Hallo, hab mal ne Frage zu Dropshipping aber eigentlich auch generell. Man braucht ja theoretisch ein Gewerbe um z.B. einen Shopify Store legal zu betreiben. Aber ist es nicht so das man wenn man unter 500€ Umsatz im Monat bleibt noch kein Gewerbe braucht? Bin übrigens aus Österreich und 17 Jahre, möchte das ganze mal ausprobieren, schon seit längerer Zeit aber wenn ich unter 18 ein Gewerbe anmelden muss wird das ganze dann schon ziemlich kompliziert. Danke schonmal für eure Hilfe.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Dropshipping Gewerbe
- Ersteller efl1
- Erstellt am
Das ist soweit ich weiß in Österreich genau so wie in Deutschland: Du brauchst sofort ein Gewerbe, sobald du eine Gewinnabsicht hast und das halbwegs regelmäßig (d. H. auch 1x im Quartal o. Ä.) ausgeübt wird.
Volljährig musst du auch sein (oder die Unterstützung der Eltern anfordern).
Das was du mit 500€ vmtl meinst bezieht sich auf Minijobs im Angestelltenverhaltnis und hat damit nichts zu tun.
Volljährig musst du auch sein (oder die Unterstützung der Eltern anfordern).
Das was du mit 500€ vmtl meinst bezieht sich auf Minijobs im Angestelltenverhaltnis und hat damit nichts zu tun.
Allerdings, das ist Steuerhinterziehung. Obendrauf: Dropshipping ist nicht unproblematisch und dazu wesentlich schwieriger, als dich diverse Youtuber und Co glauben machen wollen.
Dann lieber ein paar Stunden im Café um dir Ecke jobben.
Dann lieber ein paar Stunden im Café um dir Ecke jobben.
DaysShadow
Admiral
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 9.173
@efl1 Was ist daran nicht zu verstehen?
Willst du, dass dir das Finanzamt auf den Kopf steigt?
Zensai schrieb:Du brauchst sofort ein Gewerbe, sobald du eine Gewinnabsicht hast und das halbwegs regelmäßig (d. H. auch 1x im Quartal o. Ä.) ausgeübt wird.
Willst du, dass dir das Finanzamt auf den Kopf steigt?
Du solltest dir hier auch Gedanken um etwaige Haftungen machen, falls etwas schief geht. Deswegen gibt es auch die Gewerbehürde, damit man das zumindest theoretisch gesagt bekommt.
Es ist zwar toll, dass du dich damit schon mit 17 Jahren beschäftigst, aber mach das gründlich und ordentlich, denn sonst hast du keinen guten Start ins Berufsleben.
Es ist zwar toll, dass du dich damit schon mit 17 Jahren beschäftigst, aber mach das gründlich und ordentlich, denn sonst hast du keinen guten Start ins Berufsleben.
Also manche Finanzämter blicken nichts und melden, auch für Minderjährige ohne irgendwelche Nachweise, Gewerbe an. Probiers einfach. Hinlaufen und es probieren kostet nichts. Habe mehrer Bekannte, die u18 gegründet haben und keine Probleme bekommen haben bei der Anmeldung.
Okay danke für eure Antworten
Jo da hast du schon recht mir geht's hier auch nicht darum das ich Geld habe neben der Schule oder so ich geh seit 1 Monat jetzt arbeiten und hab endlich das Budget um was zu investieren. Beschäftige mich jetzt schon eine weile damit aber das Thema mit dem Gewerbe ist halt das Problem weil ich jetzt schon seit 2 Jahren warte das ich 18 werde.Zensai schrieb:Allerdings, das ist Steuerhinterziehung. Obendrauf: Dropshipping ist nicht unproblematisch und dazu wesentlich schwieriger, als dich diverse Youtuber und Co glauben machen wollen.
Dann lieber ein paar Stunden im Café um dir Ecke jobben.
"Gewerbe anmelden" klingt auch so hochtrabend. Du füllst da nur einen Zettel beim Finanzamt aus und gehst wieder. Danach machst du einmal pro Jahr deine Steuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das ist auch nur eine Seite.
Also in Deutschland und bei Kleingewerbe.
Also in Deutschland und bei Kleingewerbe.
Robert-Chase
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juni 2022
- Beiträge
- 482
In Deutschland darfst du auch ein Gewerbe anmelden wenn du unter 18 bist, brauchst dann aber die Erlaubnis der Eltern und des Vormundschaftgerichts.
Ja ist in Österreich auch so aber die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts ist dann wieder ein wenig komplizierter. Da muss man ja dann soweit ich weiß extra nochmal einen Test oder so machen.Robert-Chase schrieb:brauchst dann aber die Erlaubnis der Eltern und des Vormundschaftgerichts.
B
bronks
Gast
Das ist so leider nicht richtig. In Deutschland muß man ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Danach muß man die Betriebseröffnung innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen. Ausser einer EÜR muß man der Steuererklärung noch weitere Anlagen bzw. Dokumente mitgeben und wenn man das ausdruckt, dann ist das schon ein beachtliches Papierstapelchen.uincom schrieb:"Gewerbe anmelden" klingt auch so hochtrabend. Du füllst da nur einen Zettel beim Finanzamt aus und gehst wieder. Danach machst du einmal pro Jahr deine Steuererklärung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das ist auch nur eine Seite.
Also in Deutschland und bei Kleingewerbe.
Mr.Seymour Buds
Commodore
- Registriert
- Feb. 2012
- Beiträge
- 4.378
Kenne die Gesetze in Österreich nicht so genau, aber ich würde erstmal den 18. Geburtstag abwarten. Vorher kannst Du dich auf dein Handelsgeschäft vorbereiten, indem Du dir (juristische) Literatur zu den Gesellschaftsformen besorgst, die man dafür errichten muss. Ein guter Start dafür ist in Deutschland das BGB und HGB und dazu natürlich erklärende Bücher. Ich musste Dropshipping erstmal als Begriff nachsehen. ^^ Gewinn erzielen/Handeln als Kaufmann ohne Gesellschaftsform (zb Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) ist in D nicht erlaubt. Handel ohne Anmeldung nennt man bei uns Schwarzmarkt. 
Zuletzt bearbeitet:
P
Pantopraz
Gast
Hier in D könntest du theoretisch die Kleinunternehmerregelung nutzen (Gibts in Österreich ja auch). Das heisst du meldest dein Gewerbe an und teilst dem Finanzamt mit, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Du darfst dann in D einen steuerpflichtigen Umsatz von 22.000 EUR erwirtschaften. In Österreich ists glaub ich sogar noch mehr..
Vereinfacht (Für Details wäre eine Beratung von einem Steuerberater vielleicht sehr sinnvoll...oder halt viel lesen ;-)):
Die Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass du keine monatliche (oder vierteljährliche) Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Dann musst du auch "nur" eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und gibst diese dann mit der jährlichen Steuererklärung ab.
Zu beachten wäre dann: Hier in D darfst du dann auf deinen Rechnungen KEINE Umsatzsteuer ausweisen. UND du darfst auch keine Vorsteuer aus deinen Eingansrechnungen ziehen.
Sofern du hauptsächlich Privatkunden beliefern willst ist das kein Problem. Für viele Firmenkunden ist das allerdings ein Ausschlusskriterium.
Zum Dropshipping:
Das hört sich zwar auf den ersten Blick ganz toll an..Aber du wirst sehr schnell merken, dass es auch recht problematisch werden kann.
Du hast zum Beispiel wenig Kontrolle darüber, was jetzt wirklich verfügbar ist oder ob, wann und wie versendet wird. Dann musst du bedenken, dass der, der versendet natürlich auch was an der ganzen Sache verdienen will...deine Marge dadurch weiter schrumpft, bzw. du das auf deinen Verkaufspreis aufschlagen musst.
Ich kenne das Rückgaberecht in Ö nicht, aber wird wahrscheinlich auch nicht grossartig anders sein...
Dann musst du mit Rücksendungen rechnen... wie werden die vom Versender behandelt und verrechnet? Im dümmsten Fall bekommst DU die Rücksendungen zurück, weil der Kunde es einfach an die Adresse auf der Rechnung zurückschickt...
@work machen wir das auch für einen Onlineshop. Dieser hat pro Jahr ca. 40 - 50 Rücksendungen die der Kunde direkt an ihn zurücksendet. Wir haben dann mit Ihm vereinbart, dass wir die Ware dann einmal im Jahr (auf seine Kosten) bei Ihm abholen lassen und dann bekommt er nach Überprüfung dann ggfs. eine Gutschrift.
Im Gegensatz zu seinen Kunden (hauptsächlich Privatkunden) bekommt der Onlineshop allerdings NICHT alles gutgeschrieben. Sobald die Artikel verbaut wurden bzw. nicht mehr als Neuware verkauft werden können bekommt er KEINE Gutschrift mehr. Sowas wird dir dann wahrscheinlich auch blühen..
Vereinfacht (Für Details wäre eine Beratung von einem Steuerberater vielleicht sehr sinnvoll...oder halt viel lesen ;-)):
Die Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass du keine monatliche (oder vierteljährliche) Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Dann musst du auch "nur" eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und gibst diese dann mit der jährlichen Steuererklärung ab.
Zu beachten wäre dann: Hier in D darfst du dann auf deinen Rechnungen KEINE Umsatzsteuer ausweisen. UND du darfst auch keine Vorsteuer aus deinen Eingansrechnungen ziehen.
Sofern du hauptsächlich Privatkunden beliefern willst ist das kein Problem. Für viele Firmenkunden ist das allerdings ein Ausschlusskriterium.
Zum Dropshipping:
Das hört sich zwar auf den ersten Blick ganz toll an..Aber du wirst sehr schnell merken, dass es auch recht problematisch werden kann.
Du hast zum Beispiel wenig Kontrolle darüber, was jetzt wirklich verfügbar ist oder ob, wann und wie versendet wird. Dann musst du bedenken, dass der, der versendet natürlich auch was an der ganzen Sache verdienen will...deine Marge dadurch weiter schrumpft, bzw. du das auf deinen Verkaufspreis aufschlagen musst.
Ich kenne das Rückgaberecht in Ö nicht, aber wird wahrscheinlich auch nicht grossartig anders sein...
Dann musst du mit Rücksendungen rechnen... wie werden die vom Versender behandelt und verrechnet? Im dümmsten Fall bekommst DU die Rücksendungen zurück, weil der Kunde es einfach an die Adresse auf der Rechnung zurückschickt...
@work machen wir das auch für einen Onlineshop. Dieser hat pro Jahr ca. 40 - 50 Rücksendungen die der Kunde direkt an ihn zurücksendet. Wir haben dann mit Ihm vereinbart, dass wir die Ware dann einmal im Jahr (auf seine Kosten) bei Ihm abholen lassen und dann bekommt er nach Überprüfung dann ggfs. eine Gutschrift.
Im Gegensatz zu seinen Kunden (hauptsächlich Privatkunden) bekommt der Onlineshop allerdings NICHT alles gutgeschrieben. Sobald die Artikel verbaut wurden bzw. nicht mehr als Neuware verkauft werden können bekommt er KEINE Gutschrift mehr. Sowas wird dir dann wahrscheinlich auch blühen..
Mr.Seymour Buds schrieb:Kenne die Gesetze in Österreich nicht so genau.
Du kennst aber auch die deutschen Gesetze nicht. Gesellschaftsformen braucht man nur, wenn man sich zusammenschließt, "Gesellschaft". Natürlich darfst du auch als Einzelunternehmen aktiv sein am Markt. Nicht jeder Gewerbetreibender ist auch Kaufmann und du darfst sogar ohne Gesellschaftsform Handel treiben. Was soll der Schwarzmarkt damit zu tun haben? Ganz normales Einzelunternehmen ohne Kaufmannseigenschaft, ist dir wohl unbekannt... . Ist halt nur die häufigste Rechtsform von Unternehmen in Deutschland.
TheGoodBadUgly
Ensign
- Registriert
- Dez. 2021
- Beiträge
- 155
Da du erst 17 bist hast du ja noch etwas Zeit um alles vorzubereiten und gut zu planen damit du dann wenn du 18 bist das Projekt in die Tat umsetzen kannst ohne auf die Schn**** zu fallen.
Informiere dich gut über Dropshipping (aber bitte nicht mit YouTube Videos die das schnelle Geld versprechen) und vor allem über rechtliche Dinge.
Wie @Pantopraz schon geschrieben hat gibt es das Thema mit Retouren, für den Kunden super für den Händler (also dich dann) ein Verlust.
Es gibt aber auch noch andere Themen mit denen man sich auseinandersetzen muss und das sind rechtliche Geschichten. Online zu verkaufen bietet viele Möglichkeiten, aber eben auch viele Möglichkeiten Fehler zu machen und diese können schnell ins Geld gehen.
Rechtskonforme Texte, Verpackungssgestze, Markenrechte, und und und...
Wirf mal einen Blick auf https://www.it-recht-kanzlei.de/ und sieh dir ein paar Einträge an. Vielleicht siehst du dann dass gute Vorbereitung wichtig ist.
Informiere dich gut über Dropshipping (aber bitte nicht mit YouTube Videos die das schnelle Geld versprechen) und vor allem über rechtliche Dinge.
Wie @Pantopraz schon geschrieben hat gibt es das Thema mit Retouren, für den Kunden super für den Händler (also dich dann) ein Verlust.
Es gibt aber auch noch andere Themen mit denen man sich auseinandersetzen muss und das sind rechtliche Geschichten. Online zu verkaufen bietet viele Möglichkeiten, aber eben auch viele Möglichkeiten Fehler zu machen und diese können schnell ins Geld gehen.
Rechtskonforme Texte, Verpackungssgestze, Markenrechte, und und und...
Wirf mal einen Blick auf https://www.it-recht-kanzlei.de/ und sieh dir ein paar Einträge an. Vielleicht siehst du dann dass gute Vorbereitung wichtig ist.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 1
- Aufrufe
- 609
- Antworten
- 43
- Aufrufe
- 2.261
- Antworten
- 43
- Aufrufe
- 3.789