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Diablo Diablo 3 verkaufen - wie?

E=mc²

Ensign
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
203
Hallo,

habe gestern Diablo 3 durchgespielt und würde es nun gern verkaufen. Leider habe ich absolut keine Ahnung wie ich das anstellen soll da der Key ja im Balltlenet über mich läuft.

Sprich der Käufer bekommt zwar die DVD kann aber im grunde nichts damit anfangen. Auf der Battlenet Seite konnte ich leider keine weiteren Infos finden.

Hat jemand eine Idee?
 
Dann musst du wohl deinen ganzen Battlenet Account verkaufen...
Das ist von denen durchaus gewollt, dass es nicht einfach wieder verkauft werden kann :(
 
Immer wieder Wahnsinn wie schnell man hier Antworten bekommt. :)

Naja, den kompletten Account mitgeben dachte ich mir auch schon. Das Problem ist allerdings das der über meine Realen Daten läuft. Ich hab absolut keine Lust das jemand in meinem Namen sonstwas treibt. :(
 
Es gibt keine legale Möglichkeit, da dein battlenet Account auch damit verbunden ist. Selbst wenn du deinen Battlenet Account damit abgibst, hat der zukünftige Käufer keine Möglichkeit bei Problemen mit einem Perso die Identität des Besitzes zu Beweisen.

Sprich mit einem fake battlenet Account könnte man es zwar verkaufen, müsste dann auch it der Dummheit des Käufers rechnen, alles in allem ist es zwar jetzt per Gesetz in der Eu erlaubt, aber in diesem Fall ist es einfach nicht möglich...wir Verbraucher sind in diesem Fall die Dummen.

Ergo es ist nun per Gesetz erlaubt, aber bei Diablo 3 und dem gebundenen battlenet Account fehlt uns dazu die Möglichkeit, hier müsste Blizzard handeln und es ermöglichen, glaube aber kaum das sie es auch nur in Erwägung ziehen, solange kein Gerichtsbeschluss sie dazu zwingt.

Sprich...du musst das Spiel behalten, bis Blizzard sich dazu herablässt und uns eine legale Möglichkeit gibt Spiele zu verkaufen, die an unserem Battlenet Account gebunden sind.
 
Wie die anderen schon gesagt haben: Das geht nur mit dem Verkauf des ganzen Accounts.

Aber eines würde mich brennend interessieren!
Wie spielt man D3 durch? bzw. Was heißt das bei dir?
 
hm bin mir garnicht sicher vlt kannst du ja deine daten vorher ändern ? also bevor du ihn verkaust

bei ebay gehen die dinger aber weg also wird das irgendwie gehen
 
Zwar hat der europäische Gerichtshof gerade kürzlich beschlossen, dass man auch gebrauchte Software usw verkaufen darf (dh battlenet Spiele, Origin und auch Steam etc)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...e-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Aber ich denke du kommst nicht dran vorbei den Account so zu verkaufen mit den Daten die du eingetragen hast. ^^ Manche Sachen kann man ändern (Land zB) Name und Vorname allerdings nicht (glaub ich)

Hab auch im November meinen WoW Account verkauft für ca 400€. Käufer verlangen auhc ne Persokopie, sonst könnte man den Account ja einfach zurückholen.
 
mit durchgespielt meinst Du 1 Charakter Spielstufe = normal?

ja, falls Du nur D3 im Account hast den mit verkaufen und beim nächsten Spiel von denen einen neuen erstellen. Ansonsten nicht möglich.
 
Durch heißt bei mir das ich das Spiel auf normal abgeschlossen habe. Mir reicht das vollkommen aus. Für mich ist das Spiel also abgeschlossen. :)

Was das Ändern der Daten angeht so geht das schon, allerdings nur bei der E-Mail Adresse und der Anschrift. Mein RL Name bleibt bestehen.
 
Naja wenn du einen Account kaufen würdest, dann wolltest du doch auch wenigstens die Daten haben vom Verkäufer oder? Stichwort Kaufvertrag. Er hätte ja sonst keinerlei Sicherheit...
 
Quasi einfach den Account mitgeben und die Abwicklung des verkaufs als Absicherung ausdrucken und weglegen falls mal irgendwas kommen sollte?
 
habe damals auch kompl. Battelnet account verkauft,
dort ging es um SC2

neue Mail anlegen, die dem account zufügen
und dann Mail + passwörter verkaufen

fertig
 
Just saying...normal ist nicht das Spiel. Das geht danach erst richtig los ^^
 
Koksii schrieb:
Zwar hat der europäische Gerichtshof gerade kürzlich beschlossen, dass man auch gebrauchte Software usw verkaufen darf (dh battlenet Spiele, Origin und auch Steam etc).


Als Jura absolvent kriegt man da direkt Schluckauf...

1. Ging es in dem Fall um "gebrauchssoftware", sprich Anwendungen mit funktionellem Nutzen. Es ist nicht direkt gegeben das sich das 1:1 auf Unterhaltungsmedien übertragen lässt.

2. Hat der CJEU gerade ausgedrückt das ein effektiver Kopierschutz eine akzeptable Barriere des weiterverkaufs ist. Nur bei Software die sich eben einfach verkaufen lässt, sei es nicht gestattet den Weiterverkauf pauschal zu unterbinden.

Daher sind gerade Steam/Origin oder Spiele mit Aktivierung im besonderen von einem Weiterverkauf ausgeschlossen und Unterhaltungsmedien im allgemeinen. Daher gilt immernoch das BGH Urteil von 2010 (I ZR 178/08), was den Weiterverkauf durch eine Bindung and den Account als rechtens anerkennt.
 
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