[DSL] Anschluss zu langsam, Breitbandmessung -> Anspruch auf Reduzierung des Preises?

den gibt es hier nicht, aber wohl ein 175er Profil im 250er Tarif, da war mal was
läuft dann glaub unter 200/250 nicht stabil genug, also das Profil drunter
 
Ich habe die Novelle gelesen. Ich habe aber nirgends gelesen, dass der Provider proaktiv zu seinem Nachteil dem Kunden zu seinem Recht verhelfen muss, ohne dass dieser dazu aufgefordert hat.
Und mit großer Wahrscheinlichkeit kann ich behaupten, dass man sich sein Recht erstreiten muss, wenn man (wie in diesem Einzelfall des TE) die prozentuale Minderung durchsetzen will trotz angemessener Alternativen.
Aber vielleicht lebt es sich im Kapitalismus seit 2021 einfacher und ich habe was verpasst.

Wir sehen doch schon wo die Reise hinging mit dem Recht auf schnelles Internet in Deutschland und der damit verbunden mindestgeschwindigkeit.
Die lobby ist groß genug.

Ich will dem TE sein Vorhaben nicht ausreden. Aber mir wäre der Stress wegen der paar Euro zu aufwändig in Anbetracht der realistischen angebotenen Optionen.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
sei mir nicht böse aber du verstehst es nicht

jede Vertragsbestätigung beinhaltet einen Passus wie:

Eine maximale Datengeschwindigkeit von 250 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload
 Eine normalerweise zur Verfügung stehende Datengeschwindigkeit von 200 MBit/s im Download
und 33 MBit/s im Upload
 Eine minimale Datengeschwindigkeit von 105 MBit/s im Download und 12 MBit/s im Upload

Nur weil du 250000 buchst bzw in Deinem Fall 100000 heisst das nicht dass du die bekommst sondern eben, wie hier Zitat....
Diese Passus kannst in der pfeife rauchen.

Laut 2021 gilt das neue tkg. Es müssen min 90% der maximalgeschwindigkeit an 2 von 3messtagen min. 1x erreicht werden.

Frage mich wieso immer noch soviel Unwissenheit verbreitet werden kann.
Ergänzung ()

Einfallslos2023 schrieb:
ach soll da so sein? dann hätte ich mit meiner Leitungskapazität von nur 201 Mbit beim 250000er Vertrag ja schon jahrelang den Rabattjoker verschenkt


siehe Photo



dessen muss man sich doch bewusst sein, diskutierst du hier dein "Recht" durch wirste gekündigt da unbequem, oder eben in den kleineren Tarif gesteckt

was hab ich dann von 35 für 100k statt 40 für 200 von den 250? nüscht

und wie sollen das Nettoraten sein? wo verschwinden dann bitte die 14k die mir fehlen weil nur 186 rum anliegen auf den 2m Kabel bis in die 7590?
bissl Schwund ist immer

btw der Telekomtechniker selbst sagte DSLAM hin oder her, bei dem was im Bürgersteig liegt bis hierher geht nicht mehr, was soll der Provider da nun dran ändern?
nur 100000er Leitungen verkaufen obwohl gut 200k gehen?
Du hättest seit 2021 seit dem neuen tkg natürlich sofort Rabatt bekommen oder kündigen können.

Die Anbieter sind nun verpflichtet 90% des maximum zu leisten.

Es ist bei der Telekom schon lange so daß grenzleitungen die ggf 250mbit erhalten können, erstmal mit einen 175er Vertrag bestätigt werden. Wenn du Glück hast bekommst du halt über 175..

Aber ja die Anbieter müssen wahrscheinlich eher jetzt weniger schalten wenn die 90% nicht erreicht werden können.


Auch wenn die endleitung schuld ist, und der Verlust der Geschwindigkeit darauf zuruck zu fuhren ist. muss dem Kunden sogar Rabatt oder Kündigung gewährt werden.

Du hast bei einer dsl verbindung eine große Overhead Verlust zu beklagen. Es reicht also nicht wenn bei einem 250er Vertrag der Router mit 235Mbit Connectet. Denn es müssen min 225Mbit erreicht werden.

Es ist auch abzuwarten was mit den verträgen nach der Mindestvertragslaufzeit geschieht.

Gewährt der anbieter weiter die rabbatierung oder kündigt er diese kunden und stuft das produkt eine stufe niedriger.?
 
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wurde schon zweimal verlängert und immer ein Treuerabatt eingebucht, so kann man mit leben
besser als nur 10000 für nen 5er weniger
die 10000er hatte 90 anliegen oder 93 und somit hat es bei der "187000er" 250er Leitung das Doppelte für nen 5er mehr
warum sollte ich da nerven bis der Provider sagt dann gibts eben nur den kleinen Tarif und ehemalige 93k für fast das selbe Geld
wäre ja doof, leben und leben lassen
zumal der Anschluß stabil ist, in über 10 Jahren quasi keine Ausfälle, wenn war ich auf Arbeit und hab es nicht mitbekommen, ein oder zweimal Abends keine 15 Minuten offline
 
Ein Hoch auf "verwirrende" Forumulierungen.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...-ausgefallen-was-betroffene-tun-koennen-12763
Bei welchen Werten habe ich Ansprüche gegen meinen Anbieter?
3 die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Sind die Daten auf dem Produktinformationsdatenblatt also doch wichtig?
Die Geschwindigkeit bei Festnetz-Breitbandanschlüssen ist nicht vertragskonform, wenn
1 nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
Wenn aber weniger als 90% schon ausreichen, warum interessiert mich dann die minimale Geschwindigkeit?
Warum fragen die die Werte aus dem Datenblatt dann überhaupt in ihrem Generator ab?

Zudem wird es mir bei NRW auch nicht so richtig ersichtlich, dass man den Betrag im "Worst Case" während der gesamten Vertragslaufzeit reduzieren kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt.
Der Satz ist doch der Aufhänger für den Thread von @micha`

Interessant ist auch, dass die Verbraucherzentrale NDS die Möglichkeit nicht erwähnt.
https://www.verbraucherzentrale-nie...s-sie-gegen-zu-langsames-internet-tun-koennen
Passiert nichts: Vertrag anpassen lassen oder Sonderkündigungsrecht nutzen

Lassen Sie den Vertrag anpassen und fordern Sie einen Tarif, der der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht.

Ist die Vertragsanpassung für Sie keine Option oder der Anbieter kann Ihnen keinen anderen Tarif anbieten, können Sie fristlos kündigen. Sie können zudem Schadensersatz verlangen. Akzeptiert der Anbieter die Kündigung nicht, müssen Sie klagen.
Oder ist die Seite veraltet?
Die Seite erwähnt die Minderung auch nicht: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/musterbriefe/digitale-welt/internetanschluss-zu-langsam Ist die ebenfalls veraltet und sollte so nicht mehr online sein?

Bei so vielen Unterschiedlichen Informationen verwundert es mich dann wirklich nicht, dass man nicht mehr weiß, was die aktuelle Lage ist.

@micha` Ich freue mich auch über ein Update (auch wenn es mich nicht betrifft).
Es wäre wirklich interessant, ob dir dann eine Minderung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zugestanden wird und der Anbieter dann den Vertrag kündigt.
 
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@DukNukem eigentlich ist es ganz einfach:

- Die Entgeltminderung gilt so lange, wie tatsächlich eine Minderleistung vorliegt (unter 90% von Max.)

- hier stand Müll, weiter unten steht es richtig. Aber der erste Fall sollte mit Abstand am häufigsten vorkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das neue tkg seit 2021 lässt 3 Szenarien zu um den Preis zu mindern

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:
  1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird
Nun ist es bei den meisten so daß die maximalgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Daher hatte ich geschrieben die minimale interessiert dort einen nicht. Bzw wird bei einem kabel Anschluss interessant der überbucht ist. Da braucht man dann unter Umständen die minimal Geschwindigkeits Abweichung


Wenn du nun aber Probleme hast das nur ab und zu die minimale unterschritten wird. Muss man das angeben.
Ergänzung ()
 
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DukNukem schrieb:
Ein Hoch auf "verwirrende" Forumulierungen.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...-ausgefallen-was-betroffene-tun-koennen-12763

Sind die Daten auf dem Produktinformationsdatenblatt also doch wichtig?

Wenn aber weniger als 90% schon ausreichen, warum interessiert mich dann die minimale Geschwindigkeit?
Warum fragen die die Werte aus dem Datenblatt dann überhaupt in ihrem Generator ab?

Zudem wird es mir bei NRW auch nicht so richtig ersichtlich, dass man den Betrag im "Worst Case" während der gesamten Vertragslaufzeit reduzieren kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html

Der Satz ist doch der Aufhänger für den Thread von @micha`

Interessant ist auch, dass die Verbraucherzentrale NDS die Möglichkeit nicht erwähnt.
https://www.verbraucherzentrale-nie...s-sie-gegen-zu-langsames-internet-tun-koennen

Oder ist die Seite veraltet?
Die Seite erwähnt die Minderung auch nicht: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/musterbriefe/digitale-welt/internetanschluss-zu-langsam Ist die ebenfalls veraltet und sollte so nicht mehr online sein?

Bei so vielen Unterschiedlichen Informationen verwundert es mich dann wirklich nicht, dass man nicht mehr weiß, was die aktuelle Lage ist.

@micha` Ich freue mich auch über ein Update (auch wenn es mich nicht betrifft).
Es wäre wirklich interessant, ob dir dann eine Minderung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zugestanden wird und der Anbieter dann den Vertrag kündigt.
THIS

ich empfehle mal die Bekanntmachung der Bundesnetzagentur und dort insbesondere, Zitat:

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) führt zu der Allgemeinverfügung aus,dass die Anbieter ihre Produkte mit der Maximalgeschwindigkeit bewürben. Deshalb solle, daVerbraucher mit der Maximalgeschwindigkeit ohnehin nur zeitweise rechnen könnten, entwederdie Erheblichkeitsschwelle von 10 Prozent auf 5 Prozent vermindert oder der zeitliche Faktor derMessungen auf 50 Prozent erhöht werden. Eine zusätzliche Erheblichkeitsschwelle sei zudemirreführend, wenn im Zusammenhang mit der Messung nicht mehr die maximale Datenübertragungsrate erreicht werden müsse, sondern nur 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit. Der vzbv stimmt mit der Bundesnetzagentur dahingehend überein, dass die maximale Geschwindigkeit nicht durchgängig erreicht werden müsse. Dies entspreche auch den BEREC-Leitlinien (Body of European Regulators for Electronic Communications) zur Umsetzung dereuropäischen Netzneutralitätsregeln, wonach die Maximalgeschwindigkeit die Geschwindigkeitsei, mit der ein Endnutzer zumindest zeitweise rechnen könne.Die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite solle für die Verbraucher, die sich aufdiese Geschwindigkeit verließen, beim Zugriff auf den Dienst im Regelfall verfügbar sein und ineinem angemessenen Verhältnis zur Maximalgeschwindigkeit stehen. Verbraucher sollten sichdarauf verlassen können, dass diese Geschwindigkeit im Normalfall zur Verfügung stehe. Dervzbv unterstütze die Konkretisierung der Bundesnetzagentur, dass jede Abweichung als erheblichangesehen werde und diese „kontinulierlich oder regelmäßig wiederkehrend“ sei, wenn mindestens 10 Prozent der Messungen die normalerweise verfügbare Datenübertragungsrate unterschritten.
NORMALERWEISE
Quelle:
Seite 7
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...AAA27DB14810E9C162?__blob=publicationFile&v=4
 
DLMttH schrieb:
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird- Die Entgeltminderung gilt so lange, wie tatsächlich eine Minderleistung vorliegt (unter 90% von Max.)
So einfach und deutlich ist das aber mMn nicht auf den Seiten der Verbraucherzentrale beschrieben.

Zurück zur Miminalgeschwindigkeit. deshalb auch ein @Vanguardboy
Manchmal stehe ich auch etwas auf demSchlauch, weshalb ich lieber einmal mehr Nachfrage.
Die Bedingungen bei Punkt 1 und 3 sind mit 2/3 Messtagen ja identisch.
Nehmen wir einfach mal den Magenta L mit 100k als Beispiel. Laut Datenblatt sind es 100 max, 83,8 normal und 54 min.
Also ist alles unter 90 an 2/3 Tagen ein Minderungsgrund. Somit ist doch Punkt 3 in Punkt 1 schon eingeschlossen und muss nicht erwähnt werden. Denn weniger als 54% sind ja auch weniger als 90%.
Wenn man jetzt aber hier wieder mit Begriffen aus dem Datenblatt kommt wundert es ja nicht, dass immer noch geglaubt wird, dass es eine gültigkeit hat.
Der Generator für die Minderung ist ja auch nicht besser: https://www.verbraucherzentrale.nrw...tten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936
Da werden diese drei Werte ja auch nochmal abgefragt.
Das passt für mich einfach nicht zusammen und dann braucht man sich über Verwirrung nicht wundern.

Ich lass das jetzt auch als Beispiel stehen. Hier hat mich gerade das überlesen des nicht bei Punkt 1 voll in die falsche Richtung geschoben. Das Not ist an der stelle echt gemein.
Ich probiere es trotzdem noch einmal mit den Magenta L werten: 100k max, 83,8 norm, 54 min.

1 Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden
=> Minderung liegt nicht vor wenn eine der 10 Messungen mehr als 90k erreicht und das dann an zwei Tagen.
Umgekehrt müssen also alle 10 Messungen an jeweils zwei Tagen weniger als 90K ergeben, damit das hier greift.

2 die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird
Ein Messtag besteht aus 10 Messungen a 3 Messtage = 30 Messungen
90% von 30 Messungen sind 27 Messungen.
=> Minderung wenn 27 Messungen weniger als 83,8k messen.

3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird
=> Minderung liegt vor wenn eine der 10 Messungen weniger als 54k erreicht und das an zwei Tagen.

Jetzt hab ich etwas mit dem Rechner gespielt und da wird dann die prozentuale Minderung in abhängigkeit des gewählten Punkts und dementsprechnd abhängig vom Wert im Datenblatt berechnet.
Also zb für Punkt 3. Zwei Messungen mit 48,6. Der Rest war Ok. Daraus folgt eine Minderung von 10% also bei 47,95€ um 4,80€.

Was lerne ich daraus?
Das Datenblatt ist doch noch wichtig und man muss doch ganz genau lesen um zu wissen in welchem Fall man landet.
 
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micha` schrieb:
Wenn da eine Rückmeldung kommt, egal ob positiv oder negativ für meine Ansicht, melde ich mich nochmal. Wird vermutlich aber eine Tage dauern, erst recht mit einem Wochenende dazwischen.
An dieser Stelle das versprochene Update: Es ist gekommen wie vermutet: Ich hätte höchstwahrscheinlich den Beitrag reduzieren können, aber da macht der Anbieter nicht so einfach mit und lässt es in der Konsequenz auf eine Klage ankommen. Das macht natürlich kein Kunde mit der noch halbwegs bei Trost ist bzw. noch andere Dinge zu tun hat. In meinem Fall hatte das entsprechend einfach Plan B - die Sonderkündigung - zur Folge, welche innerhalb weniger Tage umgesetzt wurde. Nach einem Anbieterwechsel habe ich ähnliche Werte, zahle aber deutlich weniger (selbst zur theoretisch möglichen Reduzierung).

Also falls hier jemand von Google landet: macht einfach den Test der Bundesnetzagentur und schickt das Protokoll an euren Anbieter. Damit habt ihr einen kräftigen Hebel. Sollte der Anbieter das Problem weder lösen können/wollen, noch euch zufriedenstellend entgegenkommen bleibt euch in der Realität nur die Sonderkündigung - was ja durchaus nicht schlecht ist. Insgesamt ist der Aufwand völlig überschaubar. In meinem Fall waren es drei Mails und die Zeit für die Erstellung des Protokolls über das Programm der Bundesnetzagentur. Hätte ich nicht versucht den Preis zu reduzieren, wären es zwei Mails + Erstellung des Protokolls gewesen (mit der ersten Mail das Protokoll übersenden, mit der zweiten Mail die Sonderkündigung übermitteln). Die Diskussion hier im Forum war jedenfalls deutlich ausufernder ;)

Mittelfristig hoffe ich mal, dass der Glasfaserausbau in meiner Gegend in die Gänge kommt - bis dahin wird die kastrierte DSL Leitung herhalten müssen, da ich mir Coax ungerne antun möchte.

Grüße
 
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