Cyberport storniert Kauf nach deutlichem Preisanstieg

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znb

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Dürfen die das?

Hatte einen Artikrl gekauft der zu diesem Zeitpunkt bei mehreren Schops für einen längeren Zeitraum etwa 30 % günstiger angeboten wurde als am Tag nach meinem Kauf
Ich hatte sofort per Paypal gezahlt . Das war sm 31.12

Heute am 04.01 storniert Cyberport meine Bestellung und zahlt mir das Geld zurück obwohl der Artikel nach wie vor bei Cyberport lagernd ist , allerdongs inzwischen für über 200 € statt der 139 € die dieser Artikel am Tage meines Kaufes kostete
 

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Und jetzt? Ist deren gutes Recht. Wenn Du von CP noch keine definitive Kauf und Lieferbestätigung bekommen hast.
 
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Was ist das bitte für ein beschissener Rechtsstaat
Der Artikel wurde von mir gekauft und bezahlt und ist lagernd .PUNKT

Warum sie nicht liefern wollen ist eindeutig .
Cyberport selbst hat den Artikel zu diesem Preis selbst eingestellt und nicht ich .

War auch ein üblicher Marktpreis und kein Fehler von CP
Ergänzung ()

Das der Marktpreis inzwischen deutlich gestiegen ist
 
Hast du eine Kaufbestätigung bekommen??
 
znb schrieb:
Was ist das bitte für ein beschissener Rechtsstaat

Mach Leute haben Probleme. Einer, auf dem Du Dich idR verlassen kannst.

Wenn noch kein Vertrag zu Stande gekommen ist, dann kannst Du auch nichts einfordern.
 
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Was hat das mit beschissener Rechtsstaat zu tun? So sind die Gesetze und das sind weltweit nicht die Schlechtesten. ;)

Mal ein bisschen selber belesen, wann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. So wie es hier aussieht eben nicht und da kann CP eben ablehnen.

Aber einfach mal in die Frage er Vorredner beantworten.
 
znb schrieb:
Was ist das bitte für ein beschissener Rechtsstaat
Der Rechtsstaat ermöglicht eben auch, Kaufverträge anzufechten (sofern dieser hier entstanden ist). Ob das rechtens ist, entscheidet im Fall ein Gericht.

Also grundsätzlich dürfen Sie das schon. Wenn du der Meinung bist, dass ein Kaufvertrag gültig zu Stande gekommen ist und die Anfechtung nicht richtig sei, dann kannst du in einem Rechtsstaat natürlich dein Recht einklagen. Je nach exakter Sachlage sogar mit Recht und Erfolg. Denn wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte und wirklich mehrere Shops über mehrere Tage diesen Preis hatten, könnte es durchaus sein, dass die Anfechtung seitens Cyberport unwirksam sein könnte.

PS: ein gültiger Kaufvertrag kommt nicht zwingend erst mit der Versendung einer Kaufbestätigung zustande, auch wenn das in AGBs regelmäßig so erklärt wird. Die Rechtsprechung sieht das in Teilen anders. Dort wird argumentiert, dass bereits mit der Annahme bzw. Aufforderung zur Zahlung ein Kaufvertrag entstehen kann.

Siehe beispielsweise: https://www.internetworld.de/sonstiges/internet-recht/so-gestalten-haendler-vertragsschluss-klauseln-richtig-1080472.html#:~:text=Wird die Zahlungstransaktion eingeleitet, so,Angebot des Kunden einverstanden erklärt.
 
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Wenn noch kein Kaufvertrag zu Stande kam, dann muss es auch keinen Grund geben.
 
Die genau wie aussah? Die automatischen Mails, die direkt nach dem Kauf kommen, das ist in idR noch kein Kaufvertrag.
 
BlubbsDE schrieb:
Die automatischen Mails, die direkt nach dem Kauf kommen, das ist in idR noch kein Kaufvertrag.
Erneut der Hinweis, das eine solche Mail für einen gültigen Kaufvertrag nicht zwingend notwendig ist. Bei Vorkasse mit anschließender Zahlungsaufforderung oder direkten Zahlungsmethoden wie hier PayPal kann der Kaufvertrag bereits zustande kommen durch den Bezahlvorgang bzw. die Anforderung der Zahlung. Eine Annahmemail oder dergleichen ist dann für die Gültigkeit des Kaufvertrages nicht mehr notwendig. Siehe Link weiter oben.

Durch die Zahlungsmethode "PayPal" dürfte hier sehr wahrscheinlich ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Umhin müsste Cyberport hier anfechten.
 
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Mal in die AGB von Cyberport geschaut?

https://www.cyberport.de/service/rechtliches/agb-privatkunden.html#vertragsabschluss

"Unsere Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, diese Produkte bei uns zu bestellen. Ihre Bestellung der gewünschten Produkte über unsere Webseite, per E-Mail, Telefax, schriftlich, in Textform oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages [...] Im Übrigen kommt ein Vertrag mit Zusendung der Versandbestätigungs-E-Mail zustande."

Wenn du der Meinung bist, dass trotzdem ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht dir der Rechtsweg offen. Rechtsstaat sei Dank!
 
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Erkekjetter schrieb:
Durch die Zahlungsmethode "PayPal" dürfte hier sehr wahrscheinlich ein Kaufvertrag zustande gekommen sein.

Nö. Warum sollte es. Es liegt daran, wie PayPal eingebunden ist. Muss man hat schon im Warenkorb bezahlen. Das ist immer noch kein Vorgang, der einen gültigen Vertrag zu Stande kommen lassen muss.
 
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Gnidde schrieb:
Mal in die AGB von Cyberport geschaut?
AGB stechen niemals den grundsätzlichen Gedanken der jeweiligen Rechtsgrundlage. Ich verweise noch einmal auf meinen Link oben... Zumal sie ohnehin nur Gültigkeit erlangen, wenn der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Wenn also kein Vertrag zustande gekommen wäre, hätten die AGB sowieso keinerlei Relevanz...

BlubbsDE schrieb:
Doch Siehe Link mit entsprechenden Urteil... Weitere URteile, die sich damit befassen, finden sich in der einschlägigen Literatur.

PS: die verlinkte Seite wendet sich an Händler. Die dort zu finden Informationen sollten daher auch weitgehend rechtskonform sein.
 
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Das ist ein Urteil eines Richters und ein Hinweis einer Webseite, wie man sich am besten als Händler verhalten sollte. Das ist nicht Allgemeingültig.

Und auch das wurde dem TE hier schon erklärt. Er kann den Rechtsweg gerne einschlagen. Offensichtlich sind hier Händler und Kunde unterschiedlicher Meinung. Kann man ja sein. Muss man sich dann nur drum kümmern, seine Meinung durchzusetzen.
 
Erkekjetter schrieb:
AGB stechen niemals den grundsätzlichen Gedanken der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Absolut richtig. Die AGB spiegeln nur die "Sichtweise" Cyberports wieder, für die kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der TE kann natürlich Cyberport darauf hinweisen, das ein aus seiner Sicht gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Cyberport wird aber auf die eigenen AGB verweisen.
Hier geht's dann nur noch über den Rechtsweg weiter.

Ob es das dem TE für 60-100€ Ersparnis wert ist, muss er/sie selbst entscheiden.
 
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