Dienstreise mit eigenem PkW - Kostenerstattung?

P4ge schrieb:
Was versteht man an der Aussage "von nichts bis alles" ?
Die Bitte, dass du mal erläutern sollst, was du sagen willst, bezog sich darauf, warum du die Arbeitszeit bzw. den Stundenlohn einbringst, den ich zusätzlich zu den 30 Cent erhalte.
P4ge schrieb:
Du bekommst zwar "nur 30 Cent je km", aber das zusätzlich Arbeitszeit anfällt die abgerechnet wird, dass fällt hier wohl nicht ins Gewicht und erhört demzufolge ja nicht die km. Was soll man sagen... .
P4ge schrieb:
Also 30 Cent pro Kilometer + Stundenlohn für nicht produktive Zeit.
Was hat die Deckungslücke der 30 Cent Regel mit meinem Gehalt zu tun?
 
h00bi schrieb:
Was hat die Deckungslücke der 30 Cent Regel mit meinem Gehalt zu tun?
:freak:
DU gehst bei deiner Kostendeckungsrechnungen davon aus, dass der PKW X€ pro km verursachst. Diese möchtest du erstattet bekommen.
Du benötigst aber Zeit für die Beschaffung und zusätzliche Strecke. Das ist für dich keine Arbeitszeit?
Du kannst das natürlich auch in deiner Freizeit machen.
h00bi schrieb:
Die Bitte, dass du mal erläutern sollst, was du sagen willst, bezog sich darauf, warum du die Arbeitszeit bzw. den Stundenlohn einbringst, den ich zusätzlich zu den 30 Cent erhalte.
Ich kann auch verlangen das Leute mal lesen.

Damit ist alles gesagt.
 
Redet ihr aneinander vorbei?

Das einen Mietwagen für eine Geschäftsreise beschaffen Arbeitszeit ist, sollten wir uns hoffentlich einig sein.

Ein Mietwagen bedeutet also in der ersten Linie für den Arbeitgeber höhere Ausgaben für die Geschäftsreise - weil hier zu den Kosten des Mietwagen und der Reisezeit dann noch die Zeit dazu kommt, die benötigt wird, um den Mietwagen zu beschaffen und wieder abzugeben.

Je nach Gehalt, wie weit die Mietwagenfirma weg und wie kompliziert das Buchen des Wagen ist, kostet das den Arbeitgeber locker 20€ (mit viel Luft nach oben) an Lohnkosten für die Zeit, in der der Mitarbeiter auch was produktiveres tun könnte. Die meisten, die auf Dienstreise gehen, werden ja wohl nicht Mindestlohn verdienen...

(Was auch der Grund ist, warum Mietwagen häufig auch von einer geringer bezahlten Assistenzposition besorgt werden, wenn die Nutzung eines Mietwagen vorgeschrieben ist...)


Auch schon die mMn niedrig gegriffenen 20€, die der Arbeitgeber bei Nutzung eines Privatwagen spart, auf eine 400km Dienstreise gerechnet sind 5ct/km... aus meiner Perspektive wäre das schon ein Argument dafür, Dienstreisen mit dem Privatwagen besser zu vergüten.


Das gesagt, gibt es aus beiden Perspektiven viele Gründe, keine Dienstfahrten mit Privatwagen zuzulassen. Allein schon die zusätzlichen Kopfschmerzen, die ein Unfall mit Privatwagen auf Dienstfahrt für alle Parteien bedeutet...
 
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Danke Rickmer, sehr schön zusammengefasst.

Ich hatte ja bereits geschrieben dass ich den Mietwagen bei einem lokalen Autohaus miete (genehmigt), obwohl das auf die reinen Mietwagenkosten gesehen deutlich teurer ist als von einer richtigen Autovermietung.
Aber der Händler ist quasi um die Ecke, es geht kaum Arbeitszeit für organisatorisches drauf, der Händler ist auch bereits freigegebener und aktiver Kreditor in unserem Controlling. Alles in allem sollte das für meinen AG die günstigste Möglichkeit sein und für mich ist es ebenfalls absolut in Ordnung.

Daher bitte wieder zurück zum Thema wieviel der AG erstattet, falls mit dem privaten PKW gefahren wird:

Bei einem Bekannten sind es 36 Cent und zwar schon seit mehreren Jahren.
Dort ist es auch Recht üblich dass man mit dem privaten Auto fährt wenn erforderlich.
 
P4ge schrieb:
Du benötigst aber Zeit für die Beschaffung und zusätzliche Strecke. Das ist für dich keine Arbeitszeit?
Du kannst das natürlich auch in deiner Freizeit machen.
Natürlich könnte man das auch auf Arbeitszeit machen. Also erst zum AG fahren und Einstechen und erst dann zum Autohaus und das Auto holen.
Im Grunde ist das alternative Vorgehen nur ein Entgegenkommen seitens @h00bi für seinen AG. Ich würde sowas halt als Geben und Nehmen verbuchen.

Die Reisezeit ist in beiden Fällen (ob mit Privat-PKW oder Mietwagen) ja wiederum identisch.
 
Khaotik schrieb:
Natürlich könnte man das auch auf Arbeitszeit machen. Also erst zum AG fahren und Einstechen und erst dann zum Autohaus und das Auto holen.
Was? Was ist denn das für eine Definition von "Arbeitszeit/Arbeitsweg".
Sobald du deine 4 Wände verlässt bist du auf dem Arbeitsweg bzw. auf dem WEg zur ersten Tätigkeitsstätte. Somit ist der Weg zum Vermittler Arbeitszeit. ALTERNATIV kann man erst ab Erhalt des PKW´s die Arbeitzeit zählen (da erst ab hier eine Uhrzeit und Dokument vorliegt). Ist diese Definitionssache so schwer zu verstehen? h00bi´s entgegenkommen wäre es nicht so einen heckmeck zu machen, seinen PKW zu benutzen, den Weg zu fahren und darauf zu bestehen beim nächsten mal einen Leihwagen vorher gestellt zu bekommen.
Hier mit X Cent Kostenerstattung zu rechnen ist fast nicht möglich, da man für die möglichst genauen Kosten alle Faktoren neu berechnen muss. Im Grunde ist das alles nur ein Näherungswert. Nicht umsonst heißt es auch Pauschale.
 
P4ge schrieb:
Sobald du deine 4 Wände verlässt bist du auf dem Arbeitsweg bzw. auf dem WEg zur ersten Tätigkeitsstätte. Somit ist der Weg zum Vermittler Arbeitszeit.
Öh, nein? Der Weg Zuhause-Arbeit ist Privatvergnügen.
 
crashbandicot schrieb:
Öh, nein? Der Weg Zuhause-Arbeit ist Privatvergnügen.

Schwachsinn, wie geschrieben ist es Arbeitsweg. Das interessiert zum Beispiel bei einem Unfall, weil man auf dem Arbeitsweg bereits über die Firma versichert ist. Auch wenn es keine Arbeitszeit ist.
 
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P4ge schrieb:
Sobald du deine 4 Wände verlässt bist du auf dem Arbeitsweg bzw. auf dem WEg zur ersten Tätigkeitsstätte. Somit ist der Weg zum Vermittler Arbeitszeit
Ja, ich habe doch nichts anderes behauptet als das man es streng genommen als Arbeitszeit ansetzen KÖNNTE. In dem Fall macht man es der Einfachheit halber nicht. Wer wegen 5 Min Arbeitszeit mit seinem AG diskutieren will, kann das ja gerne machen. Ich würde es nicht tun.
Ob dann das Autohaus die "erste Tätigkeitsstätte" ist, müsste man wohl erstmal klären. Aber selbst dann würde die Arbeitszeit ja erst mit Übernahme des Autos beginnen und nicht mit verlassen der Wohnung.
 
Keylan schrieb:
mit 140-150km/h sinds auch nicht mehr als 6l.
Nur mal so, bei echten, dauerhaften 150 km/h zieht sich jeder Kleinstwagen-Benziner seine 9 Liter durch... Wenn du da im Durchschnitt noch unter 6 Liter kommst, liegt das daran, dass die 140 Tacho eher echte 130 waren und auch die nicht dauerhaft gefahren werden konnten.
 
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Khaotik schrieb:
Ob dann das Autohaus die "erste Tätigkeitsstätte" ist, müsste man wohl erstmal klären. Aber selbst dann würde die Arbeitszeit ja erst mit Übernahme des Autos beginnen und nicht mit verlassen der Wohnung.
Sehe ich anders. Wenn man direkt von zuhause zur Leihwagenfirma fährt, würde ich die Arbeitszeit spätestens als begonnen sehen, sobald man das Gebäude betritt um den Schlüssel und die Papiere zu erhalten.

Das wäre analog zu 'auf dem Weg zum Büro einstempeln'.

Diskussionssache wäre, wenn der Weg zum Leihwagen signifikant länger ist als der reguläre Arbeitsweg zur Firma.
 
Mach’s halt wie alle anderen, Mietauto und gut.
Ob dir 30cent genug sind spielt ja im Grunde keine Rolle. Nimmst halt ein anderes Verkehrsmittel.

Fahre auch immer 25km zu Sixt hole den Mietwagen one way fürn Flughafen.
 
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