Umgangssprachlich hätte ich jetzt auf Anhieb auch keinen Unterschied erkannt. Juristisch ist es aber wohl folgendermaßen:
Was ist eine Kündigung?
Mit der Kündigung erklärt der Arbeitgeber, dass er das Arbeitsverhältnis beendet. Juristisch handelt es sich um eine „Willenserklärung“, die der Arbeitgeber schriftlich verfasst, unterschreibt, und per Schreiben an den Arbeitnehmer sendet oder persönlich überreicht.
Die Kündigung „gestaltet“ das Arbeitsverhältnis: Sie beendet es – es sei denn, der Arbeitnehmer klagt dagegen erfolgreich, und fristgemäß, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
Was ist eine Entlassung?
Mit Entlassung ist üblicherweise das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses gemeint, wenn der Arbeitnehmer nach seinem letzten Arbeitstag mit den Entlassungspapieren und persönlichen Gegenständen den Arbeitsplatz verlässt und das Arbeitsverhältnis endet.
Nach einer Kündigung erfolgt die Entlassung regelmäßig nach dem Ende der Kündigungsfrist. Falls der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben beispielsweise am 15.12.2020 erhalten hat, folgt seine Entlassung im Fall einer dreimonatigen Kündigungsfrist am 31.03.2021.
Jede Art der Beendigung, sei es durch Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder sonst eine beiderseitige Übereinkunft, führt zur Entlassung des Arbeitnehmers nach dem Abschluss des Arbeitsverhältnisses.
Allerdings existiert heute eine zunehmende Unschärfe, die dafür sorgt, dass das Ganze zur Erbsenzählerei verkommt:
Diese klare, ursprüngliche, Unterscheidung zwischen Kündigung und Entlassung ist zum Teil aufgeweicht worden durch europarechtliche Vorgaben, und zwar dahingehend, dass man „Entlassung“ sagt, damit aber eigentlich „Kündigung“ meint, etwa im Zusammenhang mit der Massenentlassungsrichtlinie. Und auch der deutsche Gesetzgeber grenzt nicht mehr so scharf ab, zu sehen beispielsweise bei der Massenentlassungsanzeige, bei der mit „Entlassung“ eigentlich ebenfalls die Kündigung gemeint ist.