale netze am besten auf einer GPU. Aktuell mache ich es auf einer GTX1080.

Ich brauche eine viel stärkere Leistung und schwanke zwischen
  1. Anschaffung einer neuen 2.000€ GPU
  2. Anschaffung aller Bauteile über einen Shop der mir diesen Rechner dann auch baut. 3.500€
  3. Anschaffung eines fertiges Komplett PC von einer bekannten Marke. 3.500€
Nun bin ich total verunsichert. Ich möchte alle kosten, egal für was ich mich entscheide komplett Absetzen. Ich arbeite zuhause in meinem Arbeitszimmer (Kein Home Office, es ist ein vollfertiges anerkanntes Arbeitszimmer). Das Gerät wird zu 100% gewerblich genutzt.

Nun, nach meiner Recherche stoße ich auf ein Dschungel von Fehlinformationen und hoffe hier Hilfe zu finden. Was ich ab und zu im Internet lese.

  1. GPU Alleine kaufen geht nicht, da es nicht vollständig alleine nutzbar ist.
  2. Einen Rechner sich bauen lassen geht nicht weil ich die EU Ökodesign-Richtlinie nicht beweisen kann. Hier ist mir nicht klar ob ich nur die Option mit dem "Abschreibung im selben Jahr" nicht nutzen kann oder generell es nicht abschreiben kann.
  3. Sollte klappen.

Nummer drei ist aber die Option die ich nur im Notfall nutzen will. Kann jemand seine Erfahrungen /Wissen teilen?


Besten Dank!
Sam
 
Alle 3 Möglichkeiten sind machbar, es kann aber passieren, dass du nachweisen musst den PC ausschließlich beruflich zu nutzen.
 
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@ZickZack85: Du vermengst imho mehrere steuerliche Themengebiete, die nicht voneinander abhängig sind wie Arbeitszimmer, Arbeitsmittel und GWG.

Wenn Du hier nicht sattelfest bist, kontaktiere doch bitte einfach (d)einen Steuerberater.

Alles im Moment wesentliche ist dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 zu entnehmen: https://www.bundesfinanzministerium...d-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Da über die Anwendung des og. BMF-Schreibens eine bND von weniger als einem Jahr unterstellt wird, tauchen weder PC noch einzelne Komponenten in einem Abschreibungsverzeichnis auf, sondern werden direkt als Betriebsausgabe in deiner EÜR bzw. in der GuV erfasst.
 
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