Cyberport storniert Kauf nach deutlichem Preisanstieg

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Sind halt Fakten. Ich mein, was du zitiert hast und was da steht, ist ziemlich eindeutig. Ich hab halt, entgegen deinem verstümmelten Zitat, nicht von Paypal gesprochen oder in Frage gestellt, dass über Paypal gesprochen wurde.

Ist mir aber auch egal, du hast keine einzig Quelle geliefert, die deine Aussagen untermauern. Ich schon. Ich verstümmele keine Zitate und schiebe damit dem anderen Aussagen unter, die er nie getätigt hat. Du schon. Soviel zu Unrecht haben und Argumente ausgehen....

Lass es gut sein. Du meinst, ich rede mich um Kopf und Kragen. Die Meinung kann ich dir nicht nehmen. Gott sei dank kann jeder anhand deiner und meiner Aussagen sich dazu eine eigene Meinung bilden.

Der TE hat alle nötigen Informationen bekommen. Ob das vorgehen rechtens ist, ist für mich fraglich. Das Problem daran ist, dass man es ohne Anwalt und ohne ggf. zu klagen wohl wenig Aussichten darauf hat, dass Cyberport einlenkt.
 
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Okay, ich Versuche es jetzt ein letztes Mal...

Dass ich dein Zitat verstümmelt habe, hat den einfach Grund dass deine Gebühren die für den Bezahldienst fällig werden wenig von Bedeutung für den Fall hier sind... Genauso dass eine Rechnung sicherer ist für einen Käufer... Wen interessiert das hier?

In deinem Verlinkten Artikel behauptet jemand, dass alleine der Vorgang des Nutzens eines Bezahldienstes (In Worten: PAYPAL, Sofortüberweisung u.s.w.) für einen Vertragsabschluss genügt. Dazu verlinkt dieser Artikel dann eine Präzedenzfall, der völlig andere Voraussetzungen hat als der Fall hier.

Ich habe schon mindestens 3 Mal darauf hingewiesen, dass für das Gericht in diesem Präzedenzfall ein Satz in einer eMail ausschlaggebend war, den ich bisher hier im Vorgang nicht finden konnte. In diesem Satz ging es explizit darum, dass der Käufer extra zu einer Zahlung aufgefordert wurde. Ich kann das hier nicht sehen! Oder hat der TE hier eine Bestellbestätigung bekommen in dem sich eine Zahlungsaufforderung befindet?
 
Metaxa1987 schrieb:
Ich kann das hier nicht sehen!
Das ist dein Problem...

Wenn ich eine Bestellung nur abschließen kann, indem ich durch einen Bezahlvorgang geschleust werde, dann ist das für mich eine explizite Aufforderung zu bezahlen. Den eine Bestellung kann man auch vollkommen ohne eine Bezahlvorgang aufgeben. Die Rechnung liegt dann als Zahlungsaufforderung der gelieferten Ware bei, so wie das im B2B unter anderem noch immer Standard ist.
Und mir haben Onlineläden immer zu dem Preis geliefert, für den ich gekauft habe. Wenn manchmal auch erst nach Darlegung der hier aufgeführten Sachlage. Aber mach du ruhig weiter, wie du meinst. Du kannst sowas ja gern akzeptieren. =) Mein Schaden ists nicht.
 
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Moin,

ich habe mir das jetzt mal alles durchgelesen und wenn ich Richter wäre (bin ich gottseidank nicht), würde ich zugunsten Erkekjetter entscheiden (nicht böse gemeint Metaxa). Das klingt alles plausibel und wenn hier Paypal mit Direktüberweisung gleichgestellt wird, dann erhält doch der Händler sofort das Geld bei Direktüberweisung und ruft es dort nicht ab? Also analog zu "Die Kassiererin schmeissts gleich in die Kassenlade" - papp - Vertrag ist zustande gekommen.

Wenn ich so darüber nachdenke, dann macht das auch Sinn, dass der Bestellvorgang, der gleichzeitig eine Zahlung beinhaltet, eine Zahlungsaufforderung beinhaltet. Gleichwohl ich mir mal meine Alternate/MF/Caseking/Galaxus/computeruniverse - Mails zu Gemüte geführt habe und hier seitens des Verkäufers immer auf den gültigen Vertragsabschluss hingewiesen wird, wenn man die Versandbestätigung erhalten hat. :confused_alt:

Dennoch würde ich wahrscheinlich der Kassiererin nicht in die Brusttasche greifen ....
 
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Amasov schrieb:
nd hier seitens des Verkäufers immer auf den gültigen Vertragsabschluss hingewiesen wird, wenn man die Versandbestätigung erhalten hat.
So sieht's aus, inklusive dem Hinweis auf die Widerrufsfrist innerhalb zwei Wochen.
In dem Moment ist die Willenserklärung beidseitig und der Kaufvertrag tritt in Kraft. Das ist mMn vollkommen unabbhängig von der Zahlungsabwicklung.

Ich bin mir allerdings relativ sicher, dass der Verkäufer nicht ohne triftigen Grund vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Ein triftiger Grund wäre zum Beispiel, dass der Käufer nicht oder nicht fristgerecht zahlt.
Andere triftige Gründe fallen mir jetzt auf Anhieb nicht ein.

Ich denke mal, dass sich der Händler in dem hier geschilderten Fall rechtswidrig verhalten hat.
Es ist auch sehr wahrscheinlich, dass der Händler das weiß und nur auf den Versuch aus ist, den reduzierten Kaufpreis irgendwie geradezubügeln.
Ergänzung ()

Amasov schrieb:
Dennoch würde ich wahrscheinlich der Kassiererin nicht in die Brusttasche greifen ....
Kommt drauf an ...:freak:
 
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Wenn man sich die Rezensionen zu dem Laden auf diversen Plattformen anschaut, dann dürften einen derartige Methoden eigentlich nicht wundern. Ich würde es als Lehre sehen und auf Abstand gehen. Steht dir, @znb natürlich frei, den Rechtsweg zu gehen beziehungsweise erst einmal juristisch belastbaren Rat einzuholen, den wir hier als Forum schon prinzipbedingt nicht leisten können.

Alles Weitere führt hier dann ja eigentlich zu nichts, außer, dass noch mal alle Eventualitäten rauf- und runtergewälzt werden. Im nächsten Schritt müsste man konkret werden. Das aber bitte wie gesagt in einer belastbaren Rechtsberatung und nicht in irgendeinem Online-Forum.

Wenn du deinem Ärger - verständlicherweise - Luft machen willst, dann empfehle ich die üblichen Bewertungsportale. Die Firma Cyberport hat im Übrigen jemanden, der dort mitliest und auch halbwegs ansprechbar zu sein scheint. Ob das angesichts der Sachlage etwas bringt, sei mal völlig dahingestellt. Aber wäre zumindest ein möglicher Schritt, den man noch gehen könnte.

Viel Erfolg!
 
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