Darf Arbeitgeber Geld von Überstunden einbehalten?

A

alffrommars

Gast
Hallo,

also vorweg, ich bin schonmal der Meinung das es der AG nicht darf denn es wäre Unterschlagung oder ähnliches.

Ich bin in einem mittelständigen Unternehmen beschäftigt das zu einem größeren Konzern gehört.
Wir arbeiten auf "Leistung" und können uns so bis zu 3.60€ (130%) die Stunde zum Stundenlohn dazu verdienen.

Macht man Überstunden so wird der Stundenlohn samt Leistungsprämie auf das Stundenkonto eingezogen.
Was m.M. schon falsch ist da die Prämien jeden Monat ausgezahlt werden müssten ...

Jetzt aber der Knackpunkt!
Schafft man mal nicht seine Leistung, sondern z.b. nur 120%, und nimmt dann Gleitzeit zum Abfeiern etc., dann werden die Stunden vom Konto die vorher mit 130% eingezogen wurden mit 120% vergütet. Die 10% Differenz genehmigt sich der AG obwohl die 130% auf meinem Lohnzettel standen / stehen. Das ergibt dann von 120 Studen maxiaml auf dem Zeitkonto und von 130% auf 100% = 432€ die der AG "unterschlagen" (oder wie auch immer?) darf?


Heute auf Nachfrage würde ich nur "angemacht" und das sei so rechtens, außerdem steht das in der allumfassenden Beriebsvereinbarung drin die alles abdeckt wie z.b. arbeiten an Sonntagen und Feiertagen ohne Zuschläge und Ausgleich.


Wir arbeiten nach IG Metall Holz / Kunststoff nur so nebenbei.
Leider kann man den Tarifvertrag nicht ohne weiteres einsehen, außerdem wird es ja mit der Betriebsvereinbarung sowieso umgangen.


Liege ich da mit meiner Vermutung richtig oder hat der AG recht und darf mein Geld behalten so nach dem Motto pump mir 100€ und ich geb dir 80€ zurück?

Gruss
alffrommars
 
Was sagt der Betriebsrat dazu, der muss es ja wohl abgesegnet haben.
 
Die sagen nix ... mir konnte auch noch nicht die Stelle wo das steht vorgelegt werden.
Die meisten von den habt das auch nicht an da sie nicht damit konfrontiert werden wie z.b. Feiertags arbeiten.
Mir wurde nur gesagt uns gehts doch gut hier und ich bin nur geduldet und wär eig. schon lange weg :D

Ich mein wenn nach über 20 Jahren erstmal auffällt das Nachtzuschlag ohne Abzüge ausgezahlt wird und das nen "dummer" Zeitarbeiter erst sagen muss?

Der Betriebsrat ist ja auch erst recht neu gewählt, die Vorsitzende ist die "beste" Freundin vom Chef wenn man es mal so ausdrücken möchte. Das Sammelsorium was sich Betriebsvereinbarung nennt ist auch von 2004!
 
Du redest doch selber schon von Tarif-Vertrag. Das heißt doch, dein Betrieb müsste sich hierran halten...
Wenn dem nicht so ist, meldest du dich mal bei der Gewerkschaft. Schließlich sitzt da doch auch jemand von bei euch drinnen? Ansosten würde ich das mal Steuerhinterziehung nennen.

Gruß Andy
 
Die "umgehen" das ja mit der Betriebsvereinbarung ... wenn ich anfange mit Tarifvertrag dann kommt direkt Betriebsvereinbarung. Und man wird vom Betriebsratmitglied direkt angebrüllt ich soll nicht damit Nerven bla bla.

Wenn ich sage arbeiten ist in D Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen verboten! kommt Betriebsvereinbarung.
Oder Feuerwehr und so^^
Ich nehm mal an es liegt nicht mal ne Genehmigung vor, darum gibts auch keine Sonntags und Feiertagszuschläge.

Und da ich kein Mitglied bin kann ich nicht in den Tarifvertrag reinsehn, dieser wurde auch nicht ausgehändigt wie z.b. bei der Zeitarbeit. Da gabs den direkt bei der Einstellung mit. Und das mit den Zuschlägen wird wohl in fast jedem Tarifvertrag so geregelt sein das sie in dem Monat ausgezahlt werden müssen. Dann kommt es auch nicht zu sowas das den Arbeitern Geld "genommen" wird.


Frage mich ja auch wie die "Einnahmen" dann gebucht werden etc. ?
Wenn da plötzlich Geld vom Lohn über ist?
 
Das ist in Deutschland verboten und wird bei Feststellung und Verdacht mit hohen Bußgeldern bestraft. Da kann auch eine Betriebsvereinbarung nichts drann ändern. Das sind Gesetze! Geh zur Gewerkschaft. Es kann mal passieren, dass zu viel gezahlt wurde. Das habe ich auch schon gesehen. Da steht bei mir dann z. B. als: Ausgleich vom Vormonat drinnen.
 
Tja das habe ich den Betriebsräten auch schon gesagt ... aber 50 Jährige sind schlauer als dumme jüngere.
Und da eben die Zuschläge nicht gezahlt werden, auch wenn es nur 2 Stunden sind, nehm ich mal an es gibt keine Genehmigung. Es gibts zwar Ausnahmen aber da fällt der Betrieb wohl nicht rein ... aber von Arbeitszeitgesetz will da keiner was wissen. Die haben alles "Ihrs" und werden in ruhe gelassen. Darum ist man wohl im Betriebsrat ...


Aber darum geht es mir ja hier nicht sondern um das Einbehalten von meinem Geld.


Es wurde nicht zu viel gezahlt, sondern zu wenig. Genau 48 cent ...
Es geht aber nicht um die 48 cent sondern ums Prinzip, das sowas nicht geht.
Das betrifft ja jeden in der Firma, wurde anscheint über Jahre so gemacht und kein juckst?

Und wenn man es ebend auf die Spitze treibt dann sind es 432€ die "Unterschlagen" werden, die aber meine sind.
Und das von ca. 50 Leuten!

Wie die Abgaben auf die Nachtschichtzuschläge ebend ...
 
Dann wird davon vielleicht etwas gezahlt? Freier Kaffee oder sowas? Ach ja, was mir da jetzt doch noch einfällt. Der Betriebsrat muss dir auf Bitten den Tarif-Vertrag und auch eure Betriebsvereinbarung aushändigen. Stunden können dir nicht einfach abgezogen werden ohne Auszahlung oder Ausgleich. Das hast du erarbeitet. Bei uns ist das so, dass sie im Folgejahr automatisch ausbezahlt werden.
Wenn du das nicht bekommst gehst du erstmal zur Gewerkschaft. Das klingt für mich alles schon sehr nach Betrug. Tut mir Leid.

Gruß Andy
 
Kein Kaffee ... kein nix.
Gibt andere Prämien aber die gibts für Anwesenheit und so, haben nix damit zu tun.
Wer ebend öfters Krank ist bekommt weniger bis nix ... hat nichts mit der Überstundenauszahlung zu tun.

Sie ziehn ja keine Stunden einfach ab, bezahlen diese aber weniger aus als sie eingezogen wurden.
Im Extremfall eben 3.60€ pro Stunde weniger die man aber nachweislich erarbeitet hat denn sie stehn ja auf dem Lohnzettel drauf :D Wieviel Stunden mit wieviel Geld sie auf Stundenkonto gegangen sind.
 
Der Tankgutschein ist Steuerfrei ... kostet am Ende der Firma auch nix ... kann abgesetzt werden.
Aber es wird einem vorgehalten das man den doch bekommt ... dafür war ich aber auch "ständig" auf Arbeit und nicht alle 4 Wochen mal Krank wie so manch anderer.
 
Dann muss dein Stundenkonto aber zusätzlich wachsen oder Auszahlung. Da kann man nicht sagen: Sie bekommen das und gut ist. Tja, das mit den kranken kenne ich hier auch aber man gewöht sich drann.
 
Du verstehst das Anliegen nicht oder?

Mir wird 20€ pro Überstunde abgezogen da ich nen guten Monat hatte und 130% geschafft habe.
Also 20€ die Stunde verdient habe ...

Dann habe ich mal kein guten Monat, schaffe nur 100%, nehme Gleitzeit, also Stunden und diese werden mir dann nicht mit 20€ bezahlt wie sie aufs Konto gegangen sind sondern halt mit 15€ da ich nur 100% geschafft habe (Beispiel).

Die 5€ mehr die ich aber erarbeitet habe, die auf dem Lohnzettel vom Vormonat mit drauf stehn wie sie abgezogen wurden als Überstunde ... behält der AG einfach ein ?
 
Und warum gehst Du nicht mitsamt der Betriebsvereinbarung und Deinen Abrechnungen zum Anwalt oder zur Gewerkschaft? Du erwartest, dass man Dir hier ohne jede Möglichkeit der Prüfung was rät. Offenbar möchtest Du sogar eine Rechtsberatung - die hier kein Mensch gewähren darf. Computerforen sind nun mal die denkbar schlechteste Anlaufstelle für Probleme im Job. Dafür gibts extra ausgebildete und mit der rechtlichen Materie vertraute Personen aus dem Gewerkschafts- und Juristenbereich, die allerdings ebenfalls Fakten in Form von Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung benötigen, damit sie beurteilen können ob und was man Dir vorenthält.
 
Nein eine Meinung ob das "normal" ist das ein AG einfach mal so Geld einbehalten darf?
Er nimmt mir 20€ und gibt mir im schlechtesten Fall 15€ davon wieder :confused_alt:
 
Niemand hier ist in der Lage nachvollziehbar zu prüfen, ob Dein Arbeitgeber dies irgendwie rechtfertigen kann. Wir lesen alleine das, was Du hier angibst und können auch sehen, dass Du schon uns gegenüber einen äusserst agressiven Tonfall anschlägst. Ich kann mir sehr lebhaft vorstellen, dass Du dem Betriebsrat gegenüber noch ungehaltener auftrittst. Da hätte ich auch keine grosse Lust Dir genau darzulegen, was vereinbart wurde und wie die Berechnung der Abzüge genau erfolgt.
 
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Hallo

alffrommars schrieb:
Schafft man mal nicht seine Leistung, sondern z.b. nur 120%, und nimmt dann Gleitzeit zum Abfeiern etc., dann werden die Stunden vom Konto die vorher mit 130% eingezogen wurden mit 120% vergütet.
Warum sollte der Arbeitgeber dir 130% bezahlen wenn du nur 120% Leistung gebracht hast ?
Die 130% standen wohl vorher auf dem Konto weil man davon ausging das du 130% schaffst.

alffrommars schrieb:
Und man wird vom Betriebsratmitglied direkt angebrüllt ich soll nicht damit Nerven bla bla.
Wieso gehst du bei einem Problem mit deiner Abrechnung zum Betriebsrat und nicht zur Lohnbuchhaltung ?

alffrommars schrieb:
Wenn ich sage arbeiten ist in D Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen verboten!
Das stimmt so pauschal nicht, es gibt viele Ausnahmen und Möglichkeiten das man Sonntags arbeiten kann/muss.

Andy4 schrieb:
Prämien sind Steuerfrei!
Da wird dir das Finanzamt etwas anderes erzählen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomislav2007

Stimmt aber wir sind ein einfacher Produktionsbetrieb ... keine Lebensmittel oder ähnliches.
Ich kann lesen und ich sehe den Betrieb da nicht in den Ausnahmen.

Gibts nicht bzw. gibts schon aber die ist nicht in Deutschland :D
Man kann nur den "Chef" ansprechen, jemand anderes gibt es nicht.

Aber egal jetzt.
 
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