[DSL] Anschluss zu langsam, Breitbandmessung -> Anspruch auf Reduzierung des Preises?

micha`

Captain
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
3.627
Hi,

das allseits bekannte Thema: Der Anschluss ist langsam. Kunde hilft sich über das Tool der Bundesnetzagentur, erstellt das Protokoll, mahnt an etc. pp. Nun ist es im Ergebnis so: Statt der 100MBit/s kommen (dauerhaft!) um die 65MBit/s an.

Der Anbieter kommt jetzt mit drei Lösungsvorschlägen:

Möglichkeit 1: Abstufung in den 50MBit/s Tarif für 5€ weniger (wenig sinnvoll)
Möglichkeit 2: Verbleiben im 100MBit/s Tarif, jedoch mit 5€ Rabatt pro Monat (Verhältnis passt nicht zur Minderleistung, aber besser als Möglichkeit 1)
Möglichkeit 3: Sonderkündigung (letzte Möglichkeit)

Ich hätte aber ehrlich gesagt gern Möglichkeit 4: Reduzierung des Preises um die Minderleistung in Prozent - so wie es die Bundesnetzagentur auch vorsieht. In meinem Fall wären das 35% Abzug auf den Monatspreis. Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Kann der Anbieter das ablehnen und mich entsprechend zur Sonderkündigung zwingen? Das Problem, welches zur Minderleistung führt, wird mittelfristig nicht gelöst werden (Aussage des Anbieters). Der Sticky-Thread oben handelt nur von der Sonderkündigung, welche ich natürlich als Plan B verfolgen würde. Die Reduzierung des Monatspreises wär mir persönlich jedoch lieber.


Vielen Dank für euren Input!

Grüße
 
Ohne rechtlich beraten zu können:
Hatte damals ähnliches Problem und auch 5€ weniger, kleinerer Tarif oder Sonderkündigung zu Wahl. Sonderkündigung geht leider nicht, da nur Kabelanschluss im Haus liegt und sonst nichts, sonst wäre ich schon lange von Vodafone Kabel weg. Habe dann die 5€ Rabatt genommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Das ist echt schade & kann deinen Ärger vollkommen verstehen.

Es herscht ja Vertragsfreiheit & der Anbieter muss mit den 35% Rabatt/Monat natürlich nicht mitgehen. Denke, dass es ihn dann günstiger kommt, wenn du gar kein Kunde mehr bist.

Versuchen würde ich es natürlich schon. Ein Nein hat man ja im Zweifel sowieso schon. Daraus kann nur ein Ja werden ;)

Denke das wird ein Plan A bzw. Plan B Spiel zwischen Variante 2 oder Variante 3.
Du must halt überlegen, was dich am besten kommt. Wenn vor Ort nur DSL möglich ist & sonst nichts anderes, hast du keine günstigeren Möglichkeiten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: AB´solut SiD
Du musst bei der Preisminderung die einzelnen Komponenten deines Vertrags berücksichtigen. Wenn du bspw. eine Telefonflat oder Routermiete hast, musst die die vom monatlichen Betrag abziehen, bevor du prozentual die Differenz der fehlenden Internetgeschwindigkeit berechnest.

Verbraucherzentrale hat dafür aber auch nen Musterbrief:
https://www.verbraucherzentrale.de/...tten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dr. McCoy, Independent, Sinatra81 und eine weitere Person
Hi,

und danke für eure Antworten!


acidarchangel schrieb:
Ohne rechtlich beraten zu können:
na klar - geht mir nur um eine Einschätzung, keine Rechtsberatung.
acidarchangel schrieb:
Sonderkündigung geht leider nicht, da nur Kabelanschluss im Haus liegt und sonst nichts, sonst wäre ich schon lange von Vodafone Kabel weg.
Glücklicherweise sind Alternativen vorhanden.
CrAzY DiD schrieb:
Versuchen würde ich es natürlich schon. Ein Nein hat man ja im Zweifel sowieso schon. Daraus kann nur ein Ja werden ;)
Das wär der Plan, ich bin nur ganz gern vorbereitet ;)
kicos018 schrieb:
Du musst bei der Preisminderung die einzelnen Komponenten deines Vertrags berücksichtigen. Wenn du bspw. eine Telefonflat oder Routermiete hast, musst die die vom monatlichen Betrag abziehen, bevor du prozentual die Differenz der fehlenden Internetgeschwindigkeit berechnest.
Ist mir bewusst! Dennoch danke für den Hinweis.


Mir gehts halt um die Aussagen der Bundesnetzagentur, die im Prinzip lauten "wird nur Leistung x erreicht, reduzieren sie um Prozentsatz der Minderleistung". Bei marktführenden Anbietern (;)) sind das entsprechend mehr als die angebotenen 5€. Wenn der Anbieter dann einfach "nö, tschö mit ö" kontern kann, und mir von heute auf morgen den Hahn zudreht, wär's ärgerlich.


Grüße
 
3 hervorragende Optionen, wie ich finde.

Wenn sie dir nicht reichen, bleibt die dritte Option die einzige Wahl. Dann muss es ein anderer Anbieter erst mal besser machen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Sinatra81 schrieb:
3 hervorragende Optionen, wie ich finde.
Da gehen unsere Meinungen auseinander :) auch weil:
Sinatra81 schrieb:
Dann muss es ein anderer Anbieter erst mal besser machen.
Zumindest preislich unterbieten andere Anbieter (ebenfalls DSL) die Möglichkeit 1 und 2 deutlich.


Aber es soll hier ja auch nicht um Empfindungen gehen, die sich natürlich unterscheiden können, sondern um die Möglichkeiten des Kunden, und natürlich auch des Anbieters, im Rahmen der neuen, rechtlichen Möglichkeiten.

Grüße
 
micha` schrieb:
Wenn der Anbieter dann einfach "nö, tschö mit ö" kontern kann, und mir von heute auf morgen den Hahn zudreht, wär's ärgerlich.


Grüße
Das ist sein gutes Recht!
Der Anbieter muss dir keine Rabatte gewähren, wenn er dir die Möglichkeit zur Sonderkündigung gewährt!
Das macht dein Anbieter, da du aber weißt das andere DSL Anbieter bei dir auch nicht mehr als 60 Mbits anbieten können, willst du natürlich nicht kündigen sondern möglichst viel Rabatt raus holen, das wird aber nichts werden.

Bis auf die Telekom verdienen die Anbieter sowieso fast nichts mit DSL Anschlüssen, wenn der Anbieter dir jetzt noch groß Rabatt gewährt, macht er Minus, also bietet er dir lieber die Kündigung an.
 
Lee Monade schrieb:
Der Anbieter muss dir keine Rabatte gewähren, wenn er dir die Möglichkeit zur Sonderkündigung gewährt!
Hier geht's aber nicht um freiwillige Rabatte, sondern eine gesetzliche Preisminderung.
Wenn ich unverschuldet Schimmel in der Wohnung habe und mein Vermieter nichts dagegen unternimmt, kann ich auf Mietminderung pochen und muss nicht darauf hoffen, dass er mir "Rabatte" gewährt und das Thema abwinkt.

@micha` Würde mich da direkt mal an die Verbraucherzentrale wenden. Klingt alles nach nem Standardverfahren um Kunden mit wenig Aufwand abzuwimmeln/zufriedenzustellen.
 
Finde es komisch die Bandbreite als einzigen Faktor zu sehen und den mit 100% sehen zu wollen.

Meiner Meinung nach ist die Basis der Anschluss, der grundlegend funktioniert, oder nicht. Wenn jetzt die Preisdifferenz beim Anbieter vom 50 auf 100 Mbit/s 5 Euro ist und du in dem Korridor bist, wie kommst du dann da drauf, dass er dir mehr als 5 Euro Nachlass geben sollte?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Lee Monade schrieb:
Das ist sein gutes Recht!
Der Anbieter muss dir keine Rabatte gewähren, wenn er dir die Möglichkeit zur Sonderkündigung gewährt!
Genau das ist für mich aber fraglich. Es handelt sich auch um keine Rabatte (die gern noch als Kulanz betitelt werden), sondern um das Minderungsrecht aus der TKG Novelle. Das Gesetz ist ja eben auch dazu da für die Anbieter unbequem zu werden, damit der Ausbau gefördert wird - statt einfach unliebsame Anschlüsse loszuwerden. So wie der Ausbau, insbesondere in ländlichen Gegenden (wovon ich glücklicherweise nicht betroffen bin), vernachlässigt wurde, sollten die Kunden sich über die KTG Novelle glücklich schätzen.

derchris schrieb:
Meiner Meinung nach ist die Basis der Anschluss, der grundlegend funktioniert, oder nicht. Wenn jetzt die Preisdifferenz beim Anbieter vom 50 auf 100 Mbit/s 5 Euro ist und du in dem Korridor bist, wie kommst du dann da drauf, dass er dir mehr als 5 Euro Nachlass geben sollte?
Das sieht die Novelle halt vor:

Zitat:
Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG ist der Verbraucher berechtigt, im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 lit. a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 (im Folgenden: TSM-VO) angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.


kicos018 schrieb:
Würde mich da direkt mal an die Verbraucherzentrale wenden. Klingt alles nach nem Standardverfahren um Kunden mit wenig Aufwand abzuwimmeln/zufriedenzustellen.
Sieht schwer danach aus, ja :)
kicos018 schrieb:
Hier geht's aber nicht um freiwillige Rabatte, sondern eine gesetzliche Preisminderung.
Genau! Danke.



Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
kicos018 schrieb:
Hier geht's aber nicht um freiwillige Rabatte, sondern eine gesetzliche Preisminderung.
Wenn ich unverschuldet Schimmel in der Wohnung habe und mein Vermieter nichts dagegen unternimmt, kann ich auf Mietminderung pochen und muss nicht darauf hoffen, dass er mir "Rabatte" gewährt und das Thema abwinkt.
Hier geht es aber nicht um eine Wohnung sondern um einen DSL Anschluss und der Anbieter bietet eine fristlose Kündigung an mehr muss er nicht machen.

Bietet der Anbieter keine sofortige Kündigung an ist er zur Minderung verpflichtet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Lee Monade schrieb:
Hier geht es aber nicht um eine Wohnung sondern um einen DSL Anschluss und der Anbieter bietet eine fristlose Kündigung an mehr muss er nicht machen.
Bist du dir da sicher? In der Allgemeinverfügung wird explizit von einem Minderungsrecht gesprochen:

An festgestellte Abweichungen zwischen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit und der vertraglich vereinbarten Qualität waren nach bisherigem Recht lediglich die zivilrechtlichen Ansprüche des Schadensersatzes und der Kündigung, jedoch bislang kein Recht zur Minderung zugunsten des Kunden geknüpft. Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wurde ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung eingeführt: Nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG haben Verbraucher nun die Möglichkeit, bei Abweichungen das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber ihrem Anbieter in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Das ist halt für mich der springende Punkt.
 
micha` schrieb:
Das sieht die Novelle halt vor:
wo sagt die Textpassage denn, dass die Bemessung 100% = im Verhältnis zur Bandbreite ist?

wenn dem Provider 50 Mbit/s mehr, 5 Euro wert sind, dann steht 10 Mbit/s für 1 Euro, du bekommst nur 65 Mbit/s, also 35 Mbit/s weniger = 3,5 Euro "Kulanzgutschrift" - ach er bietet dir 5 Euro an? fair deal - würde ich sagen.

Aber wenn du dich im Recht siehst hast du halt 4 Optionen: Kulanz nehmen, günstigeren Tarif nehmen, kündigen oder klagen - good luck.
 
Das sind meine Werte bei DSL 100.
Aber du hast ja auch immer noch das, was dir vertraglich zugesichert wird.
Siehe Foto.
 

Anhänge

  • Speedtest.jpg
    Speedtest.jpg
    220,9 KB · Aufrufe: 100
Reduzierung des Preises um die Minderleistung in Prozent
Die Frage dazu ist aber auch was der Vertrag alles enthält.
Mindestens ja die "Internetzugangsleistung" (aufgeteilt in Down und Upstream) und eine "Flatrate". Dazu ggf. noch Telefoniedienst, Sprachflatrate usw.

Von der Minderung betroffen wäre aber nach den Beispielen bei der Netzagentur nur die Internetzugangsleistung.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/Minderungshoehe/start.html

In einem Beispiel dort hätte der Downstream einen Anteil von 11,25 € am Gesamtpreis von 45 € und bei 40% Minderung wäre das somit eine Minderung um 4,50 € von den 11,25 €. Also nicht eine Minderung um 40% vom Gesamtpreis.

...
Zudem könnte der Anbieter ggf. auch den Vertrag annulieren, denn wenn er eine Leistung nicht erbringen kann, dann ist er im Prinzip auch nicht zur Lieferung verpflichtet. ggf. könnte daher der Vertrag wohl nichtig sein, bzw. zumindest verhandelbar zwischen den Vertragsparteien. Bin aber kein Jurist und zu faul nach Urteilen dazu zu suchen.
Im Zweifelsfall gewährt der Anbieter zwar einen höheren Rabatt, kündigt aber gleichzeitig halt zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
 
Hast du keine Leistungsbeschreibung deines Provider akzeptiert?
Bei 1und1 z.B. gilt bei DSL 100 Vertrag eine minimal zugesicherte Geschwindigkeit von 54.000kbit/s.
Mit deinen Werten hätte man also bei 1und1 nicht viel Verhandlungsspielraum, geschweige Minderungsanspruch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
UweP44 schrieb:
Die Frage dazu ist aber auch was der Vertrag alles enthält.
Mindestens ja die "Internetzugangsleistung" (aufgeteilt in Down und Upstream) und eine "Flatrate". Dazu ggf. noch Telefoniedienst, Sprachflatrate usw.
Richtig, dessen bin ich mir bewusst. Auch bei entsprechender Rechnung sind das mehr als die gebotenen 5€. Die Verbraucherzentrale NRW gibt einem auch einen entsprechenden Rechner dafür an die Hand: https://www.verbraucherzentrale.nrw...tten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936

Auch hier werden die 5€ deutlich überschritten.


rinatb schrieb:
Hast du keine Leistungsbeschreibung deines Provider akzeptiert?
Bei 1und1 z.B. gilt bei DSL 100 Vertrag eine minimal zugesicherte Geschwindigkeit von 54.000kbit/s.
Mit deinen Werten hätte man also bei 1und1 nicht viel Verhandlungsspielraum, geschweige Minderungsanspruch.

Diese Art der Beiträge sind für mich schwer nachvollziehbar. Da kann auch drinstehen, dass ich bei Vollmond einen Handstand machen muss. Auch 1&1 muss sich an die Vorgaben halten.


Dr. McCoy schrieb:
Füll den Musterbrief aus #4 aus und sende ihn an den Anbieter. Ganz einfach.
Vermutlich werd ich es einfach drauf ankommen lassen. Im Zweifel dann die Sonderkündigung. Mich hätte nur vorher die Einschätzung anderer im rechtlichen Rahmen interessiert - insgesamt bin ich dann über den Tenor im Forum einger Nutzer dann aber doch eher irritiert ;) Die TKG Novelle ist eigentlich ein Segen für die Kunden - erst recht im Hinblick auf das jahrelange verpennen des Ausbaus.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Provider stellt dir doch die Option den Tarif herunterzustufen. Dort werden die 50Mbit dann mit Sicherheit ankommen. Technisch mehr ist an deinem Anschluß anscheinend nicht realisierbar.
Wenn du mit deiner Vollmond Theorie kommst, kann ich ebenso argumentieren, dass ich einen 1GBit Anschluss per Kabel bestelle für 50€, aber nur 200Mbit akommen. Nach deiner Logik habe ich jetzt Anspruch auf einen 10€ Endbetrag im Monat, anstatt den angebotenen 200Mbit Tarif für 25€ zu wählen.

Ausserdem weiß ich nicht was du dir von der Diskussion erhoffst. Einen seriösen juristschen Beistand wirst du hier nicht finden. Und beim Provider wird bestimmt auch nicht das Arguemtn gelten, dass User X im Computerbaseforum die Sache so ähnlich wie du siehst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Zurück
Oben