T
Tandeki
Gast
Vielen Dank.
Es sei denn, die Abtretung der sonstigen Rechte ist ausgeschlossen. Wie zum Beispiel beim Urheberrecht.
Daran eine anschließende Frage: der TO hat die Karte ja schon eingeschickt und Bescheid vom Händler bekommen, dass die Beseitigung des Mangels erfolgt. Kritisch stimmt mich:
Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der Händler nicht die Gewährleistung erfüllt, sondern nur die Herstellergarantie zwischen Eigentümer und Hersteller abwickelt. In diesem Fall greifen die Regeln zur Gewährleistung doch nicht und der Eigentümer muss die Versandkosten tragen.
Oder nicht?
Es sei denn, die Abtretung der sonstigen Rechte ist ausgeschlossen. Wie zum Beispiel beim Urheberrecht.
Daran eine anschließende Frage: der TO hat die Karte ja schon eingeschickt und Bescheid vom Händler bekommen, dass die Beseitigung des Mangels erfolgt. Kritisch stimmt mich:
Der Fall kann sich laut Händler allerdings noch einige Wochen hinziehen.
Das deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der Händler nicht die Gewährleistung erfüllt, sondern nur die Herstellergarantie zwischen Eigentümer und Hersteller abwickelt. In diesem Fall greifen die Regeln zur Gewährleistung doch nicht und der Eigentümer muss die Versandkosten tragen.
Oder nicht?