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Green Mamba
Gast
Den Display-Bruch hättest du sicherlich bemerkt, daher kann man wohl von einem Transportschaden ausgehen. War das Paket versichert?
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normatel schrieb:Lt. Käufer hat er dieses Problem behoben und daraufhin hat er diesen Displayschaden gesehen.
Als erstes habe ich den Fujitsu Siemens repariert. Nach der Reparatur musste
ich feststellen dass entgegen ihrer Beschreibung nicht nur der Monitor nicht
angeht sondern das Display hat zusätzlich einen Totalschaden / Bruch. Davon
stand nichts in Ihrem Angebot
buwwel schrieb:so, da er das Gerät ja offensichtlich geöffnet hat, ist die Garantie eh im AR***.
buwwel schrieb:das ist uninteressant ob es dadurch kommen kann.
er hat das Gerät geöffnet, damit ist es nutzlos für dich um event. was zu regeln. er kann es nicht öffnen und dann beanstanden. egal ob privat oder Händler, er darf es nicht
da kann er zu 123recht gehen wie er will. man kann doch nicht als Käufer etwas versuchen zu reparieren, und dann beanstanden?
wo kommen wir denn hin wenns so wäre? "oh mist, da stimmt was nicht. werd ich erstmal versuchen zu reparieren, wenn nicht gehts zurück"
er brauchte sich so schon keine Sorgen machen, und jetzt is "der Drops gelutscht" und vollkommen raus aus der Sache. soll der Typ drohen wie er will, da kann nicht mal ein Anwalt was dran rütteln wenn der Typ daran rumklahrt
Er haftet nur, wenn er, obwohl versicherter Versand bezahlt wurde, es unversichert verschickt hat, oder die Ware unzureichend verpackt hat (was nach seiner Aussage nicht der Fall war).@normatel: Wenn Du versichert verschickt hast, würd ich versuchen, das über die Versicherung abzuwickeln. Wenn Du es auf Wunsch des Käufers unversichert geschickt hast, haftet der Käufer für Versandschäden. Wenn Du auf eigenen Wunsch hion unversichert verschickt hast, haftest Du für Transportschäden.
kA von PCs schrieb:Er haftet nur, wenn er, obwohl versicherter Versand bezahlt wurde, es unversichert verschickt hat, oder die Ware unzureichend verpackt hat (was nach seiner Aussage nicht der Fall war).
Wenn der Displaybruch von außen nicht sichtbar sein sollte, wie solltest du ihn dann bemerken?
F!o schrieb:@Plyfix
Er darf ein Gerät öffnen, keine Frage.
Er darf auch versuchen es zu reparieren.
Aber es kann nicht angehen das er nach einem fehlgeschlagenem Reperaturversuch plötzlich beanstandungen macht.
Durch das Öffnen des Gehäuses einer Person die nicht dafür ausgebildet ist, führt nunmal zum Garantieverlust
Normatel muss übrigends nicht nachweisen das es intakt war.