Darf man Bilder von TESLA verwenden?

Cool Master schrieb:
Gewinnerzielungsabsicht

Falsch - nur wenn die Seite rein privat und / oder familiäre Absicht hat...

"Anbieter rein privater Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 18 MStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte im Kontext des Impressums zu beachten:


Einerseits ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient und damit nicht mehr als rein privat gilt. Wenn Sie also Werbebanner oder Partnerprogramme auf Ihrer Seite laufen lassen, sollten Sie ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generieren.


Andererseits fordert sowohl § 5 TMG als auch § 18 MStV im Hinblick auf journalistisch-redaktionelle Inhalte die Angabe eines Verantwortlichen für den Inhalt der Website. Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.


Zusammengefasst: Die Impressumspflicht nach TMG gilt nicht für Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sich also auf private Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum oder Anbieterkennzeichnung erstellen und auf ihrer Webseite einbinden."

https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#
 
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@DFFVB Ja, ist mir bekannt. Trotzdem würde ich deine Definition als zu restriktiv einstufen. Es gibt ja auch Fachmagazine zu einzelnen Autoherstellern, das ist ja auch nicht wirklich etwas neues. Selbst zu Tesla gibt es eigene Publikationen, die auch journalistisch arbeiten und entsprechende Verweise in ihrem Impressum darlegen.

Cool Master schrieb:
Nein bist du nicht. Das ist nur der Fall wenn du Gewinnerzielungsabsicht hast.
Nicht ganz korrekt ;) Sobald man journalistisch arbeitet und entsprechend Meinungen beeinfließende Inhalte produziert, ist ein Impressum verpflichtend. https://www.e-recht24.de/news/blog-foren-web20/6519-impressum-blog.html
 
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@tomgit Ich hab jetzt auch nicht gesagt, dass das meiN Beitrag zu einem Rechtskommentar ist ;-) Am Ende vom Tag ist es Auslegung, und bis er nicht die Größe hat, wie bspw. eine Zeitschrift, kann der Anwalt der ihn dafür abmahnt genau das ins Feld führen ---
 
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tomgit schrieb:
Sobald man journalistisch arbeitet und entsprechend Meinungen beeinfließende Inhalte produziert, ist ein Impressum verpflichtend.

Ok, das war neu für mich :) Danke für den Link.
 
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