Domainrecht: Domain vertraglich sichern für die Zukunft

Apfelbaum1

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„Die Domain gehört dem, der bei der Domainregistrierungsstelle als Domaininhaber eingetragen ist“.

Was ist aber, wenn ich mir die Domain vertraglich zusichern lasse? Sprich: ich habe einen gültigen und bezahlten Kaufvertrag, nur der Domainumzug bzw. dessen Übertragung hat noch nicht stattgefunden sondern findet erst in z.B. 1-2 oder 3 Jahren statt?

Als konkretes Beispiel:
Ich arbeite in Firma A GmbH und will die Domain BBB.de abkaufen, die bei Denic auf die GmbH geschrieben ist. Mein Chef ist bereit einen gültigen Kaufvertrag mit mir aufzusetzen, bitte mich jedoch, die GmbH noch für geraume Zeit als Domaininhaber bei Denic stehen zu lassen. Welches Recht habe ich, wenn ich aus der Firma aussteige oder nach welchem Zeitraum auch immer darauf bestehe die Domain auf mich zu übertragen. Einen gültigen, bezahlten, vom Geschäftsführer unterschriebenen und gestempelten Kaufvertrag hätte ich ja dann.

Danke für alle Antworten.
 
Das fragst Du in einem Forum? Ein Fachanwalt sollte die bessere Wahl sein, der kann auch beim Aufsetzen des Vertragstextes hilfreich sein.
 
Ja, dass frage ich in einem öffentlichen Forum, um nach den möglichen Antworten für mich rauszufinden, ob das gängige Praxis ist oder es wirklich notwendig ist einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
 
Ich habe mich hier im Forum zu Recht aufklären lassen müssen ;), dass einem eine Domain gar nicht gehören würde, sondern nur ein Nutzungsrecht verkaufbar ist! (es ist keine Sache!)

Selbst dieses Nutzungsrecht ist nicht 100% sicher, da man gar nicht direkt verfügen kann. Die denic ist allmächtig, aber gar kein Vertragspartner zwischen Euch zwei. Da gibt es lustige Gerichtsentscheidungen trotz schriftlichem Kaufvertrag.

Also bitte genau recherchieren und einen spezifischen Kaufvertrag über das Nutzungsrecht o.ä. aufsetzen!
 
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