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Ich würde ja zu etwas wie der Air65 von Betafpv oder vergleichbaren Minidrohnen greifen. Die sind sehr gut und man hat jede Menge Spaß ohne irgend ein Risiko einzugehen
Gibt’s eigentlich schon Urteile, bzgl. einer Kameradrohne, bei der man die Kamera abklebt?
Ich lese §21h Abs. 3 Satz 7 LuftVO so, dass das durchaus eine valide Option ist und auch bei Google findet sich das ab und an.
Bei mir kam gestern die Neo2 FlyMore, ausprobiert wird heute erstmal im Garten ein wenig. Was für ein niedliches kleines Ding. Ich hatte vor Jahren - da musste man noch keinen Kompetenznachweis haben - eine Yuneeq Q500+, ein Riesenklopper war das im Vergleich, 1700gr Startgewicht 😂
Mal gespannt wie lange es dauert, bis ich meine eID habe und richtig loslegen kann.
Gibt’s eigentlich schon Urteile, bzgl. einer Kameradrohne, bei der man die Kamera abklebt?
Ich lese §21h Abs. 3 Satz 7 so, dass das durchaus eine valide Option ist und auch bei Google findet sich das ab und an.
Und ob man die abklebt oder nicht, vorhanden ist sie dennoch.
Edit:
Aaaahh, hab gefunden was du meinst.
Nunja, ich würde mich nicht darauf verlassen dass durch abkleben der Kamera viel mehr erlaubt ist.
Im Absatz ist nur von "über Wohngrundstücke wenn,....." die rede.
Nicht aber von den anderen Vorschriften wie z.B. Flug im NSG, bei kritischer Infrastruktur, Behördeneinrichtungen usw.