Versandreklamation als Verkäufer, welches Recht gilt?

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zindelino

Lt. Commander
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Hallo, ich habe eine vermutlich relativ komplexe Frage, die sich jedoch um einen simplen Sachverhalt dreht. Ich bin Verkäufer (in diesem Falle gewerblich als Gbr) und habe etwas über das Internet verkauft. Den Artikel haben wir dann ordentlich eingepackt und er kam beim Kunden an. Dieser hatte ca. 3 Wochen nach Lieferung beanstandet, dass der Artikel defekt ist (gebrochen). Das kann natürlich nur beim Transport passiert sein, da wir unter Zeugen einen intakten Artikel verpackt hatten. Ich habe daraufhin den Schaden unserem Transportdienstleister gemeldet, wurde jedoch darauf verwiesen, dass ein Transportschaden innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden muss. Das nimmt der Kunde natürlich nicht einfach so hin. Daraufhin habe ich ein wenig nach den Gesetzen dazu im Internet gestöbert, aber werde nicht so ganz schlau.
Lt. HGB ist man verpflichtet Transportschäden innerhalb von 7 Tagen zu melden. Unser Kunde ist aber eine Privatperson und hat entsprechend nach BGB die 6 Monate Gewährleistung (mit Beweislast beim Verkäufer). Wir als Verkäufer haben wiederum keinerlei Möglichkeit gegenüber der Spedition zu argumentieren, da die 7 Tage nach HGB verstrichen sind.

Bin ich also als privater Käufer verpflichtet eine defekte Sache (durch einen Transportschaden z.B.) innerhalb von 7 Tagen nach Eingang zu melden? Oder tragen hier die Händler immer das Risiko, dass die Kunden den Schaden verzögert melden und man dann eben nicht mehr gegenüber dem Transportdienstleister einen Schaden reklamieren kann?
 
Dem privatkäufer dürften Regelungen des hgb piepegal sein da sie keine Anwendung finden.

Bring den unwiderlegbaren vollbeweis, dass der Artikel intakt beim Kunden ankam, ansonsten unternehmerisches Risiko.
 
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Da das eine grundlegende Frage ist, die sicher immer mal wieder aufkommt, und du gewerblich unterwegs bist, lass dir doch bitte von einem Anwalt eine belastbare Aussage hierzu geben inklusive etwaiger Ansatzpunkte.


Ganz so einfach ist's nämlich, je nach Fall, nicht. Auch nicht für den Käufer.
 
Gut, das klingt ja für Verkäufer nicht so easy. Bevor ich da jetzt Unsumme für einen Anwalt ausgebe, nehme ich das auch lieber einfach als unternehmerisches Risiko. Danke euch beiden für die Einschätzung.
 
Sry, als gewerbliche Gbr Rechtsberatung für lau abgreifen wollen geht ja gar nicht.
Ich bin so nett. Welches Recht gilt? Das allgemein preußische Landrecht.
 
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Gerade als gewerblicher Händler hole dir bitte eine entsprechende professionelle Rechtsberatung.
Eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht stattfinden, erst recht nicht gewerblich.
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