Defekte Ware - Wer muss VSK zahlen?

Vielen Dank.

Es sei denn, die Abtretung der sonstigen Rechte ist ausgeschlossen. Wie zum Beispiel beim Urheberrecht.

Daran eine anschließende Frage: der TO hat die Karte ja schon eingeschickt und Bescheid vom Händler bekommen, dass die Beseitigung des Mangels erfolgt. Kritisch stimmt mich:

Der Fall kann sich laut Händler allerdings noch einige Wochen hinziehen.

Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der Händler nicht die Gewährleistung erfüllt, sondern nur die Herstellergarantie zwischen Eigentümer und Hersteller abwickelt. In diesem Fall greifen die Regeln zur Gewährleistung doch nicht und der Eigentümer muss die Versandkosten tragen.

Oder nicht?
 
Im Bereich der Garantie bestimmt weitestgehend der Garantiegeber den Umfang selbiger. Er könnte also auch festlegen, dass der Garantienehmer Versandkosten zu tragen hat oder die Garantie an den Erstkäufer binden. Ob der Fragesteller hier nun das eine oder das andere geltend gemacht hat, müsste man anhand des Einzelfalles genau prüfen.
 
Ich habe ja im Voraus Kontakt mit dem Händler aufgenommen, um zu kären, ob ich auch die Garantie über die abwickeln kann, wenn ich nicht der Käufer bin. Mir wurde daraufhin gesagt, dass das kein Problem sei und ich die Karte einfach hinschicken soll.
 
Garantie ist eben nicht Gewährleistung. Die obigen Aussagen, dass der Händler die Kosten der Abwicklung tragen muss (also auch die Versandkosten) beziehen sich nur auf die Abwicklung innerhalb der Gewährleistung. Wickelt der Händler die Garantie zwischen dem Hersteller und Dir ab, so kann er meiner Meinung nach auch seine Unkosten durch Dich ersetzen lassen.
 
Die haben die Karte zum Hersteller geschickt, jedoch wurde die Karte ja beim Händler gekauft und dieser muss laut Nacherfüllung für die Unkosten aufkommen:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Oder sehe ich da etwas falsch?
 
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