Conrad Preisfehler recht auf ware?

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
der ist ganz interessant.
würde heißen: wenn deinem Freund klar war, dass er ihn nur einmal einsetzen darf, auch wenn nicht angeführt war dass es nur zur einmaligen Nutzung bestimmt war dann hätte er in der Absicht zur Schädigung gehandelt. Den Irrtum hat er erregt in dem er den gleichen Code mehrfach angegeben hat.
Dann würde der 1. Link greifen zur Schadenersatzpflicht. Also müsste er Porto x2 (hin und zurück) sowie die Karte und ggf. den Wertverlust durch Inbetriebnahme bezahlen.
Wenn er allerdings auf dumm stellt kann er sagen er wusste es nicht, dann ist die Absicht nicht gegeben.
Wie gesagt, das Recht ist dehnbar. Jede Regel besteht aus 3 Paragraphen; einer der regelt, einer der das Gegenteil besagt und einer der die beiden untereinander regelt.
 
Da spricht der Nichtjurist. Die meisten Vorschriften machen Sinn und am Ende entscheidet ein Gericht, ob auf der subjektiven Seite (wenn der obj. Tatbestand erfüllt ist) Vorsatz und Bereicherungsabsicht vorlagen.

Und Aufwand ist das für die Firma conrad sicherlich keiner, wenn sie dem Kunden die Anfechtung und ggf. damit verbunden die Annahme eines realistischen Vertragsangebotes schicken. Kostet genau eine email. Als Kunde würde ich mir dann gut überlegen, ob mir dieselben juristischen Mittel wie der Firma conrad zur Verfügung stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da spricht der Nichtjurist
richtig :D Rechtswissenschatfler; ich bin einer von denen, die nicht Anwalt werden dürfen aber den Ganzen Müll in kürzerer Zeit durchziehen müssen, zumindest ein bisschen ...
Ich durfte letztens ne Hausarbeit schreiben, ich saß ne Stunde da und hab überlegt wegen dem Zeug weil 2 Absätze innerhalb eines Paragraphen was unterschiedliches sagen. Die 3. Regel hat's geschlichtet.
Bist du Jurist? :)

zum Abschluss noch
Die meisten Vorschriften machen Sinn
die meisten, aber bei weitem nicht alle
 
zumindest ein bisschen ...

Und genau deshalb darf nur der Volljurist nach seiner mdst. 6 jährigen Ausbildung als Anwalt praktizieren. Das Studium der Diplom xxx-juristen (FH) ist, ohne es herabwürdigen zu wollen, einfach nicht das gleiche wie die Befähigung zum Richteramt zu erwerben.
Ich denke, das Urteil kann ich mir mit einem ähnlichen FH Diplom und auf dem Weg zu o.G. erlauben, wir müssen allerdings auch keinen Glaubenskrieg daraus machen :).
 
Ich glaub, die beste lösung wäre es, wenn er conrad anschreibt und alles genau schildert. Evtl bekommt er ja rabatt für seine ehrlichkeit :D

Er meint so, das ihm die "paar" hundert euro in dem fall egal sind, hauptsache er hat keinen ärger.
 
ein (hoffentlich) letzter Offtopic-Beitrag:
Ich bin an einer Uni 8), nur wird hier kein Jura angeboten da sich die Uni, oder zumindest die stellvertretende Leiterin mit ihren 4 beknackten Säulen rühmt. Soll heißen, da man nicht einfach ein Studiengang anbietet wie Jura oder klin. Psychologie hat man was kleines, in dem Falle Staatswissenschaften. Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften.
Ich für meinen Teil belege Rechtswissenschaften, für 2 Semester Sozi und LLTP (Lern-/Lehr-/Trainingspsychologie, dazu die andern 2 nutzlosen Dinger. Und dir viel Glück beim Richterwerden
So, man sieht sich dann im Aquarium
 
Macht euch nicht verrückt und wartet ab was passiert.

schlimmstenfalls schickt ihm Conrad nen Brief in dem sie den Vertrag anulieren.
wobei ich das schon für sehr unwahrscheinlich halte.

in den Knast wird dein Kumpel sicher nicht kommen ;)
 
Ich wollte hier nicht deinen Studiengang angreifen, wenn das so rüber gekommen ist, dann tut es mir leid.

@topic:

Die rechtliche Würdigung hast du ja nun mehr oder minder zuverlässig, ob und was du nun tust, bleibt allein deinem Gewissen überlassen...
 
Oh man, was'n Kinderkram...

Wieso soll er sich bei Conrad melden, gehts noch? Freuen und gut is'. Also wenn du wirklich solche moralischen Bedenken hast, dann wirst du nie auf nen grünen Zwig im Leben kommen. Man kanns wirklich übertreiben.

Da wird wahrscheinlich nichts passieren. Und ich geh mal davon aus, dass nichtmal wirklich nachweisbar wäre, dass er da mit Schadensabsicht den Fehler ausgenutzt hat. Wenns einfach mehrfach klappt, warum nicht? Da wird sich kein Gericht mit befassen wollen, weil die Lage viel zu schwammig ist und der Streitwert für sowas bei Weitem zu gering.

Ergo: Deinem Freund wünsch ich viel Spaß mit der Graka und du Resistance_ , solltest dich eher schämen als dein Freund. Hier deine Supermoral zur Schau zu stellen und deinem Kumpel gleichzeitig nichts zu gönnen. :rolleyes:
 
Etwas Entscheidendes haben "unsere" Juristen hier im Threat wohl übersehen:

Das angebliche "Angebot" von Conrad ist bürgerlich-rechtlich übrhaupt kein Angebot, sondern nur eine unverbindliche "Invitatio ad offerendum", was heißt, wenn ich meinen Bestellzettel ausfülle und darauf x-mal einen Gutschein eintrage, dann bin ich derjenige, der das Angebot abgibt, die Waren unter den von mir angebotenen Bedingungen (also inclusive Abzug der Gutscheine vom Listenpreis) zu erwerben; Conrad bestätigt diese Bestellung und damit ist der Kaufvertrag rechtmäßig zustande gekommen ! Dies gilt selbst dann, wenn Conrad ausdrücklich in seiner "Invitatio ad offerendum" angegeben hätte, der Gutschein gelte für jeden Besteller nur einmal ! Wie gesagt, die "Invitatio ad offerendum" ist nicht verpflichtend für den Verkäufer; der hätte auch die Möglichkeit, das Kaufangebot des Kunden nicht anzunehmen; genauso hat der Kunde bei seinem Kaufangebot die Möglichkeit, die Bedingungen der "invitatio" abzuändern. Nur der Inhalt des Kaufangebotes des Kunden und die darauf folgende Kaufbestätigung des Lieferanten sind Inhalt und Grundlage des abgeschlossenen Kaufvertrages !

Es ist also kein Raum für Betrugsvorwürfe gegen den Besteller oder sonst irgendwelche Vorwürfe illegalen oder unmoralischen Handelns seitens des Verkäufers !

Es ist auch kein Platz für eine Anfechtung wegen Irrtums ! Als Conrad das Angebot des Käufers annahm, konnte kein Irrtum vorgelegen haben, sondern Conrad konnte auf der Bestellung zweifelsfrei erkennen, zu welchen Konditionen der Kunde bestellt hatte; er hätte auf das Angebot des Bestellers ja nicht eingehen brauchen; wenn man den Abzug von x-fachen Gutscheinen zulässt, kann man über diesen Vorgang kaum im Irrtum sein; auch muss der Besteller sich nicht vorwerfen lassen, dass bei der Programierung des Computers wohl ein Irrtum vorlag, denn dieser Programmierungsirrtum steht in keinerlei innerem Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages; wenn Der Verkäufer die Bestätigung von Kaufangeboten einem Computer überlässt, anstatt diese Dinge persönlich in Augenschein zu nehmen, dann muss er sich die falsche Programmierung als eigene Schuld zuerkennen lassen und kann sie nicht als Irrtum beim Abschluß des Kaufvertrages deklarieren !


In einer ähnlichen Sache gabe es kürzlich übrigens ein entsprechendes Urteil ! Ich glaube es war bei Quelle oder Karstadt, wo ein Kunde 5 Großbild-TV zum falsch im Katalog angegebenen Preis von nur etwa einem zehntel des normalen Preises bestellte, bestätigt und geliefert bekam; als der Lieferant bemerkte, dass die Ware im Katalog versehentlich falsch ausgezeichnet war, focht er den Kaufvertrag wegen Irrtums an und verlor den nachfolgenden Prozeß gegen seinen Kunden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich muss conrad nachweisen, dass ein Irrtum vorlag aber das ist nicht von vorne herein ausgeschlossen. Die von dir zitierte Entscheidung passt nicht, da Quelle den Irrtum zwar nachweisen konnte aber die Anfechtung nicht unverzüglich (wie in 121 gefordert) erfolgt ist.

Auf die strafrechtliche Beurteilung hat die Frage, wie und wann ein Kaufvertrag zustandekommt hingegen nur wenig Einfluss.
 
vllt intressiert euch dieser Beitrag von einem Blog, wo Gutscheincodes ein gestellt werden:

# Brian Says:
Juli 22nd, 2008 at 21:28

Wollte hier nur mal sagen, das Conrad auch nach erfolgreichen “durchgehen” der Onlinekasse und Bezahlung der Rechnung, Euro-Gutscheine wieder abzieht, Geschenke nicht liefert (z.B. Begründung ungültig, nicht mehr lieferbar usw..)und dann den noch offenen Rechnungsbetrag einfordert. (Neue, höhere Rechnung wird gestellt und eingefordert)
Bei mir so geschehen, das ergibt ein riesen hin und her und Ärger ohne Ende.
 
@Cluberer Hab ich auch schon gelesen, aber ob das auch rechtens ist.

Er hat sich gemeldet, da es nicht eindeutig ist wie der rechtliche stand ist.
 
Mal eine Verständnis frage darf Conrad die 40 Gutscheine eigentlich einfach so aus der Bestellung rausstreichen wen sie wollen ?
 
Die müssen deine Bestellung gar nicht annehmen. Problematischer ist es hier nur, weil bereits geliefert wurde und damit eigentlich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
einfach abwarten aber ich denke Conrad wird sich da nochmal melden und eine Nachzahlung verlangen. Ich kombiniere auch immer gerne bei denen mit Gutscheinen herum. Mal kommt dann irgendwann ne Mahnung , mal nicht. Wenn sich Conrad auf ein Softwareproblem bei der online-Bestellung beruft kann ein Kaufvertrag auch durchaus im Nachhinein noch annuliert werden obwohl In den AGB´s genau steht wann der Kaufvertrag zustande kommt. Solche Fälle werden mal für die eine Seite, mal für die Andere entschieden.
 
Es funktioniert nicht. Wenn man den Bestellvorgang bis zum Schluss durchführt, ist nur 1 Gutschein bei der Bestellung gelistet.
 
bestätigt. leider ^^
 

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