Cyberport storniert Kauf nach deutlichem Preisanstieg

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Ist halt immer die Frage, ob man wegen (in dem Fall) etwa 70€ einen Rechtsstreit beginnen möchte. Mit der Gefahr, zu verlieren und die eigenen wie auch gegnerischen Anwaltskosten tragen zu dürfen.
Auch das wird Cyberport wissen und hier erstmal diesen Weg gehen. Ab und zu werden sie wsl auch mal verlieren oder nachgeben (wenn z.B. der Kunde selbst Anwalt ist).
 
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Erkekjetter schrieb:
AGB stechen niemals den grundsätzlichen Gedanken der jeweiligen Rechtsgrundlage. Ich verweise noch einmal auf meinen Link oben... Zumal sie ohnehin nur Gültigkeit erlangen, wenn der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen ist. Wenn also kein Vertrag zustande gekommen wäre, hätten die AGB sowieso keinerlei Relevanz...
Grundsätzlich nicht als Angriff verstehen:

Das Gebahren, das von @Gnidde zitiert wurde deckt sich mit jeglichem kaufmännischen Vorgang, wie ich ihn kenne. So auch das an der Kasse beim Supermarkt z.B.

Ich möchte nicht sagen, dass du unrecht hast, aber ich glaube das ist bei "Sofortüberweisung" oder "PayPal" ein Sonderfall, weil da der Verkäufer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die dem Kunden einen gewissen Komfort bietet.

An der Kasse ist es so, dass du die Packung Kaffee aufs Band legst und der Kassiererin anbietest, diesen Kaffee zum ausgeschilderten Betrag gerne erwerben würdest. Die Kassiererin kann immer noch diesem zustande kommenden Vertrag widersprechen.

Das ist nicht so einfach.

Für mich war bisher immer bei solchen Onlinegeschäften: Safe ist man erst bei Versandbestätigung, oder einer gesonderten "Auftragsbestätigung"
 
Das Thema wird in dem Link aufgegriffen. Dem Händler steht es ja frei, diese Zahlungsmöglichkeiten nicht anzubieten. Ich glaube nicht, dass Kunden ein Problem mit der klassischen Rechnung haben. Den Komfortgewinn bei Paypal und Co haben ganz eindeutig die Händler, nicht die Kunden.
 
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Ich wurde heute schon als Oberlehrer betitelt, und auf die Gefahr hin, das ein zweites mal zu werden, behaupte ich folgendes:

@Erkekjetter das AG Dieburg hat in diesem Fall so entschieden, weil der Käufer eine gesonderte email erhalten hat, in der (leider für den VK) ein Satz drin stand, der als "Zahlungsaufforderung" verstanden wurde und es damit zu einem Vertragsschluss kam. Darauf hat sich der kläger berufen.

Sollte es so sein, wie du es behauptest, könnten Onlineshops gegen "Preisfehler" nichts ausrichten, wenn du eine prompte Zahlungsmöglichkeit wählst. Das kann man doch keinem Händler zumuten. Da könnte man (dank Mydealz und anderer Portale) als Händler mal schnell in die Insolvenz schliddern.
 
Gnidde schrieb:
Im Übrigen kommt ein Vertrag mit Zusendung der Versandbestätigungs-E-Mail zustande."
Es gab hier schon mal einen längeren Thread zu dem Thema, in dem der gute Idon damals dargelegt hat, dass die Zahlungsaufforderung im Checkout durchaus als Annahme des Vertrags gelten kann.

Was in den AGB steht muss vor Gericht nicht zwingend haltbar sein.

Generell versucht sich jder Onlinehändler mit diversen Klauseln und nicht-versenden einer rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung hier gegen mögliche Preisfehler abzusichern.
 
Metaxa1987 schrieb:
Sollte es so sein, wie du es behauptest, könnten Onlineshops gegen "Preisfehler" nichts ausrichten,
Natürlich. Anfechten nach 119 BGB…
 
Okay, mag sein.

Was hätte denn der Verkäufer für eine Möglichkeit das alles nach diesem Gesetz konform zu gestalten?

Einfach diese Zahlungsmethoden NICHT anbieten?

a) ist das für mich mittlerweile ein Hinweis auf Seriösität, wenn ein Shop Paypal als Zahlungs-Methode anbietet
und
b) ist das ein enormer Vorgangsbooster für den Käufer

Wenn der Shop sowas nicht mehr anbietet und jedes mal eine gesonderte Zahlungsaufforderung verfassen muss, ist dieser (meiner Meinung nach) nicht mehr konkurrenzfähig, aber zumindest Rechtssicher.
 
Metaxa1987 schrieb:
Was hätte denn der Verkäufer für eine Möglichkeit das alles nach diesem Gesetz konform zu gestalten?
Das was Cyberport hier ggf. gemacht hat. Anfechtung erklären, Geld zurücküberweisen und erstmal fertig. Wenn der Kunde der Meinung ist, die Anfechtung geschieht zu Unrecht, muss er klagen bzw. einen Anwalt bemühen. Daher ist deine Aussage, sorry, ziemlich hanebüchen. Der Händler ist vollständig geschützt und kann erstmal nach belieben anfechten und ist fein raus, es ist stets der Kunde, der in Zugzwang gerät, wenn er auf sein ggf. vorhandenes Recht bestehen will. Daher ist deine Aussage mit der Insolvenz schon irgendwie arg amüsant....
Metaxa1987 schrieb:
a) ist das für mich mittlerweile ein Hinweis auf Seriösität, wenn ein Shop Paypal als Zahlungs-Methode anbietet
und
Das ist schön für dich unterstreicht aber nochmals deine Ahnungslosigkeit. Was gibt es seriöseres und sichereres als eine klassische Rechnung? Zumindest für den Kunden. Und wieso Vorgangsbooster? Eine Rechnung der Sendung beizulegen ist inwiefern langsamer als eine Bezahlart wie Paypal? Also aus Kundensicht, um die es hier ja geht?

Schon erstaunlich wie gravierend die Propaganda und Werbung der Zahlungsdienstleister greift, dass die Kunden freimütig meinen, Dienstleister statt Rechnung anzubieten wäre seriöser oder schneller. XD
 
Es handelte sich definitiv nicht un einen sogenannten Preisfehlwr sondern es war der reguläre Marktpreis zum Zeitpunkt
Mediamarkt ubd Sarurn boten den Artikel zum selben Preis an gefolgt von anderen Händlern die auch nur wenige Euro mehr verlangten Stichwort Überproduktion von Flashspeicher. Jetzt wurde wohl beschlossen die Preise wieder anzuziehen.
 

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@Erkekjetter Stop mal... Du vermischt gerade einiges! Die wüsten Unterstellungen lasse ich jetzt mal außen vor... Ich beziehe mich genau auf die angesprochenen Zahlungsmethoden in deinem Link.

Dass wohl Rechnung und oder Nachnahme beziehungsweise BAT (Bar auf Tatze) am sichersten für den Käufer sind, steht doch außer frage. Nur wie viele Onlineshops für normale Kunden gibt es denn noch, die bei einer Erstbestellung einfach einen Rechnungskauf anbieten? Also mir fällt keiner ein... Aus gutem Grund... Haben Neckermann, Otto, Quelle leidlich erfahren müssen.

Ich wollte lediglich sagen, dass diese Bezahlungsdienstleister anscheinend für einen Verkäufer sehr kritisch sein können, wohl aber notwendig auf Grund der Konkurrenzfähigkeit sind.

Hier geht es doch um die Kernfrage, wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Das unterscheidet sich eben von der Bezahlmethode und der damit einhergehenden Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer.

Nochmal zur Kassiererin an der Kasse: Der Kaffee ist fälschlicherweise mit 3€ ausgeschildert. Du läufst ans Band, legst den Kaffee drauf und stopfst der Kassiererin ein 2€ und ein 1€ Stück in die Brusttasche (PayPal Bezahlvorgang), dann drehst du dich um und rufst "ihr alle habt es gesehen, sie hat das Geld angenommen".

So einfach ist es doch nicht.

Genau genommen würde ich sogar sagen, dass der Kaufvertrag hier bei Cyberport erst dann zustande kommt, wenn der Onlinehändler sich das Geld von seinem Paypal-Konto auf sein Firmenkonto transferiert. Erst dann ist doch die Willenserklärung theoretisch vorhanden. Vorher sagt PayPal einfach "Du, da liegt Geld auf dem Konto, das kommt von Kunde xyz"

Wie auch immer... in deinem Links war es ein Satz in einer email, die vom VK an den Käufer ging. Dort wurde er zur Zahlung aufgefordert. Ob jetzt ein Zahlvorgang über einen Bezahldienstleister dem gleich zu setzen ist, weiß ich nicht...

Ganz witzig zu lesen: https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2017/10/der-supermarkteinkauf-juristisch-betrachtet/
 
Meine Ausbildung ist schon einige Tage her, da wurde uns aber iirc erzählt das solche Angebote für die Allgemeinheit durchaus auch Fehler enthalten können. Durch das Angebot an die Allgemeinheit sind Angebote nicht bindend.
Vgl. Schaufenster.

Oder verhau ich das grade?

Hier ist die Sachlage ja so, dass Cyberport das Geld bereits hatte was imo durchaus als Annahme verstanden werden kann.
Mit einer Rechtsschutz würde ich da zumindest mal anfragen.
 
znb schrieb:
Dürfen die das?

Heute am 04.01 storniert Cyberport meine Bestellung und zahlt mir das Geld zurück obwohl der Artikel nach wie vor bei Cyberport lagernd ist , allerdongs inzwischen für über 200 € statt der 139 € die dieser Artikel am Tage meines Kaufes kostete
Nimm's als Lehrgeld des Handels und meide den Laden 10 Jahre lang.
 
Metaxa1987 schrieb:
Du vermischt gerade einiges
Ne du...
Metaxa1987 schrieb:
So einfach ist es doch nicht.
In der Tat. Wir sind aber nicht im Supermarkt sondern in einem Onlineshop. Daher ist deine Darstellung auch völlig Humbug, weil nicht auf den Supermarkt übertragbar. Ändert nichts daran, dass es im Onlineshop so ist. Oder, wenn man es den analog anhand des Supermarktes erklären will, wäre es so korrekt: Kaffee falsch ausgewiesen, Kunde kommt an die Kasse, legt aufs Band, die Kassiererin reicht ihm das EC Terminal rüber mit der Bitte zu bezahlen (Bezahlvorgang im Onlineshop), Kunde wählt aus den angebotenen Dienstleistern einen aus und bezahlt und will grade den Kaffee vom Band nehmen, da drückt ihm die Kassiererin wieder das Geld in die Hand und nimmt den Kaffee vom Band. DAS wäre analog zum Onlineshop. Denn der Kunde stopft zu keinem Zeitpunkt dem Händler das Geld "in die Tasche" sondern der Verkäufer lotst ihn auf seiner Webseite zu seinen Bezahlmöglichkeiten und fordert ihn zur direkten Bezahlung auf.
Metaxa1987 schrieb:
Ich wollte lediglich sagen, dass diese Bezahlungsdienstleister anscheinend für einen Verkäufer sehr kritisch sein können, wohl aber notwendig auf Grund der Konkurrenzfähigkeit sind.
Es ist "notwendig", weil es sicherer für den Verkäufer ist, weil es ihm Kosten spart und ihm Sicherheit gibt. Aber eben nur dem Verkäufer. Und ich habe explizit aus Sicht des Kunden gesprochen, von Anfang an. Davon unberührt bleibt, dass der Onlinehändler dennoch jederzeit die Möglichkeit hat, Zahlmethoden wie Paypal nicht anzubieten, wenn er eben nicht sofort in den Kaufvertrag rutschen will. Da ihm aber eben der Weg der Anfechtung sowieso immer bleibt, ist das vollkommen egal.
Metaxa1987 schrieb:
Ob jetzt ein Zahlvorgang über einen Bezahldienstleister dem gleich zu setzen ist, weiß ich nicht...
Steht explizit in der Quelle, dass es dort sogar noch eindeutiger ist.
 
Erkekjetter schrieb:
wäre es so korrekt: Kaffee falsch ausgewiesen, Kunde kommt an die Kasse, legt aufs Band, die Kassiererin reicht ihm das EC Terminal rüber mit der Bitte zu bezahlen (Bezahlvorgang im Onlineshop)
Schau, und genau das ist NICHT passiert! Das wäre wie du richtig bemerkst eine Willenserklärung seitens des Supermarktes. Bei Cyberport blieb diese Willenserklärung aus! In deinem Link wurde ein Satz in einer eMail als genau diese Willenserklärung gedeutet.

Erkekjetter schrieb:
Es ist notwendig, weil es sicherer für den VErkäufer ist, weil es ihm Kosten spart und ihm Sicherheit gibt.
Du kennst dich ja super mit Paypal aus....
Wer bezahlt denn die Gebühren?
Wirbt Paypal mit VERkäuferschutz?
 
Den genauen Grund bzw. Inhalt des Widerrufs haben wir immer noch nicht gehört
 
Metaxa1987 schrieb:
Schau, und genau das ist NICHT passiert!
Natürlich. XD Oder wie nennst du es sonst, dass du, um die Bestellung abzuschließen, zu den Bezahlmöglichkeiten gelotst wirst? Und in meinem Link steht auch das "
Mit anderen Worten: Verlangt der Händler Zahlung, so darf der Kunde dies als Annahme seiner Bestellung verstehen (AG Dieburg, Urteil v. 21.2.2005, 22 C 425/04). Der Vertrag kommt dadurch zustande.

Dies wirkt sich insbesondere bei den Zahlungsmitteln aus, die eine sofortige Zahlung ermöglichen: PayPal, Sofortüberweisung, Paydirekt und so weiter. Wird die Zahlungstransaktion eingeleitet, so ist (auch) der Händler an dem Vertrag gebunden. "

Was ist an dem letzten Satz irgendwie missverständlich?

Metaxa1987 schrieb:
Du kennst dich ja super mit Paypal aus....
Wer bezahlt denn die Gebühren?
Du hast echt ja so gar keine Ahnung.... Wer redet den von den Paypalgebühren? Ich rede von Zahlungsausfällen, Mahnvorgängen, Inkasso... Was denkst du warum heute im B2C keiner mehr Rechnung anbietet? Weil sie alle genau sowas vermeiden wollen. Denn wenn der Kunde zahlt, bevor der Händler auch nur einen Handschlag Richtung Versand gemacht hat, kann das nicht mehr passieren. Rechnung wird nicht mehr angeboten, weil die Händler die Kosten dafür scheuen, die weit über den Gebühren der Zahlungsdienstleister liegen.
Metaxa1987 schrieb:
Wirbt Paypal mit VERkäuferschutz?
Ja, ich sag ja, das Marketing hat voll eingeschlagen bei Menschen wie dir. Wann braucht man bei einem seriösen Händler den bitte den Paypalkäuferschutz? Das BGB gibt dir dahingehend alles an die Hand, was du brauchst und Paypal wird in einem B2C Fall niemals gegen das BGB entscheiden. Käuferschutz (und da kommts auch her) hat bei Ebay Sinn gemacht bei C2C...
 
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Vollständige Stornierungsmail ohne Angaben von Gründen
 
Ich würde nach der Begründung fragen, einfach so stornieren ist eigentlich nicht drin, dass muss rechtssicher sein und Preisfehler kann es nicht sein
 
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