@ umax 1980
Völlig unabhängig davon, ob die beiden Installation zeitgleich auf einem PC (Dual-Boot) oder einem weiterem PC verwendet werden, schließt die EULA von MS Windows exakt das von Dir beschriebene Szenario per se aus. Da das kostenlose Upgrade auf Windows 10 ja eben keine eigenständige Lizenz ist, sondern lediglich die vorherige Lizenz (hier Windows 7) fortschreibt bzw. für die Dauer der Nutzung von Windows 10 ersetzt, dürfen also die beiden Versionen nicht auf dem selben Gerät installiert und im Betrieb (aktiviert und in fortlaufender Nutzung) genommen werden. Das gilt eben auch für eine VM.
Ein Dual-Boot zweier Windows-Versionen setzt auch immer zwei eigenständige Windows-Lizenzen voraus
Das ist wie schon erwähnt bei deinem "kostenlosen" Windows 10 (Windows 7 -> Upgrade -> Windows 10) eben nicht der Fall -> ergo ist auch kein Dual-Boot möglich. MS hat schließlich keine eigenständige Lizenz verschenkt.
Allerdings gehen die "Rechte an deiner Windows 7 Lizenz" natürlich keineswegs vollständig verloren. Lediglich für die Dauer der Nutzung von Windows 10 ist es Dir nicht gestattet Windows 7 weiterhin in irgendeiner Form zu nutzen. Das heißt aber auch, dass die Lizenz für W7 ihre Gültigkeit nicht grundlegend verliert. Du kannst jederzeit Windows 10 deinstallieren und stattdessen Windows 7 nutzen. Aber eben nicht beide Systeme gleichzeitig.
"gleichzeitig" oder "zeitgleich" beziehen sich hier im Übrigen nicht auf die Verwendung der Version sondern explizit auf deren Installation. Es werden Parallel-Installation auf einem oder mehreren Gerät(en) komplett ausgeschlossen da in der EULA von nur einer zulässigen Instanz (Installation/Lizenz) der Software (W7 oder W10) pro lizenziertem Gerät (PC/Laptop/Tablet) die Rede ist => 1 Lizenz -> 1 Installation -> 1 PC .
Sofern Du gedenkst dein kostenloses W10 weiterhin nutzen zu wollen, so hat das zudem auch die Folge, dass Du dann eben nicht mehr die ursprüngliche Lizenz einzeln und losgelöst von der kostenlosen W10-Version verkaufen darfst, da nur der Besitz bzw. das Eigentum an der originalen Lizenz zur Nutzung des kostenlosen W10-Version berechtigt. Das bedeutet eben auch, dass mit dem Verkauf der Vorgänger-Lizenz auch das kostenlose Upgrade den Eigentümer wechselt.
Sei Dir also im Klaren darüber, das dein Setting nicht wirklich den Vorstellungen von MS zur Verwendung ihrer Lizenz entspricht. Ob Du deswegen unmittelbar Konsequenzen zu befürchten hast, ist natürlich schwer zu beantworten, letztlich kann MS dir aber konsequenterweise im Worst Case Szenario jederzeit deine Lizenz für ungültig erklären, weil sie eben mehrmalig in Gebrauch ist. Dadurch könntest Du dann also weder W10 noch das ursprüngliche Window 7 legal nutzen.
Beste Grüße,
St. Clair