Dienstleister nutzt TeamViewer ohne Lizenz - Meldepflicht? Probleme für uns?

CaptainPicard

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Hi!

Ich arbeite in einer Grafikbude und seit Dezember haben wir einen externen System-Admin, welcher auf fast 40 Macs Teamviewer mit freier bzw. ohne kommerzieller Lizenz installiert hat (schon seltsam, für'n Profi :freak: /Remote-Desktop?!).

TeamViewer HP:
Unter privater Nutzung verstehen wir die Nutzung von TeamViewer für Zwecke die weder direkt noch indirekt bezahlt werden. Es geht dabei also nicht nur darum, ob die über TeamViewer erbrachte Dienstleistung selbst bezahlt wird, sondern ob die Leistung im Zusammenhang mit einer Wertschöpfung erbracht wird für die es einen finanziellen Ausgleich in irgendeiner Form gibt.

Beispiele für indirekte Entlohnung:

Eine Softwarefirma verkauft ein Software-Produkt und leistet dann mit TeamViewer kostenlosen Support
Firmeninterne Teamarbeit unter Kollegen
Einsatz in Vereinen und Hilfsorganisationen mit nicht ehrenamtlichen Angestellten
Zugriff auf den Firmen-PC um berufsbezogene Tätigkeiten zu erledigen

In den oben genannten Beispielen wird TeamViewer wertschöpfend eingesetzt, die Bezahlung erfolgt indirekt über das Mitarbeitergehalt, oder über das Koppelgeschäft Verkauf/ Support.

In jedem Fall zählt zu privater Nutzung die Nutzung von TeamViewer im Familien- und Freundeskreis ohne finanziellen Ausgleich für die Tätigkeit.

Er wird von uns bezahlt. Besteht unsererseits eine Meldepflicht? Kriegen wir Ärger, wenn er die Software für uns nutzt?

(Meldung an meinen direkten Vorgesetzten ist raus.)

Vielen Dank, schonmal! :)

Jan
 
Ich denke mit Meldung an deinen Vorgesetzten hast du deine Pflicht schon erfüllt. Das weitere Vorgehen soll nicht dein Problem sein.
 
Sehe ich auch so, obliegt nun dem Vorgesetzten entsprechende Schritte einzuleiten oder den Fall eine Etage weiter nach oben zu tragen.
 
Meldung an deinen Vorgesetzten. Alles weitere sollte nicht dein Problem sein.
 
Das zählt definitiv unter Kommerzielle Nutzung.
Vor einer Meldung bei Teamviewer würde ich aber mal freundlich mit dem Admin reden, dass kann man sicher auch ohne Holzhammer über den Hersteller abwickeln. ;)
 
Soweit ich weiß überwacht Teamviewer die Verbindungen. Die werden das auch von selbst merken.
 
Ja eure Firma kann ein Problem bekommen, denn die Software ist auf euren PCs, welche rein kommerziell genutzt werden, unter eurer Verfügungsgewalt installiert obwohl sie es nicht sein dürfte.
 
Ihr müßt nicht die Lizenzen haben sondern der Dienstleister. "Anzahl von lizenzierten Arbeitsplätzen, von denen aus Fernsteuerungen/Meetings durchgeführt werden können." Theoretisch reicht Ihm die kleinste Lizenz, wenn er nur von einem PC auf eure oder andere PC's zugreift.
 
Sehe ich nicht so:

Zur Benutzung der Teamviewers gehören immer mindestens zwei Partner; in diesem Fall bist der zweite Partner Du bzw. es ist Eure Firma ! Das heißt, auch Du nutzst den Teamviewer, wenn Du Dich auf einem Firmen-PC mit dem Geschäftspartner verbindest, auf Euren PCs. Wenn Du weißt oder wissen müsstest, dass Du zusammen mit Eurem Geschäftspartner eine für Eure Nutzung nicht lizenzierte Version der Softeware auf Euren PCs nutzt, dann machst Du Dich zumindest der Beihilfe zum Betrug strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
HominiLupus schrieb:
Ja eure Firma kann ein Problem bekommen, denn die Software ist auf euren PCs, welche rein kommerziell genutzt werden, unter eurer Verfügungsgewalt installiert obwohl sie es nicht sein dürfte.

Danke, Admiral. Das scheint manchen bei uns nicht klar zu sein. Werde morgen nochmal aktiv, jetzt ist Feierabend.

Dank' Euch, für die Rückmeldung!
 
Genau, nur der Dienstleister muss eine Lizenz haben. Wir haben in der Firma z.B. eine Lizenz für drei gleichzeitige Verbindungen (Channels). Das reicht, dann kann auf den entfernten Computern auch eine unlizensierte Installation vorhanden sein. Ohne mit dem Dienstleister zu sprechen wirst du also nicht feststellen können, ob die Verwendung korrekt lizensiert ist oder nicht.
 
Wir haben auch eine 2 Channel Lizenz aber auf den entsprechenden Clients sind zumeist nicht unsere Lizenzen drauf.
Der Kunde könnte sonst unsere Lizenzen zum Fernwarten benutzen.....
 
zumal es auch beim TS auch eine nur Server-Variante gibt bzw. dort heißt es TeamViewer QuickSupport. Mit der Version kannst du nicht selber raus, aber jemand mit einer Lizenz ( somit mit nur einem Channel [ ~1000€] ) kann damit auf das System zugreifen.

/edit: Ich setze selbst privat die TV-Lizenz auf dem iPad ein. Hat mich damals 100€ gekostet. Also ich noch in einer anderen Firma gearbeitet hatte, haben wir dort auch einen Channel gekauft. Mit 1000€ nicht ganz billig, aber ich kam dann immer und überall drauf. Die Lizenz selbst musste ich nur auf meinem Arbeitsrechner installiert haben.
 
Zuletzt bearbeitet: (/edit.)
Warum sollte ich eine Lizenz bezahlen wenn ich nichts tue denn eine Firma zu beauftragen «an mir» tätig zu werden? Diese Firma hat die Lizenz (zu haben), ich installiere nur auf dessen Anweisung die nötige Gegenstelle.
So lange ich als Firma nicht selbst TV für mich einsetze ist das in Trockenen Tüchern, auf meiner Seite. Und woher weiß ich ob der Andere alle regeln einhält? Interessiert mich doch effektiv nicht ob der Klempner regelmäßig Knöllchen fürs Falschparken kassiert. (Da müsste ich schon mitbekommen, dass er die Kacke wohin kippt wo sie die Umwelt gefährdet, dann müsste ich ihn anzeigen wie jeden anderen auch.)

CN8
 
Ich sagte ja oben .... "wenn Du es weißt oder wissen müsstest" ..... ! Wenn Du nix weißt, bist Du zumindest gutgläubig, was in der Regel vor Strafbarkeit schützt !

Aber wenn Du es weißt oder zumindest mutmaßt, dann bist Du Mitwisser und Nutznießer und hilfst dem Täter wissentlich, seine Straftat zu begehen ! Nicht mehr und nicht weniger !

Ein Hehler kann sich auch nicht dadurch herausreden, er habe die von ihm erworbenen Sachen nicht gestohlen, obwohl er mit dem Diebstahl nix zu tun hatte !
 
Vorweg: Ob man als Fernwartungsteilnehmer eine Lizenz braucht, oder nicht, lasse ich mal außen vor ...
cumulonimbus8 schrieb:
denn eine Firma zu beauftragen «an mir» tätig zu werden?
... aber cumulonimbus8 Statement kann man so nicht stehen lassen.
Wenn etwas auf deinem Rechner installiert wird, bist du auch der Ansprechpartner für den Softwarehersteller.
Rechtlich kann sich also der Softwsarehersteller bzgl. Schadensersatz an Dich wenden.
Wenn du die Installation von nicht lizenzierter Software auf deinem Rechner nicht zu verantworten hast, kannst du dir hinterher deinen Schaden allerdings vom externen System-Admin zurückholen.
 
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