Dual-Boot Windows 10/7 Frage zur Lizenz

umax1980

Commander
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
2.792
Hi Leute,

gerade habe ich neben meinem Windows 7, welches ordentlich lizensiert ist, ein Windows 10 installiert, welches von dieser
Windows 7 Version "abstammt".

Beide Systeme laufen ja nicht gleichzeitig, aber wie ist das mit der Lizenz ?

Kann mir ja jemand etwas zu sagen ??
 
Du hast mit dem Erwerb des Windows 10 die Rechte an Deiner Windows 7 Lizenz "verloren". - D.H Du darfst das Win 7 nicht mehr einsetzen.
So ist zumindest mein Kenntnissstand.
 
@ umax 1980

Völlig unabhängig davon, ob die beiden Installation zeitgleich auf einem PC (Dual-Boot) oder einem weiterem PC verwendet werden, schließt die EULA von MS Windows exakt das von Dir beschriebene Szenario per se aus. Da das kostenlose Upgrade auf Windows 10 ja eben keine eigenständige Lizenz ist, sondern lediglich die vorherige Lizenz (hier Windows 7) fortschreibt bzw. für die Dauer der Nutzung von Windows 10 ersetzt, dürfen also die beiden Versionen nicht auf dem selben Gerät installiert und im Betrieb (aktiviert und in fortlaufender Nutzung) genommen werden. Das gilt eben auch für eine VM.

Ein Dual-Boot zweier Windows-Versionen setzt auch immer zwei eigenständige Windows-Lizenzen voraus

Das ist wie schon erwähnt bei deinem "kostenlosen" Windows 10 (Windows 7 -> Upgrade -> Windows 10) eben nicht der Fall -> ergo ist auch kein Dual-Boot möglich. MS hat schließlich keine eigenständige Lizenz verschenkt.

Allerdings gehen die "Rechte an deiner Windows 7 Lizenz" natürlich keineswegs vollständig verloren. Lediglich für die Dauer der Nutzung von Windows 10 ist es Dir nicht gestattet Windows 7 weiterhin in irgendeiner Form zu nutzen. Das heißt aber auch, dass die Lizenz für W7 ihre Gültigkeit nicht grundlegend verliert. Du kannst jederzeit Windows 10 deinstallieren und stattdessen Windows 7 nutzen. Aber eben nicht beide Systeme gleichzeitig.

​"gleichzeitig" oder "zeitgleich" beziehen sich hier im Übrigen nicht auf die Verwendung der Version sondern explizit auf deren Installation. Es werden Parallel-Installation auf einem oder mehreren Gerät(en) komplett ausgeschlossen da in der EULA von nur einer zulässigen Instanz (Installation/Lizenz) der Software (W7 oder W10) pro lizenziertem Gerät (PC/Laptop/Tablet) die Rede ist => 1 Lizenz -> 1 Installation -> 1 PC .

Sofern Du gedenkst dein kostenloses W10 weiterhin nutzen zu wollen, so hat das zudem auch die Folge, dass Du dann eben nicht mehr die ursprüngliche Lizenz einzeln und losgelöst von der kostenlosen W10-Version verkaufen darfst, da nur der Besitz bzw. das Eigentum an der originalen Lizenz zur Nutzung des kostenlosen W10-Version berechtigt. Das bedeutet eben auch, dass mit dem Verkauf der Vorgänger-Lizenz auch das kostenlose Upgrade den Eigentümer wechselt.

Sei Dir also im Klaren darüber, das dein Setting nicht wirklich den Vorstellungen von MS zur Verwendung ihrer Lizenz entspricht. Ob Du deswegen unmittelbar Konsequenzen zu befürchten hast, ist natürlich schwer zu beantworten, letztlich kann MS dir aber konsequenterweise im Worst Case Szenario jederzeit deine Lizenz für ungültig erklären, weil sie eben mehrmalig in Gebrauch ist. Dadurch könntest Du dann also weder W10 noch das ursprüngliche Window 7 legal nutzen.

​Beste Grüße,

St. Clair
 
Zuletzt bearbeitet:
Besten Dank für diese Erklärung.
Ich habe noch eine Windows 7 Lizenz über, die nutze ich dann dafür.

Thema erledigt !!!
Ergänzung ()

Besten Dank für diese Erklärung.
Ich habe noch eine Windows 7 Lizenz über, die nutze ich dann dafür.

Thema erledigt !!!
 
Auch wenn du das Thema abgeschlossen hast, bei mir hat das damals funktioniert, wenn auch etwas umständlich. Win 7 Backup gemacht, dann Update auf 10. Danach die SSD platt gemacht und zwei Partitionen angelegt. Auf die erste Partition kam mein lizensiertes Win 7 Backup und auf die zweite Partition hab ich 10 frisch installiert, was zuvor als Update von 7 auch schon aktiviert wurde. Hat einwandfrei funktioniert, beide waren aktiviert und die Installation von 10 hat mir auch wieder die Dual Boot Option 7/10 eingerichtet. Ob das heute noch geht, ist ne andere Frage.
 
reditalian schrieb:
Ob das heute noch geht, ist ne andere Frage.

es nicht die Frage ob es geht sondern ob es legal ist ... wurde eingehend aber schon beantwortet
 
Ich habe ja noch eine Windows 7 Lizenz übrig. Von daher ist das ja kein Problem.
Ich habe mittlerweile die Windows 7 Lizenz getauscht. Dual Boot bleibt, ist eine nette Sache. Brauch ich nichts virtualisiert ausführen.

Danke für die Hilfe nochmals.
 
Zurück
Oben