DSGVO Frage... Arzt

@Tinkerton richtig gesprochen, Bro :) meine Hausärztin könnte die Empfangstheke baulich garnicht abschotten.

Wir werden im Wartezimmer auch mit Namen aufgefordert, interessiert keinen.
Die Arzthelferinnen (gibt's eigtl. In den Praxen auch männliche Helfer?) Brüllen aber auch keine Details raus "Herr xxx, bitte zur Urinprobe!". Da wird man einfach aufgefordert, ins Zimmer XYZ zu kommen, feddich
 
Tinkerton schrieb:
Datenschutz.... sooo wichtig bei Arztpraxen-Wartezimmern. Wie sind wir nur die letzten 100 Jahre ohne ausgekommen?
Also man kann ja gerne über die Sinnhaftigkeit mit Argumenten diskutieren. Aber "war schon immer so" ist sicher keines.
 
@wolve666 Trotzdem müsste man ja mit dem Behälter wieder zur Toilette gehen, wo ihn andere Patienten bemerken könnten... Vielleicht wäre da eine blickdichte Tragetasche im Sinne des Datenschutzes? :)
 
Ein Name allein auf einer Tafel, die dazu aufruft, nun in ein Zimmer zu gehen, fällt seit wann unter Datenschutz? Vor allem dann, wenn man zu 100% ohnehin seine Einwilligung gegeben hat, dass die Daten für die zur Behandlung notwendigen Leistungen verarbeitet werden dürfen? Denn ohne diese würde kein Arzt heute mehr behandeln...

Ich hätte aber eine praxisnahe Lösung: Die Namen eben nicht auf der Tafel angeben sondern ausrufen. Keine elektronische Verarbeitung, keine DSGVO...

PS: Grade deswegen sind die Diskussionen über Counter und sonstige so Fehl am Platz. Die DSGVO erfasst einzig und allein die ELEKTRONISCHE Verarbeitung (ausgenommen sind papierbezogene Dateisysteme, sprich die gute alte Krankenakte bei Dok zum Beispiel, das wäre aber so oder so schon unabhängig von der DSGVO geschützt gewesen) , von Sprechen, Papier und Stift ist da nirgends die Rede...

Ich empfehel dazu Art. 2, Absatz 1 und 2 DSGVO.
 
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Die Dienstleistung, den Patienten in das BEhandlungszimmer zu beordern. Kommt er nicht dorthin, kann er nicht behandelt werden. Finde ich ziemlich elementar...
 
Mustis schrieb:
von Sprechen, Papier und Stift ist da nirgends die Rede...
Warte jetzt eig nur noch darauf, dass jemand den Begriff "Ärztliche Schweigepflicht" in den Ring wirft :p.
 
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Mustis schrieb:
Die Dienstleistung, den Patienten in das BEhandlungszimmer zu beordern. Kommt er nicht dorthin, kann er nicht behandelt werden. Finde ich ziemlich elementar...

Und da gibt es kein milderes Mittel?


Wie gesagt, ich finde die DSGVO nervig und spreche sicher nicht öffentlich darüber, wie das bei uns abläuft. Gleichwohl kann man hier ja zumindest ein ideales Bild besprechen. :)
 
Idon schrieb:
Und da gibt es kein milderes Mittel?
Klar, habe ja sogar eines benannt. Die Frage bleibt, inwiefern ein Name in diesem Kontext relevant ist.
Ich würde hier schlicht argumentieren, dass das Aufrufen ablauftechnisch relevant ist und dafür keine Empfangsdame aus kostentechnischen Gründen abgestellt werden kann und man im Zuge einer persönlicheren Atmosphäre keine Nummern verwenden möchte. Damit wäre die „Verarbeitung“ der Daten begründet dargelegt. Wenn ich dann noch bei Aufnahme darauf hinweise, gar schriftlich und es aufnehme in den DSGVO-Bogen...
Wer das nicht will muss ja nicht zu diesem Arzt gehen und wurde vorab darüber informiert.
 
HelfendeHände schrieb:
Meine Frage: ist das DSGVO Konform für die Praxis? Ein
Doch, es verstößt dagegen!
In Kliniken dürfen nicht mal mehr am Schwarzen Brett Namen und Termine hängen (vollstationärer Aufenthalt) . Da bekommt jeder, fein säuberlich einen kleinen, gefalteten Zettel mit den Terminen. Auf den Medikamenten Schachteln stand auch nur noch der Name (eigenverantwortlich!), vorher war noch das Geburtsdatum erkennbar.

Bei meinem Hausarzt ist ein Lautsprecher, auf den beide Ärzte zugreifen können, um die Patienten aufzurufen. Da weiß ich aber nicht, wie sich das verhält.

Ersteres könnte man abfotografieren und z.B. dem Arbeitgeber oder sonst wem schicken.
Gab eben auch schon Fälle, wo Klinikmitarbeiter das missbraucht haben.
Ergänzung ()

Tinkerton schrieb:
Datenschutz.... sooo wichtig bei Arztpraxen-Wartezimmern. Wie sind wir nur die letzten 100 Jahre ohne ausgekommen?
Ganz einfach, weil es jemand missbraucht hat, musste dem einen Riegel vorgeschoben werden.
Ich brauche eigentlich auch dringendst die elektronische Patientenakte, und wo ist die? Denn erkläre mal einem Arzt, warum er dies oder jenes kontrollieren muss, der guckt dich Doof an, auch wenn er kein Plan von dir hat und eventuell falsche Medis verschreibt.
 
andi_sco schrieb:
Ganz einfach, weil es jemand missbraucht hat, musste dem einen Riegel vorgeschoben werden.
Ja... dank Facebook haben wir den „quatsch“.
d.h. nicht, dass ich die DSVGO per se schlecht sehe, aber irgendwo sollte auch noch gesunder Menschenverstand gelten
 
andi_sco schrieb:
In Kliniken dürfen nicht mal mehr am Schwarzen Brett Namen und Termine hängen
I call bullshit. Die DSGVO hat, wie jede andere Regelung/Gesetz einen sachlichen Anwendungsbereich. Und der bezieht sich auf automatisierte Datenverarbeitung und Dateisysteme in Papierform. Ein Schwarzes Brett fällt somit überhaupt nicht in den Geltungsbereich der DSGVO...
 
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Mustis schrieb:
Ein Schwarzes Brett fällt somit überhaupt nicht in den Geltungsbereich der DSGVO...
Und doch mussten die Termine verschwinden, wegen dem Datenschutz
 
Viele setzen DSGVO mit Datenschutz gleich. Dabei gibt es natürlich ein Sammelsurium an Normen.
 
Mustis schrieb:
Mach Dich in Zukunft vorher mal kundig - in jeder Klinik strikt untersagt seit einiger Zeit


Mustis schrieb:
Ein Schwarzes Brett fällt somit überhaupt nicht in den Geltungsbereich der DSGVO...
Das Brett nicht - aber die via Software elektronisch verarbeiteten PersonalDaten, die erst den Ausdruck eines Blattes Papier ermöglichen und deren für jeden sichtbaren Aushang

Erschwert massiv das Arbeiten in Kliniken - das als Bullshit zu bezeichnen ist schlicht Bullshit
 
mathiasla schrieb:
Dem kann ich nicht zustimmen, du hast sicher Beweise für deine Behauptung und hast die Verfehlung der entsprechenden Aufsichtsbehörde gemeldet?
Ich arbeite in einer Behörde. Für diese kann ich festhalten: @Idon hat mit seinen Behauptungen recht. Zudem kenne ich zwei Personen in der nahen Verwandtschaft, die in zwei weiteren Behörden arbeiten. Auch dort stimmt Idons Aussage.
 
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Evil E-Lex schrieb:
Ich arbeite in einer Behörde. Für diese kann ich festhalten: @Idon hat mit seinen Behauptungen recht. Zudem kenne ich zwei Personen in der nahen Verwandtschaft, die in zwei weiteren Behörden arbeiten. Auch dort stimmt Idons Aussage.
Ja, ich kann dir da auch nur zustimmen. Jeder der mal in einer Behörde gearbeitet hat wird das können. Hab auch Verwandte die das ebenso können.
Aber bei den Machtstruckturen die in Behören herrschen ist das auch kein Wunder ¯\(ツ)
 
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