Phil_81
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2023
- Beiträge
- 931
Hi,
bei uns wird jetzt, nachdem es ein anderer Anbieter schon seit Jahren nicht auf die Reihe bekommt zu starten, die Telekom zusätzlich in den Glasfaser-Ausbau einsteigen (FTTH).
Rein von der Thematik her - vor allem nach dem Urteil des BGHs zum Beginn der Vertragslaufzeit - sehe ich kein Problem, mit der Telekom ebenfalls einen entsprechenden Vertrag einzugehen und sozusagen erstmal zweigleisig zu fahren, bis einer der Anschlüsse final steht.
Bei der Telekom gibt es seit Kurzem den Zusatz "Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung als Verbraucher". Grundsätzlich natürlich klasse, bis zur Bereitstellung jederzeit sagen zu können "sorry, aber ist jetzt doch hinfällig".
Mich würde in dem Zuge mal noch interessieren, wie wird "Bereitstellung" definiert? Glasfaser liegt, der HÜP ist gesetzt und der Anschluss ist geschalten? Weiß das jemand, wie das die Telekom sieht?
Denn rein hypothetisch könnte man ja dann das Rohr verbuddeln & die Glasfaser einziehen lassen, und dann von seinem Kündigungsrecht gebrauch machen bevor der Anschluss final geschalten ist und genutzt werden kann...
bei uns wird jetzt, nachdem es ein anderer Anbieter schon seit Jahren nicht auf die Reihe bekommt zu starten, die Telekom zusätzlich in den Glasfaser-Ausbau einsteigen (FTTH).
Rein von der Thematik her - vor allem nach dem Urteil des BGHs zum Beginn der Vertragslaufzeit - sehe ich kein Problem, mit der Telekom ebenfalls einen entsprechenden Vertrag einzugehen und sozusagen erstmal zweigleisig zu fahren, bis einer der Anschlüsse final steht.
Bei der Telekom gibt es seit Kurzem den Zusatz "Jederzeitiges Kündigungsrecht bis zur Bereitstellung als Verbraucher". Grundsätzlich natürlich klasse, bis zur Bereitstellung jederzeit sagen zu können "sorry, aber ist jetzt doch hinfällig".
Mich würde in dem Zuge mal noch interessieren, wie wird "Bereitstellung" definiert? Glasfaser liegt, der HÜP ist gesetzt und der Anschluss ist geschalten? Weiß das jemand, wie das die Telekom sieht?
Denn rein hypothetisch könnte man ja dann das Rohr verbuddeln & die Glasfaser einziehen lassen, und dann von seinem Kündigungsrecht gebrauch machen bevor der Anschluss final geschalten ist und genutzt werden kann...