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....am Tag 14 nach Kauf eine Graka zurückzunehmen? Ich dachte er wäre dazu verpflichtet!? Wenn dem so is würd ich mich über einenbeweis fruene, kommt im Internet bis jetzt keine hilfreichen Gesetzesauszüge finden!
Sag mal fieddlator, kannst du dir vielleicht mal deinen Buchstabensalat durchlesen (und korrigieren) bevor du das Zeug postest? Das ist die reinste Zumutung.
Der Händler ist nur dazu verpflichtet, wenn du die Ware per Internet bestellt hast, ansonsten überhaupt nicht. Das hättest du auch mal wieder mit Leichtigkeit per Suchfunktion finden können.
Laut Fernabsatzgesezt darf er das i.d.R. nicht, es sei denn, er hat z.B. a) nachweislich das Teil extra für dich bestellt (Einzelstück) oder du hast b) die Karte verändert.
Das Gesetz gilt allerdings nicht, wenn du das Ding direkt in einem Geschäft gekauft hast.
Ansonsten google einfach mal nach "Fernabsatzgesetz"...