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Nun gut, dann wird aber deutlich ein Unterschied gemacht, ob mit Horn oder ohne. Hier gab es Blaulicht, weil es sich um einen geschlossenen Verband handelte bzw. der Begleitung eines solchen. Dann wäre das "freie Bahn schaffen" nicht gegeben.
Also der von mit zitierte Gesetzestextauszug beizieht sich nur auf den von AdrianoNo1 genannten Fall, an einer roten Ampel.
Auf den vom TE genannten Fall scheint es eher nicht zu zutreffen, da lt. Schilderungen kein Folgetonhorn im Einsatz war.
Interessant ist in dem Zusammenhang übrigens das von Dr4ven genannte gelbe Licht. Wird da nämlich auch erwähnt. Fährst wohl Schwertransporter^^
In dem §38 STVO steht alles drin. Da steht, welche Auswirkung Blaulicht und Folgetonhorn haben. Daraus ergibt sich auch die Folge, wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist.
In keinem Fall ist daraus erkennbar, daß einer Auffoderung zu einer Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit Folge geleistet werden muß.
Meine Güte, Leute, reißt euch mal ein wenig am Zügel. Ich glaub ich brauch jetzt erst mal nen Kaffee, oder besser: irgendwas alkoholisches.
Könnt ihr nicht einmal beim Thema bleiben?
Da das ja nun zur Genüge breitgetreten wurde: /close.