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@hayden: das ist so nicht ganz richtig. Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, erlässt der Gläubiger einen Mahnbescheid, wenn diesem nicht widersprochen wird, kommt nach 14 tagen der Vollstreckungsbescheid, erst dann kommt der Gerichtsvollzieher.
Sonst könnte ja jeder jedem den Kuckuck auf den Hals hetzen
Sollte ein mahnbescheid kommen reagiere ich natürlich und widerspreche dem, dann kann der Gläubiger entweder versuchen, das ganze vor gericht durch zu setzen, oder er lässt es. Auf Grund der Tatsache, dass der Gläubiger in meinem Falle neben einer unberechtigten forderung noch diverse Posten aufführt, die er nicht belegen kann (z.B. 25€ für die angebliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt, etc) gehe ich davon aus, dass es nie zum Rechtswege kommen wird.
Interessant ist in diesem Falle auch, das sich ein inkassobüro an die Gebührentabelle der rechtsanwälte halten muss, diese sieht bei Forderungen in meiner Höhe max. 34,95€or, inkassogebühr 45€, auch muss das Inkassounternehmen sämtliche Kosten, außer der Inkassogebühr nachweisen können, tut sie auch nicht.
Sonst könnte ja jeder jedem den Kuckuck auf den Hals hetzen
Sollte ein mahnbescheid kommen reagiere ich natürlich und widerspreche dem, dann kann der Gläubiger entweder versuchen, das ganze vor gericht durch zu setzen, oder er lässt es. Auf Grund der Tatsache, dass der Gläubiger in meinem Falle neben einer unberechtigten forderung noch diverse Posten aufführt, die er nicht belegen kann (z.B. 25€ für die angebliche Anfrage beim Einwohnermeldeamt, etc) gehe ich davon aus, dass es nie zum Rechtswege kommen wird.
Interessant ist in diesem Falle auch, das sich ein inkassobüro an die Gebührentabelle der rechtsanwälte halten muss, diese sieht bei Forderungen in meiner Höhe max. 34,95€or, inkassogebühr 45€, auch muss das Inkassounternehmen sämtliche Kosten, außer der Inkassogebühr nachweisen können, tut sie auch nicht.