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Wie Verhält sich eigentlich das Downgraderecht von MS Office? Angenommen ich habe MS Office 2007 erworben, möchte aber MS Office 2003 nutzen. (Annahme: lt. EULA wird mir das Downgraderecht eingeräumt).
Muss ich mir einen Lizenzkey für 2003 besorgen (evtl. einen bestehenden Key doppelt nutzen) oder kann ich mit dem 2007er Key eine 2003er Version aktivieren?
Gar nicht mal so verkehrt deine Antwort, wenn nicht alle Shops (wo wir als Firma bestellen) nur noch Office 2007 verkaufen würden...
Und als Annahme hatte ich ja deswegen geschrieben, dass lt. EULA ein Downgraderecht eingeräumt wird. Ist halt nur die Frage welcher Lizenzkey genutzt werden kann/muss.
Also ich habe es ausprobiert (habe alle MS Versionen seit 97) und du kannst es nicht machen (also mit nem Lizenzkey von 2007 2003 installieren ist getestet )
Und wenn du nen alten 2003er Key hast der aber schon woanders aktiviert ist da würde ich auch direkt bei MS fragen weil meiner Meinung nach wäre das ja eigentlich eine doppelte Nutzung einer Lizenz...
Wieso überprüfst du deine Annahme nicht einfach und liest, was in der EULA steht?
Ich würde sagern: Nein, und wenn dann ähnlich wie bei Vista nur bei einer OEM-Version und hierbei auch nur, wenn man bereits eine Office 2003-Lizenz hat...
Und als Annahme hatte ich ja deswegen geschrieben, dass lt. EULA ein Downgraderecht eingeräumt wird. Ist halt nur die Frage welcher Lizenzkey genutzt werden kann/muss.
Gar keiner, denn Deine Annahme ist falsch. Für Office 2007 Home and Student gilt kein EULA, sondern ein MSLT (Microsoft-Software-Lizenzbedingungen). Und in denen wird dem Kunden KEIN Downgrade-Recht gewährt.
Ein Downgrade existiert nicht für Privat- sondern nur für Firmenkunden, die über einen Rahmevertrag verfügen (Campus, Volumen etc.). Hier haben die Kunden für Office 2003 sowohl Datenträger als auch Volumen-Lizenzkeys, mit denen sie Office 2003 legal an Stelle von Office 2007 einsetzen können und dürfen.
Wenn man als Fa. einen Volumenlizenzvertrag abschließt (ab fünf gemischten MS-Lizenzen ist OpenNL möglich!) über Office 2007/Server 2008/Vista Business hat man automatisch ein Downgraderecht auf die Vorgängerversionen, deren Volume-License-Keys man dann auch zusammen mit denen für aktuelle Version auch mit bekommt, ansonsten einfach nachfragen dass man die benötigt. Es wäre schlichtweg dämlich noch die "alten" zu lizenzieren, weil man die "neuen" dann extra wieder kaufen muss. Mit den Vertragsdaten und einem Live-Account (Hotmail etc.) kann man die Keys dann auch unter https://eopen.microsoft.com einsehen und sogar ISO-Images der aktuellen sowie Vorgängerversionen runterladen. Ansonsten bei der Lizenzbestellung einfach ein Mediapack der Vorängerversionen mitbestellen.
Es ist zwar richtig, dass Open-Lizenzen kostspieliger sind, dafür beinhalten Sie aber "Reimaging-/ColdBackup-/Downgrade- sowie HomeUse-Rechte" und verfügen nur über EINEN Volumen-Lizenz-Schlüssel. Außerdem ist ein übersichtliches Webportal und ein Blatt als Lizenznachweis erheblich angnehmer zu verwalten als Dutzende Heftchen von OSB/OEM-Office-Versionen mit unterschiedlichen Keys einzelnen Rechnern zuzuweisen.
In solchen Fragen vielleicht einfach mal an den kompetenten Fachhandel wenden.
Wenn ich das jetzt also richtig verstanden habe, gelten die EULA auch nicht für MS Office 2007 SBE sondern nur im Rahmen von Volumenlizenzen?! Ich blick da irgendwie nicht durch...
Wenn Du Office 2007 gekauft hast, dann hast Du auch einen Lizenzvertrag entweder beiliegend oder vor der Installation mindestens einmal gelesen bzw. gesehen. Wenn Dir das zu schnell ging, kannst Du das für Office 2007 SBE nochmal hier nachlesen:
Vista > XP:
Man darf, wenn man Vista gekauft hat, mit dieser Lizenz auch ein Windows XP installieren (Version gleich oder kleiner als die Vista). Hierfür muss man jedoch mindestens eine XP Version im Einsatz haben, von welcher man dann den entsprechen Lizenz-Schlüssel nutzen kann (also den Windows XP Key mehrfach nutzen).
Das Ganze kann dann auch so auf Office 2007 / 2003 übertragen werden.
@resurrection: Nö. Entweder Du gibst die entsprechenden Lizenzbedingungen hier konkret an oder Du unterlässt solche Kommentare. Spekulationen und Alltagsheuristiken helfen hier nicht weiter.
@cyrus7581: Nein. Das ist für Deine Frage nach dem Downgrade aber auch nicht relevant. Ich habe Dir die Lizenzverträge für zwei Office 2007-Versionen verlinkt und nach beiden steht dem Endkunden kein Downgrade-Recht zur Verfügung.
lt. Microsoft verhält es sich mit dem Downgraderecht so:
F. Was ist unter einem Downgraderecht zu verstehen?
A.
Sicher wünschen auch Sie sich Flexibilität bei der unternehmensweiten IT - dank des Microsoft-Downgraderechts, welches unter den Volumenlizenzprogrammen standardmäßig verfügbar ist, können Sie eine Lizenz des jeweils aktuellen Produktes erwerben und eine Vorgängerversion der Software benutzen. Schließen Sie zum Beispiel einen Lizenzvertrag zum Ratenkauf über Open Value ab, erwerben Sie bei den Plattformprodukten immer License & Software Assurance und damit das Recht, während der Vertragslaufzeit die neueste Version der lizenzierten Produkte einzusetzen. Gleichzeitig ermöglicht Ihnen das Downgraderecht auch den Einsatz älterer Versionen. Das heißt, über das Downgraderecht dürfen Sie Vorversionen der von Ihnen lizenzierten Produkte nutzen. Das Downgraderecht ist unter den einzelnen Volumenlizenzprogrammen generell verfügbar. Bei OEM- oder System-Builder-Produkten ist es nur dann verfügbar, wenn es im Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) ausdrücklich erwähnt wird.
Das Downgraderecht ist unter den einzelnen Volumenlizenzprogrammen generell verfügbar. Bei OEM- oder System-Builder-Produkten ist es nur dann verfügbar, wenn es im Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) ausdrücklich erwähnt wird.
Klar kannst Du schreiben was Du willst. Ohne entsprechenden Beleg kannst Du Dir aber auch eine Banane auf den Kopf legen, das ergibt genau so viel Sinn. Bei rechtlichen Fragen geht es um kodifiziertes Recht, also sind Belege erforderlich. Meinungen helfen nicht weiter.
@resurrection: Das gilt aber bei Vista nur für OEM-Versionen. Zudem sind die Versionen Home Basic, Home Premium, usw von diesem Downgrade-Recht ausgeschlossen