Defekter Monitor soll zurückgenommen werden

Den Display-Bruch hättest du sicherlich bemerkt, daher kann man wohl von einem Transportschaden ausgehen. War das Paket versichert?
 
das ein zige was zählt ist der ebay zustand:

"defekt" ist defekt und bleibt defekt.

Der Ausdruck Defekt (v. lat. defectus „geschwächt“) bezeichnet als Eigenschaftswort ein Synonym für kaputt.

kaputt isser, so hast du ihn verkauft. also ignorier die drohnung. wenn er einen anwalt einschaltet, bleibt er auf den kosten sitzen . und diese sind um einiges höher als der eigentliche streitwert!

wenn brief kommt, werf ihn weg nach kurzem überfliegen.
 
jo, der Käufer schreibt das was wir alle dachten. er wollt ein schnäppchen machen. nun konnte er es nicht und versucht seine Kohle wiederzubekommen. wenn ich sowas lese ärger ich mich immer wieder, das ich noch nie so einen Käufer hatte. ich möchte auch mal spaß haben,hrhr
 
@Green Mamba:

Transportschaden kann ich mir nicht vorstellen, so ehrlich bin ich auch, da es wirklich gut verpackt war und Vorischt Elektrogeräte darauf stand.

Der TFT hatte auch noch seine Funktion, aber wie gesgat, ich hatte ihn mal eine Woche an, da ging nix !!!! Nur schwarz....dann war mal kurz was dann wieder schwarz.

Lt. Käufer hat er dieses Problem behoben und daraufhin hat er diesen Displayschaden gesehen. Also unmöglich ersichtlich für mich, wie auch, habe den ja nicht repariert und vorher kam manchmal nach paar Minuten was,...wenn auch nur kurz.

Wer weiß ob der Schaden nicht bei ihm entstanden ist?
 
@normatel: Schildere Deinen Fall am besten mal im Forum von 123recht.de, zusätzliche Meinungen können nie schaden. http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=22

Meiner Meinung nach hat der Käufer Recht, weil Du geschrieben hast, daß das Display ging. Er konnte also davon ausgehen, daß ein anderer Teil des gerätes defekt war.

EDIT:
normatel schrieb:
Lt. Käufer hat er dieses Problem behoben und daraufhin hat er diesen Displayschaden gesehen.

Jetzt wirds doch nochmal interessant: Er hat einen Fehler behoben!?! Ging denn das Display vorher bei ihm? Wernn ja, kann es da ja eigentlich noch gebrochen gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat den Fehler, den ich angegeben habe, dass es manchmal geht lt. E-Mail behoben.

Als erstes habe ich den Fujitsu Siemens repariert. Nach der Reparatur musste
ich feststellen dass entgegen ihrer Beschreibung nicht nur der Monitor nicht
angeht sondern das Display hat zusätzlich einen Totalschaden / Bruch. Davon
stand nichts in Ihrem Angebot
 
so, da er das Gerät ja offensichtlich geöffnet hat, ist die Garantie eh im AR***. damit hat er sich ins eigne Bein geschnitten. bist somit raus aus der Sache
 
Ohman,...so eine *****,....kann dem noch jmd. etwas hinzufügen?

Danke aber schonmal an alle...

Stimmt,....evt. ist der Bruch beim reparieren entstanden?...
 
buwwel schrieb:
so, da er das Gerät ja offensichtlich geöffnet hat, ist die Garantie eh im AR***.

Was für eine Garantie??? Seit wann hat ein defektes Gerät Garantie? Es geht nicht um Garantie, es geht um das Fehlen einer zugesicherten Eigeschaft und zwar der Eigenschaft, daß das Display ab und zu mal ging.

Wie gesagt: am besten mal bei 123recht.de nachfragen.
 
das ist uninteressant ob es dadurch kommen kann.

er hat das Gerät geöffnet, damit ist es nutzlos für dich um event. was zu regeln. er kann es nicht öffnen und dann beanstanden. egal ob privat oder Händler, er darf es nicht

da kann er zu 123recht gehen wie er will. man kann doch nicht als Käufer etwas versuchen zu reparieren, und dann beanstanden? wo kommen wir denn hin wenns so wäre? "oh mist, da stimmt was nicht. werd ich erstmal versuchen zu reparieren, wenn nicht gehts zurück"

er brauchte sich so schon keine Sorgen machen, und jetzt is "der Drops gelutscht" und vollkommen raus aus der Sache. soll der Typ drohen wie er will, da kann nicht mal ein Anwalt was dran rütteln wenn der Typ daran rumklahrt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du mal einen Link zu der Auktion, bzw den Originalen Auktionstext?
Wenn ich mich recht errinere, ist so ein Displaybruch deutlich sichtbar.

Und wenn dieser schon in deinem Besitzt vorhanden war, hast du den potentiellen Käufern
optische Mängel verschwiegen, die sich ebenfalls
auf die Funktion auswirken.

Ein einfaches "Defekt, oder funktioniert vllt noch" reicht da nicht! (So wie es bei Ebay immer wieder gern verkauft wird)
 
Text steht schon auf der ersten Seite des Threads....
Ich habe auch schon öfters geschrieben das der defekt bei mir noch nicht ersichtlich war, ich habe keinen Displaybruch gesehen und wusste auch nichts davon, .... steht aber auch alles schon in den vorherigen Beiträgen...
 
buwwel schrieb:
das ist uninteressant ob es dadurch kommen kann.

er hat das Gerät geöffnet, damit ist es nutzlos für dich um event. was zu regeln. er kann es nicht öffnen und dann beanstanden. egal ob privat oder Händler, er darf es nicht

Warum darf mein kein Gerät öffnen??? Wozu kauft man denn sonst bitte ein defektes Gerät? Um es als Ersatzteilllager zu verwenden!

Wenn man ein Gerät nicht öffnen dürfte, dürfte man ja keinen Fehler reklamieren, den man erst beim Öffnen des Gerätes sehen kann! Das wär doch Blödsinn!

da kann er zu 123recht gehen wie er will. man kann doch nicht als Käufer etwas versuchen zu reparieren, und dann beanstanden?

Du hättest Recht, wenn er das eigentliche Display repariert hätte und es dabei beschädigt worden wäre. Nach Aussage des Käufers ist das aber nicht so. Warum sollte er nicht einen Defekt reparieren dürfen, ohne etwas anderes zu beschädigen?

Normatel sagt selbst, daß das Problem vermutlich reparabel ist, also muß der Käufer es doch reparieren dürfen.

wo kommen wir denn hin wenns so wäre? "oh mist, da stimmt was nicht. werd ich erstmal versuchen zu reparieren, wenn nicht gehts zurück"

Wenn es so wäre, hättest Du Recht, aber nach Aussage des Käufers hat er einen anderen Defekt repariert, der nichts mit dem Displaybruch zu tun hatte.

Das wär ja wohl ein Hammer, wenn Verkäufer in ihren Beschreibungen falsche Behauptungen machen dürften und der Kunde dürfte das Gerät nicht öffnen, um es zu überprüfen! Das soll nicht heißen, daß ich glaube, daß normatel falsche Angaben egmacht hat!

Mal ein Beispiel, was möglich wäre, wenn Du Recht hättest: Ein Anbieter verkauft einen PC, in dem größtenteils defekte Komponenten sind, das Stromkabel vom Netzteil steckt nur wacklig auf dem Mobo. In die Artikelbeschreibung schreibt er: "Mal geht er einwandfrei, mal nicht, vielleicht nur ein Wackelkontakt, ich verkaufe ihn als defekt!"
Wenn der Käufer den Rechner nun öffnet und den Stecker richtig auf das Mobo steckt, dürfte er Deiner Meinung nach die anderen Defekte nicht mehr reklamieren, obwohl die Beschreibung in der Hinsicht eindeutig falsch war!


er brauchte sich so schon keine Sorgen machen, und jetzt is "der Drops gelutscht" und vollkommen raus aus der Sache. soll der Typ drohen wie er will, da kann nicht mal ein Anwalt was dran rütteln wenn der Typ daran rumklahrt

Wie Du im Forum von 123recht.de sehen kannst, können Anwälte daran sehr wohl ertwas rütteln.

Das Problem ist einfach, daß normatel nicht nachweisen kann, daß das Display intakt war.

@normatel: Wenn Du versichert verschickt hast, würd ich versuchen, das über die Versicherung abzuwickeln. Wenn Du es auf Wunsch des Käufers unversichert geschickt hast, haftet der Käufer für Versandschäden. Wenn Du auf eigenen Wunsch hion unversichert verschickt hast, haftest Du für Transportschäden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Plyfix
Er darf ein Gerät öffnen, keine Frage.
Er darf auch versuchen es zu reparieren.
Aber es kann nicht angehen das er nach einem fehlgeschlagenem Reperaturversuch plötzlich beanstandungen macht.

Durch das Öffnen des Gehäuses einer Person die nicht dafür ausgebildet ist, führt nunmal zum Garantieverlust, der Hersteller sagt, eine Funktion kann dann nicht mehr gewährleistet werden.
Vor allem wenn er daran rumschraubt.

Normatel muss übrigends nicht nachweisen das es intakt war.
Der Käufer muss beweisen das es NICHT Intakt war als er das Paket geöffnet hat, und das kann er wohl nicht.
 
Da es ein Privatverkauf war, gilt ja gekauft wie gesehen. Da das Ganze nicht über eBay gelaufen ist, kann er sich schlecht darauf berufen. Da er ja Defekte reparieren kann, kann er diesen Schaden auch sicher reparieren:D
Wenn der Displaybruch von außen nicht sichtbar sein sollte, wie solltest du ihn dann bemerken?

Ich würde auf jeden Fall gerne mal ein Foto vom Schaden sehen...

Sonst muss es ja ein Transportschaden sein, und dann ist es sowieso das Problem des Käufers. Einen Displaysbruch hätte er ja spätestens beim Auspacken sehen müssen und nicht erst, nachdem er das Gerät repariert hat.

@normatel: Wenn Du versichert verschickt hast, würd ich versuchen, das über die Versicherung abzuwickeln. Wenn Du es auf Wunsch des Käufers unversichert geschickt hast, haftet der Käufer für Versandschäden. Wenn Du auf eigenen Wunsch hion unversichert verschickt hast, haftest Du für Transportschäden.
Er haftet nur, wenn er, obwohl versicherter Versand bezahlt wurde, es unversichert verschickt hat, oder die Ware unzureichend verpackt hat (was nach seiner Aussage nicht der Fall war).
 
Zuletzt bearbeitet:
kA von PCs schrieb:
Er haftet nur, wenn er, obwohl versicherter Versand bezahlt wurde, es unversichert verschickt hat, oder die Ware unzureichend verpackt hat (was nach seiner Aussage nicht der Fall war).

Ja, sorrry, blöd ausgedrückt: Bei unversichertem Versand haftet natürlich der Käufer, es sei denn, es war versichert ausgemacht und der Verkäufer sendet unversichert.

Wenn der Displaybruch von außen nicht sichtbar sein sollte, wie solltest du ihn dann bemerken?

Ich nehme an, daß ein gebrochenes Display nicht mehr funktioniert. Und das merkt man von außen! ;) Er hat geschrieben, daß es manchmal funktiiert!

EDIT:

F!o schrieb:
@Plyfix
Er darf ein Gerät öffnen, keine Frage.
Er darf auch versuchen es zu reparieren.
Aber es kann nicht angehen das er nach einem fehlgeschlagenem Reperaturversuch plötzlich beanstandungen macht.

Hast Du mein Beispiel gelesen? Wenn es so wäre, wie Du sagst, dürfte ich absichtlich defekte Hardware verbauen und der Kunde dürfte sie nicht reklamieren, wenn er den rechner geöffnet und einen anderen Fehler, der nichts mit dieser hardware zu tun hat, behoben hat!

Außerdem steht nirgends, daß der Reparaturversuch fehlgeschlagen ist und selbst wenn steht nicht fest, daß dadurch das Display beschädigt wurde.

Durch das Öffnen des Gehäuses einer Person die nicht dafür ausgebildet ist, führt nunmal zum Garantieverlust

Wie schon gesagt: Es geht nicht um Garantie, sondern darum, daß in der Aution stand, daß das Display manchmal funktioniert, was es mit einem bruch meiner Meinung nach nicht kann.

Normatel muss übrigends nicht nachweisen das es intakt war.

Doch, muß er, wenn er im Angebot schreibt, daß es manchmal funktioniert hat.

Damit klinke ich mich hier aus und verweise nochmal auf www.123recht.de, da sind Juristen, die die rechtliche Seite deutlich besser kennen dürften als wir hier und was die dazu sagen, ist dem Link zu entnehmen, den ich weiter oben gepostet habe.
 
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