Deutsche Umwelthilfe: Fahrverbote, Tempolimit auf Autobahnen

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@Mustis Wenn ich einen LKW mit 110 überhole, dann ist das Zügig, oder nicht? Der darf immerhin nur 90 fahren womit ich deutlich mehr als 10 kmh schneller bin. Finde ich einen Autofahrer der 105 fährt und ich will ihn überholen, würde ich beschleunigen (oder dahinter bleiben und auch 105 fahren ;)).
 
Love Guru schrieb:
Ich nahm an, mich uf eine Geschwindigkeit von MegaBryte zu beziehen und dort steht was von 190..200km/h. Wenn du einer parallelen Diskussion nicht folgen kannst, dann lass es einfach.
Bitte? Du hast krong zitiert, der, außer das er unter Mega Bryte steht, keinerlei zwingenden Bezug zu diesem herstellt. Wie soll man da darauf kommen, dass du dich auf diesen beziehst? Davon abgesehn ist auf einer freigegebenen Strecke es vollkommen uninteressant wie schnell der hinter fährt. er tut dies rechtens. der links blockierer hingegen mißachtet das gesetzlich verankerte Rechtsfahrgebot sowie das rechtlich verankerte gebot, einen Überholvorgang zügig abzuschließen.

@Klueze
das geht aus deinem Beitrag nicht hervor. Im Gegenteil, betonst, das du doch regelmässig 110 zu fahren und du beschränkst es auch nicht auf LKWs ("auch LKWs" bedeutet, dass du den Rest ebenso überholst, zumindest verstehe ich es so). Dies nach x Beiträgen zu erwähnen und zu tun, als wäre dies ja vollkommen klar, ist doch eine reine Ablenkungsstrategie. Nebenbei gefragt, bei tempolimit 100 bleibst du weiterhin in deinem Tempomat bei 110? und bei 120 ebenso?
 
@Mustis leg mir nichts in den Mund was ich nicht gesagt habe.

Ich fahre regelmäßig ~110kmh und überhole in dem Tempo auch LKWs, auch auf der ganz linken Spur wenn es nicht anders geht.

und

Aber wenn dann ein LKW kommt dann überhole ich den mit 110kmh

Da steht jedes mal LkW. Ist aber auch egal oder? Wenn es ein Missverständnis war haben wir es nun beseitigt.

Edit: Nein, wenn ich in dem Tempo auch Autos gemeint hätte, hätte ich auch Autos geschrieben, da diese die schnelleren sind und damit LKWs inkludiert wären.
 
Auch dann wärest du der behindernde wenn du mit 110 rausziehst, die autobahn freigegeben ist und der andere mit 200 km/h ankommt, selbst wenn er einige hundert meter noch weg ist. DU überholst und damit hast DU laut StVO sicherzustellen, dass du niemanden behinderst...
 
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Wann darf ich denn rausziehen? Nur wenn der von hinten kommenden gar nicht bremsen muss? Oder wenn er nur 10% bremsen muss? Oder wann?

Edit: Ich habs gerade aus Spaß mal gegoogelt und dabei hier folgendes Gerichtsurteil gefunden:

So musste im Januar 2000 das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über folgenden Sachverhalt entscheiden:
  • Der Kläger des Prozesses war zuvor auf der Autobahn nach links auf den Überholstreifen gewechselt.
  • Dabei betrug sein Tempo 120 km/h.
  • Der Angeklagte kam mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h von hinten angefahren und beide Fahrzeuge kollidierten.
Das Gericht hatte in diesem Fall keine Zweifel daran, dass die überwiegende Unfallverantwortlichkeit bei dem Kläger zu finden war. Seine Klage wurde entsprechend abgewiesen. Jedoch wurde der Angeklagte zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilt.

Die Argumentation des Richters besagte, dass durch die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h das Aufeinanderstoßen der Fahrzeuge hätte vermieden werden können – dabei berief er sich auf ein richterliches Urteil. Auch wenn überschrittene Richtgeschwindigkeiten prinzipiell keinen Verschuldensvorwurf rechtfertigen, war die Kollision hier durch die 30 Stundenkilometer über dem Richtwert weniger vermeidbar – so seien die 20 Prozent Mithaftung gerechtfertigt.

Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel :) Leider ist der Sachverhalt nicht verlinkt und so kann man nicht rausfinden, wie knapp der Kläger rausgezogen ist, vermutlich aber sehr knapp

Edit: Hier ist es nochmal deutlicher: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/200-kmh-auf-der-autobahn-346553

Damit sollte dann alles geklärt sein.
 
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Mustis schrieb:
das enge auffahren ist grenzwertig,
Nein, enges Auffahren ist nicht grenzwertig, sondern nichtmal ohne Lichthupe erlaubt.
Love Guru schrieb:
Viele verstehen eine Lichthupe aber auch als Zeichen, dass sie ausscheren dürfen! .. und nun?
Sollte das vlt. nicht so verstanden werden, da sowas eigentlich verboten ist: https://www.bussgeldkatalog.org/lichthupe/
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
DU überholst und damit hast DU laut StVO sicherzustellen, dass du niemanden behinderst...
Laut hier und hier heißt es gefährden.
Ein Behindern kann man imho gar nicht verhindern, da immer jemand schneller ist und dadurch behindert wird.
 
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Klueze schrieb:
Wann darf ich denn rausziehen? Nur wenn der von hinten kommenden gar nicht bremsen muss? Oder wenn er nur 10% bremsen muss? Oder wann?
kann pauschal nicht gesagt werden, im Endeffekt wäre aus individuell zu prüfen. das ändert nichts daran, dass der ausscherende die Pflicht hat zu prüfen, dass er niemanden behindert.

new Account() schrieb:
Nein, enges Auffahren ist nicht grenzwertig, sondern nichtmal ohne Lichthupe erlaubt.
Richtig. Grenzwertig meinte ich insofern, dass man beim ausrollen lassen ggf. kurzfristig etwas näher kommt, nicht dauerhaft hinter einem klemmt mit 5 m abstand. ein kurzes auffahren bedingt durch schnelleres heranfahren ist auch kein drängeln...

new Account() schrieb:
Ein Behindern kann man imho gar nicht verhindern, da immer jemand schneller ist und dadurch behindert wird.
Danke, da hast du recht. allerdings sind auch 200-300 meter bei ca. 100km/h differenz durchaus gefährdend.
 
Oh man ... hier gehts schon wieder ganz genau so zur sache wie im alten Tempolimit Thread.

@phil.: Bitte moderiere ... dazu bist du hier sogar doppelt verpflichtet (1. als Mod und 2. Als TE).
 
Danke, hatte schon befürchtet daß es genauso weiter geht.
Das Thema ist in diesem Forum nicht sachlich diskutierbar.
 
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