Copyright-Verletzung bei interner Dokumentation?

kevlar

Lt. Commander
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März 2007
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Hallo Gemeinde,

für die Verwendung eines Programmes, zum Auslesen von Geschwindikeitsmessanlagen, möchte ich für den internen Gebrauch eine Anleitung schreiben.

Die Anleitung ist nur für den internen Gebrauch gedacht und betrifft nur eines unserer Ämter. Ist jemand informiert, oder weiß wo ich rechtliches zum Nachlesen finde, ob ich damit die Copyright-Rechte des Herstellers dieser Software verletze?

Ich möchte ganz klar Screenshots verwenden, um dem Anwender bestmöglich die Bedienung zu ermöglichen.

Freue mich über Antworten!
 
Hallo,

ja, Du verletzt die Rechte des Rechteinhabers damit. Was auch immer *intern* bedeutet.

Schreibe den Rechteinhaber doch einfach an. Je nach dem, was Du da vor hast, wird er wohl nichts dagegen haben und Dir eine Einwilligung dazu erteilen.

Grüße,

Blubbs
 
Was ich vor habe ist nichts anderes als einen Screenshot des Programmes zu machen und einen Satz wie z. B. "Klicken Sie auf Beenden", "Tragen Sie den Wert XY bei Wert 1 ein".

Intern bedeutet das dieses Dokument nicht nach aussen publiziert wird, in diesem Fall nur 5 Personen zugänglich gemacht wird.

-
Danke für den Ratschlag, ich werde dem Hersteller noch eine E-Mail zukommen lassen!
 
Die Behörde hat doch sicher ein Rechtsamt oder einen Volljuristen, zur Absicherung sollte dort eine Stellungnahme eingeholt werden und nicht in einem Computerforum.
 
Stell Dir folgende Frage:

Wieviele MS Excel Tutorials mit Screenshots, Screencasts und selbstgeschriebenen Anleitungen findest Du im Netz oder alleine schon bei Youtube? Sind die alle illegal, nur weil jemand einen Screenshot macht?

Ich bin anderer Auffassung als mein Vorredner, auch wenn ich kein Spezialist für diese Rechtsfrage bin. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man daran gehindert werden kann, von einer rechtmäßigen Software Screenshots in einem internen Anleitungsbuch auszudrucken. Wäre ja noch schöner.

In Unternehmen ist es meines Wissens absolut üblich, dass man eigene Manuals hat zB für DATEV-Benutzung oder für SAP-Module, damit die doofen Mitarbeiter auch in der Lage sind, prozessgerecht zu arbeiten.
Ergänzung ()

Wegen so etwas würde ich keinen Juristen belästigen. Kostet nur wieder Steuergelder.
Ergänzung ()

Jetzt habe ich erst darüber reflektiert, was wir hier überhaupt besprechen...

Du bist ein Bulle und es geht um Starenkästen. Richtig?

Ich widerrufe meine Unterstützung hiermit. Bitte ignorier, was ich geschrieben habe.

Geht lieber Verbrecher jagen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@mschrak

u made my day!

Auch dir Danke für die Auskunft, ich kann dich aber beruhigen, ich bin kein "Bulle" und es geht nicht um "Starrenkästen". Es geht um "Sie fahren XX km/h"-Schilder und die werden nicht von der Pozilei, sondern von der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung verwaltet :)
 
Hallo,

mschrak, Dein Posting ist an Überflüssigkeit nicht zu trumpfen.

Es ging hier um die einfache Frage, darf ich das oder nicht. Und nein, man darf nicht. Wenn man sich auf der sicheren Seite wissen will.

Ob Sanktionen folgen, wenn man den Hersteller nicht informiert und fragt, das ist uninteressant. Und was andere so tun und machen ist auch uninteressant.

Grüße,

Blubbs
 
Hallo Kevlar. Ich arbeite als Bauingenieur in einer Baufirma und hatte ein änliches Problem.

Ich sollte eine Arbeitsanweisung (intern für die Baustelle) verfassen indem ich erklärt habe was man bei einer Wandbetonage alles beachten muss. Ich habe wirklich in der ganzen Firma nachgefragt, einschließlich meinem Chef und alle meinten das es nicht notwenidig ist Firmeninterne Arbeitsanweisungen bzw Anleitungen Quellennachweise zu führen.

Ich hoffe das ich dir damit etwas weiterhelfen konnte.
 
@BlubbsDE:

Dann zitier doch bitte die Norm, die ihm das verbietet, am besten mit Kommentarstelle, in der es um Screenshots geht.

In Deutschland gilt immer noch: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ich habe ja gesagt, dass ich kein Urheberrechtsexperte bin und stehe zu meiner Aussage. Aber Du scheinst es auch nicht zu sein, daher ist Dein Kommentar der überflüssigere.

@TE: Lies Dir doch mal den Vertrag oder die Lizenzvereinbarung zu dem von Eurer Behörde rechtmäßig erworbenen Stück Software durch. Wenn da drin steht, dass Ihr zu internen Dokumentationszwecken keine Screenshots machen dürft, dann würde ich mir Gedanken machen. Aber ohne wirtschaftliches Interesse einen Screenshot für Käufereigene Zwecke zu machen halte ich für komplett unschädlich.


Einige hier scheinen ja schon total Google- und Apple-geschädigt zu sein, dass sie an jeder Ecke eine Urheberrechtsverletzung wittern.

Mein Tipp: Mach so ein Ding und lass es Dir von Deinem Behördenleiter absegnen. Dann bist Du jedenfalls raus.
Ergänzung ()

Ignorier bitte meine Bitte, meine Hilfe zu ignorieren. Diese "Info-Schilder" sind gerade in 30-Zonen aus meiner Sicht OK. (Auch wenn ich mich jedes Mal zu Tode erschrecke, wenn da auf einmal so ein Schild grell aufleuchtet.)
 
@BlubbsDE, Doc Froster, mschrank, gr4nate
Vielen Dank für eure Kommentare! Ich war heute Abend leider schon im Feierabend als ich hier im Forum den Fred eröffnet habe, ich werde mich morgen nach einem Ansprechpartner erkundigen. Wobei ich den Gedankengang von mschrank auch hatte!

Möchte nur auf Nummer sicher gehen ;)

@mschrank
Die Tafeln sind sehr nützlich! In deinem Fall, ohne dich als Raser darstellen zu wollen(!!!), erfüllt es seinen Zweck ;P Und wenn man mal sieht wie schnell man fährt, und einem große rote Zahlen entgegen kommen, tut das auch mal ganz gut, ohne gleich ein Knöllchen zu bekommen.

Nebenbei gesagt und als Info, die meißten Tafeln loggen Uhrzeit und gefahrene KM/h mit. Auch ganz praktisch für Auswertungen, wie viele fahren durch die Stadt / Gemeinde... Wir haben z. B. einen an nem Ortseingang, der täglich sehr früh am Morgen mit 90 - 110 km/h rein brettert. Wohlbemerkt 50er Zone xD
 
BlubbsDE schrieb:
Es ging hier um die einfache Frage, darf ich das oder nicht. Und nein, man darf nicht. Wenn man sich auf der sicheren Seite wissen will.

Ob Sanktionen folgen, wenn man den Hersteller nicht informiert und fragt, das ist uninteressant. Und was andere so tun und machen ist auch uninteressant.
Blubbs
Woher bitte beziehst du denn deine Quelle?

Eigene Screenshots für eine Doku sind eigentlich legal. Der Screenshot ist dein Werk und nicht das jmd. anderes.
Sonst dürfte man keine Dokus über andere Programme machen, in wissenschaftliche Arbeiten über Programmen keine Screenshots verwenden, etc. Ist in jeder Firma eine gängige Angelegenheit Dokus mit Screenshots zu machen.

Wegen sowas jmd. aus der Rechsabteilung zu fragen ist überflüssig.
Und in einem Computerforum ist solch eine Frage definitiv richtig.
 
bevor ich Screenshots oder Anleitungen von irgendwas mache, muss ich den Hersteller um Erlaubnis fragen? :D
 
Solange du diese nicht verkaufst und dein Geld damit verdienst solltest du Problemlos solch eine Anleitung für den internen betrieblichen Gebrauch erstellen dürfen.

Warum sollte soetwas auch eine Firma explizit ausschließen ? Muss ich als Schüler der ein Referat inkl. Powerpoint Präsentation über Programm X hält (natürlich Legal erworben), den Hersteller um Erlaubnis bitten Screenshots des besagten Programmes X zu machen , um dessen Funktion veranschaulichen ?

Die Rechtsabteilung von Adobe würde mit Abmahnschreiben wohl nicht hinterher kommen wenn Sie soetwas ausschließen würden.
 
BlubbsDE schrieb:
...interessante Auffassung....

Wenn du schon nichts gehaltvolles beízutragen hast außer unsinnige Anmerkungen, dann lass es doch gleich ganz.
Und praktische Erfahrung scheinst du wohl auch 0 vorweisen zu können.
Sowie eine Quellenangabe für deine obige Behauptung ebenfalls nicht.
 
Das sollte problemlos möglich sein, wird bei uns in einem großen Unternehmen auch nicht anders gehandhabt. Wenn wir jedes mal, wenn wir einen Screenshot eines Programms machen, den Rechteinhaber fragen würden, würden wir heute noch warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
NuminousDestiny schrieb:
Wenn du schon nichts gehaltvolles beízutragen hast außer unsinnige Anmerkungen

Hallo,

wenn Du ernsthaft meinst, dass Screenshots Deine *geistigen Eigentümer* sind und somit Du die Rechte an eben diesen hast, dann reicht mein kurzer Kommentar wohl.

Ich rede hier nicht von dem, was in der Praxis geduldet wird. Sondern von dem, was Dich auf die sichere Seite bringt, wenn Du eben mit solchen Mitteln Dinge erstellst und sie weiter verbreitest.

Was die Quellen angeht. Da vertraue ich auf Deine Recherche Fähigkeiten und möchte Dir die Arbeit nicht ab nehmen.

Grüße,

Blubbs
 
BlubbsDE schrieb:
Komplettzitat entfernt *klick*

Nein von geistigem Eigentum habe ich niemals geredet. Lediglich, dass man diesen Screenshot erstellt hat und er somit einem gehört, d.h. wenn jmd anderes den gleichen verwendet ohne zu fragen kann dieser Probleme bekommen.

Da das a intern ist und b nicht kommerziell vertrieben wird ist er auf der sicheren Seite und kann ohne Sorgen eine Doku über ein Programm x erstellen. Wenn man jedesmal wegen soetwas die Rechtsabteilung belästigen/ den Hersteller anfragen würde, würde wohl in jedem Unternehmen Stillstand sein.

Schön, wenn du eine Behauptung aufstellst und sie weder selbst belegen kannst, bzw. damit argumentierst, dass man selbst suchen soll :lol:
Zudem, selbst wenn ich eine Quelle finde, muss das noch lange nicht deine/korrekt sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten.)
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