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Defekte wegen Wärmeleitpaste zwische Pins?
- Ersteller ampre
- Erstellt am
B
Binalog
Gast
Ich befürchte eine Stellungnahme seitens des Händlers wird nicht viel nutzen.
Wann erfolgte der Kauf genau? Liegt er mehr als 6 Monate zurück?
Falls nicht könntest Du versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten, wegen nicht erbrachter Leistung nach Aufforderung zur Nachbesserung. Innerhalb der 6 Monate trägt der Händler die Beweislast und in der Regel auch das Transportrisiko. Nach den 6 Monaten wärst Du in der Beweispflicht, dann könnte es schwieriger werden.
Voraussetzung wäre dass die Aufforderung zur Nachbesserung (mit Frist) dokumentiert ist. Wenn diese fruchtlos verstrichen ist, dann Rücktritt erklären und eine Frist für die Rückerstattung des Kaufpreises setzen (ca. 14 Tage). Nach Ablauf dieser Frist wäre der Händler dann im Verzug.
Wenn Du es durchziehen willst, gehe am besten gleich zum Anwalt (Gebühr ca. 85 € bei 500 € Streitwert), ansonsten besteht die Gefahr durch "falsche" Formulierungen oder Vorgehensweisen Dein Rücktrittsrecht zu verlieren.
Und(!) bleibe dabei den Namen des Händlers nicht zu nennen, denn dies könnte (falls ihm kein Fehlverhalten nachzuweisen ist) eine unangenhme Retourkutsche nach sich ziehen.
Wann erfolgte der Kauf genau? Liegt er mehr als 6 Monate zurück?
Falls nicht könntest Du versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten, wegen nicht erbrachter Leistung nach Aufforderung zur Nachbesserung. Innerhalb der 6 Monate trägt der Händler die Beweislast und in der Regel auch das Transportrisiko. Nach den 6 Monaten wärst Du in der Beweispflicht, dann könnte es schwieriger werden.
Voraussetzung wäre dass die Aufforderung zur Nachbesserung (mit Frist) dokumentiert ist. Wenn diese fruchtlos verstrichen ist, dann Rücktritt erklären und eine Frist für die Rückerstattung des Kaufpreises setzen (ca. 14 Tage). Nach Ablauf dieser Frist wäre der Händler dann im Verzug.
Wenn Du es durchziehen willst, gehe am besten gleich zum Anwalt (Gebühr ca. 85 € bei 500 € Streitwert), ansonsten besteht die Gefahr durch "falsche" Formulierungen oder Vorgehensweisen Dein Rücktrittsrecht zu verlieren.
Und(!) bleibe dabei den Namen des Händlers nicht zu nennen, denn dies könnte (falls ihm kein Fehlverhalten nachzuweisen ist) eine unangenhme Retourkutsche nach sich ziehen.
DarkSoul
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.886
Der Händler muss beweisen, dass der Fehler vom Kunden verursacht wird bzw beim Kunden liegt.
Dazu müsste er die Pins nur säubern und das Ding bei sich testen. Dann ein Log oder Screenshot als Beweis und zurück zum Kunden.
Allerdings hat er das, wenn er die CPU falsch verpackt zurück schickt und die PINs dabei verbiegt, jetzt selbst ganz verbockt. Ich würde das Ding unausgepackt wieder zurück schicken mit Aufforderung das Teil instand zu setzen oder auszutauschen und auch gleich eine Frist setzen.
Denn: Verbogene Pins hast Du nicht verursacht und auch das müsste er dir nachweisen. Dazu hätte er dir aber gleich bei Wareneingang schriftlich mitteilen müssen, dass die CPU beschädigt angekommen ist. Die Diagnose war ja angeblich nur WLP-Reste zwischen den Pins.
Und ja, die WLP-Reste könnten das Problem schon verursachen, weil sie nicht leitend ist, heißt das nur, dass sie keinen Kurzschluss verursacht. Sie isoliert aber auch und somit kann es schon sein, dass die betroffenen PINs zwar im Sockel richtig stecken, aber keinen elektrischen Kontakt zum Board haben.
Dazu müsste man aber auch den Sockel des Boards anschauen und vor allem mal eine andere 3900X CPU zum Test haben. Hätte der Händler ja schicken können und das Problem hätte sich erledigt. Bei AMD hätte er das Teil dann selbst reklamieren können, ist ja sein Job und als Kunde sollte man die Gewährleistung erst immer in Anspruch nehmen.
Bezüglich Rücktritt: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=5#sect_1
Es ist schade, wenn ein Händler seine Verantwortung auf den Kunden abwälzt und keinen Beweis liefert, dass die Ware in Ordnung ist. Denn das hätte er ja machen können, WLP zwischen den Pins ist nur eine Feststellung, aber kein Beleg, dass die Ware defekt ist und der Kunde sie zerstört hat.
Dazu müsste er die Pins nur säubern und das Ding bei sich testen. Dann ein Log oder Screenshot als Beweis und zurück zum Kunden.
Allerdings hat er das, wenn er die CPU falsch verpackt zurück schickt und die PINs dabei verbiegt, jetzt selbst ganz verbockt. Ich würde das Ding unausgepackt wieder zurück schicken mit Aufforderung das Teil instand zu setzen oder auszutauschen und auch gleich eine Frist setzen.
Denn: Verbogene Pins hast Du nicht verursacht und auch das müsste er dir nachweisen. Dazu hätte er dir aber gleich bei Wareneingang schriftlich mitteilen müssen, dass die CPU beschädigt angekommen ist. Die Diagnose war ja angeblich nur WLP-Reste zwischen den Pins.
Und ja, die WLP-Reste könnten das Problem schon verursachen, weil sie nicht leitend ist, heißt das nur, dass sie keinen Kurzschluss verursacht. Sie isoliert aber auch und somit kann es schon sein, dass die betroffenen PINs zwar im Sockel richtig stecken, aber keinen elektrischen Kontakt zum Board haben.
Dazu müsste man aber auch den Sockel des Boards anschauen und vor allem mal eine andere 3900X CPU zum Test haben. Hätte der Händler ja schicken können und das Problem hätte sich erledigt. Bei AMD hätte er das Teil dann selbst reklamieren können, ist ja sein Job und als Kunde sollte man die Gewährleistung erst immer in Anspruch nehmen.
Bezüglich Rücktritt: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=5#sect_1
Es ist schade, wenn ein Händler seine Verantwortung auf den Kunden abwälzt und keinen Beweis liefert, dass die Ware in Ordnung ist. Denn das hätte er ja machen können, WLP zwischen den Pins ist nur eine Feststellung, aber kein Beleg, dass die Ware defekt ist und der Kunde sie zerstört hat.
Zuletzt bearbeitet:
Holgip
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2012
- Beiträge
- 1.787
Genau aus diesem Grund hatte mir Notebooksbilliger vor ein paar Jahren den Austausch eines Mainboards verweigert. Auf dem Board war ein Spannungswandler durchgebrannt (im wahrsten Sinne des Wortes) und mir ist bei der Demontage die CPU auf den Sockel gefallen und hat ein wenig WLP dort hinterlassen (auch in ein paar Pinholes).Bernd/das\Brot schrieb:Nur wegen ein wenig Wärmeleitpaste zwischen den Pins, darf ein gewerblicher Verkäufer dir einen Garantieantrag [wirklich Gewährleistung?] nicht verwehren, vor allen Dingen da Wärmeleitpaste an sich niemals elektrisch leitend ist.
Das hat dem Händler gereicht, das Board nicht auszutauschen, obwohl das nichts mit dem Fehler zu tun hatte. Seitdem kaufe ich nichts mehr dort.
Der Hersteller hat mir übrigens ohne Weiteres ein neues Board geschickt.