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Conrad Preisfehler recht auf ware?
- Ersteller Resistance_
- Erstellt am
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.152
Gehts noch?
Wir diskutieren hier über einen versuchten oder vollendeten Betrug und ganz nebenbei steht so ziemlich fest, dass conrad selbst bei erfolgter Lieferung noch zurückrudern kann.
Wir diskutieren hier über einen versuchten oder vollendeten Betrug und ganz nebenbei steht so ziemlich fest, dass conrad selbst bei erfolgter Lieferung noch zurückrudern kann.
M
masteruser
Gast
Weder versuchter noch vollendeter Betrug.
Wurde aber schon aufgeführt.
Wurde aber schon aufgeführt.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.152
Na wenn du das schreibst, ist das natürlich was anderes...
Hast du denn schonmal § 263, bzw. § 263a StGB gutachterlich geprüft?
Hast du denn schonmal § 263, bzw. § 263a StGB gutachterlich geprüft?
M
masteruser
Gast
Richtig lesen. 
In dem Zusammenhang gab es sogar schon Strafprozesse gegen Gutschein Ausnutzer.
Allerdings wurde alle diese Verfahren eingestellt bzw. der Verklagte den Prozess gewonnen.
In dem Zusammenhang gab es sogar schon Strafprozesse gegen Gutschein Ausnutzer.
Allerdings wurde alle diese Verfahren eingestellt bzw. der Verklagte den Prozess gewonnen.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.152
Das ist doch mal ein Wort, dann schreib doch bitte mal ein AZ oder besser noch einen Link zu einer solchen Entscheidung.
M
masteruser
Gast
http://board.gulli.com/thread/818877-diskussiont-online-fotoservice-mahnungen/?highlight=linsenplatz
Auch Linsenplatz ist diesbezüglich aufgefahren.
http://www.mydealz.de/6282/25e-tchibo-gutscheine-mit-mindestbestellwert-von-25e/
Weiteres ist leider nicht mehr auffindbar,bzw die Boards haben Beiträge gelöscht.
Derartige Fälle waren vor 3-4 Jahren präsent,aber nur sehr wenige
Auch Linsenplatz ist diesbezüglich aufgefahren.
http://www.mydealz.de/6282/25e-tchibo-gutscheine-mit-mindestbestellwert-von-25e/
Weiteres ist leider nicht mehr auffindbar,bzw die Boards haben Beiträge gelöscht.
Derartige Fälle waren vor 3-4 Jahren präsent,aber nur sehr wenige
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.152
Hilf mir auf die Sprünge, ich finde dort keine entsprechende Rechtsprechung / Urteile.
Zuletzt bearbeitet:
Gold Digger
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2008
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- 441
funktioniert nicht mehr!
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 148
Soo
Mein bekannter hat mir die mail von conrad geschickt:
"Sehr geehrter XxX
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wurde geprüft.
Der von Ihnen verwendete Gutschein: 020339-M4 ist nur einmal pro Aufrag und Kunden einlösbar. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die von Ihnen angegebene Menge nicht berücksichtigt wird.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Fax oder E-Mail zur Verfügung."
Daraufhin hat mein bekannter eine e-mail geschrieben, ob sie ihm jetzt eine neue Rechnung zuschicken werden oder sie die bestellung stornieren wollen. Falls sie eine neue rechnung schreiben, tritt er vom kaufvertrag zurück.
Bis heute keine antwort erhalten und das sind schon 3 werktage.
Was würde eigentlich passieren, wenn er innerhalb dieser 14 tage keine neue rechnung erhalten hat man ihn aber drauf hingewiesen hat (in der obigen mail) das der gutschein nur 1x gilt.
Mein bekannter hat mir die mail von conrad geschickt:
"Sehr geehrter XxX
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wurde geprüft.
Der von Ihnen verwendete Gutschein: 020339-M4 ist nur einmal pro Aufrag und Kunden einlösbar. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die von Ihnen angegebene Menge nicht berücksichtigt wird.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per Fax oder E-Mail zur Verfügung."
Daraufhin hat mein bekannter eine e-mail geschrieben, ob sie ihm jetzt eine neue Rechnung zuschicken werden oder sie die bestellung stornieren wollen. Falls sie eine neue rechnung schreiben, tritt er vom kaufvertrag zurück.
Bis heute keine antwort erhalten und das sind schon 3 werktage.
Was würde eigentlich passieren, wenn er innerhalb dieser 14 tage keine neue rechnung erhalten hat man ihn aber drauf hingewiesen hat (in der obigen mail) das der gutschein nur 1x gilt.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- 10.152
Die Widerrufsfrist beginnt erst ab Lieferung, insoweit braucht er sich keine Sorgen zu machen.
flickflack
Lieutenant
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- Sep. 2006
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- 832
^^ Ab Lieferung er neuen Rechnung oder des Produktes?
Wenn er eh nicht zahlen will, dann soll er jetzt nicht so passiv rumlungern und die Karte zurückschicken.
Resistance_ schrieb:Die karte wurde versendet und der DHL postbote verlangte tatsächlich nur knappe 50 euro.
...
Wenn er eh nicht zahlen will, dann soll er jetzt nicht so passiv rumlungern und die Karte zurückschicken.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- 10.152
Hoppala, das hab ich überlesen. Ohne Kaufvertrag kein Widerrufsrecht.
- Registriert
- Nov. 2009
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Nachdem er 3 mails an conrad geschickt hat mit dem gleichen inhalt, kam endlich eine antwort.
Das die Rechnung seit dem 18.ten auf dem Weg sei und schon längst hätte eintreffen müssen. Er schrieb das er die artikel zurückschicken möchte gemäß des 14 tägigen rückgaberechtes.
Wie schaut es aus, kann er ohne weiteres vom kauf zurück treten (14 tage rückgaberecht) ?
Bisher schaut es so aus (für alle neuen). Ware gekauft mit sehr vielen gutscheinen zu einem sehr günstigen Preis. Conrad lieferte aus. Auf anfrage sagte man ihm das er den restlichen Betrag (von den gutscheinen) begleichen muss.
Das die Rechnung seit dem 18.ten auf dem Weg sei und schon längst hätte eintreffen müssen. Er schrieb das er die artikel zurückschicken möchte gemäß des 14 tägigen rückgaberechtes.
Wie schaut es aus, kann er ohne weiteres vom kauf zurück treten (14 tage rückgaberecht) ?
Bisher schaut es so aus (für alle neuen). Ware gekauft mit sehr vielen gutscheinen zu einem sehr günstigen Preis. Conrad lieferte aus. Auf anfrage sagte man ihm das er den restlichen Betrag (von den gutscheinen) begleichen muss.
- Registriert
- Juli 2009
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- 1.345
Hut ab vor soviel Ehrlichkeit, in diesem fall hätte ich den Fehler ausgenutzt.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei dem ich Hardware(RAM, CPU, Mainboard) bestellt hatte und kurze Zeit später kam der RAM nochmal.
Es war ein 2x1GB Kit von OCZ, welches ich nachdem ich den Versender per Mail auf seinen Fehler hingewiesen habe auch zurückgesendet, jedoch kam es wieder zu mir zurück mit der Mitteilung "Paket abgewiesen".
Dadurch hatte ich 4GB OCZ RAM zum Preis von 2.
habe auch nichts mehr von denen gehört.
Wäre ich an seiner Stelle gewesen, wäre die Karte jetzt in meinem Rechner.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei dem ich Hardware(RAM, CPU, Mainboard) bestellt hatte und kurze Zeit später kam der RAM nochmal.
Es war ein 2x1GB Kit von OCZ, welches ich nachdem ich den Versender per Mail auf seinen Fehler hingewiesen habe auch zurückgesendet, jedoch kam es wieder zu mir zurück mit der Mitteilung "Paket abgewiesen".
Dadurch hatte ich 4GB OCZ RAM zum Preis von 2.
Wäre ich an seiner Stelle gewesen, wäre die Karte jetzt in meinem Rechner.
- Registriert
- Nov. 2009
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- 148
Behalten hätte er sie auch wenn die Rechtslage eindeutig wäre, ist sie aber in diesem fall nicht.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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Ohne es unnötig kompliziert zu machen, ja grds. hat er natürlich ein Widerrufsrecht. Wenn die Frist problematisch ist, müsste man allerdings den Fall ganz genau anschauen.
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