Datenschutz - Videoüberwachung

Alfey

Cadet 3rd Year
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Feb. 2006
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Hiho,
Hab da mal ne Frage zum Thema Datenschutz und Videoüberwachung. Weiss irgendjemand wie das Gesetzlich ist ? Wie lange darf zum Beispiel ein Ladenvideo behalten werden? Ich hab gehört die müssen das nach ner bestimmten Zeit löschen und dürfen das nicht ewig behalten... wie sieht das aus darf mein Chef videos wie ich arbeite ewige aufheben? ( Arbeite in ner Videoüberwachten tanke )


mfg
 
Wozu dienen die Videoaufnahmen? Zur Überwachung der Mitarbeiter dürfen normalerweise keine Aufnahmen angefertigt werden (Abhängig vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit). Was soll der Chef mit den Aufnahmen? Diese werden für gewöhnlich in der Revisions-Abteilung ausgewertet und gelagert. Bin jetzt nicht im Bilde, wie es bei Tankstellen geregelt wird.
Gesetzliche Fristen sind mir nicht bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Überfalle und Ladendiebstahl denke ich mal.
 
Bei Überfällen und Diebstahl sind es ja Beweismittel und werden eh von der Polizei beschlagnahmt.
Mitarbeiter dürfen nicht überwacht werden, bei und auf dem Weihnachtsmarkt hatte eine Besitzerin eine Kamera angebracht um die Mitarbeiter zu überwachen. Die Mitarbeiterin hat dagegen geklagt und gewonnen. Die Kamera musste weg :D
 
Dachte ich mir auch... wofür sonst. :freaky:

Würde mal intern nachfragen. Aufbewahrungsfristen sind ja keine Geheimnisse...

@kA von PCs

Vor allem muss für die Inbetriebnahme derartiger Überwachungseinrichtungen der Betriebsrat zustimmen - und das tut dieser i.d.R. nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi*

Datenspeicherung muß immer in Bezug nach seinem Zweck betrachtet werden. Dem entsprechend gibt es das Bundesdatenschutzgesetz. Aber beachte: Jedes Bundesland hat sein eigenes Datenschutzgesetz. Einfach mal googlen.

Die Kameras dürfen nicht auf Arbeitnehmer gerichtet werden. Aber das ist ja schon gesagt worden. Das verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und des Recht auf informelle Selbstbestimmung. (Verwaltungsgerichtliche Ableitung zum Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetz!)

Hier mal ein Link zum Bundesdatenschutzgesetz § 35 - Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten.

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__35.html

Das gesamte Gesetz: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/

Gegen allgemeine Überwachung gibt es hier eine nette Seite:

http://www.big-brother-award.de/

Und hier was vom CCC: http://www.ccc.de/surveillance/?language=de

hagjon
 
danke dir so etwas in der art habe ich gesucht!
 
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