Dürfen Feldjäger in den Verkehr eingreifen?

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Dr4ven schrieb:
@misterk87: Keine Ahnung was du für ein ernsthaftes Problem hast mit Leuten die mehr wissen als du und beruflich eben nicht einen 08/15 Job haben, aber ich verstehe deinen Unmut, wahrscheinlich hat dir mal ein Kollege das Maul poliert, bei deinen saudummen Aussagen versteh ich das zu 100%. :D

Kann ja sein dass man bei euch direkt aufs Maul haut. Dieses Vorgehen ist in meinen Kreisen eher nicht üblich. Also ruhig Blut :D

Die Folgen bei einer Missachtung hast du trotzdem noch nicht dargelegt. Mehr als dass der normale Bürger verkackt hat, konnte ich nicht rauslesen. Ich bitte um Aufklärung.
 
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ShadowPain schrieb:
Also ich muss noch dazu sagen, dass Blaulicht vorhanden war, ABER kein Horn.

Grummel... ist ja nur eine völlig nebensächliche Info...:rolleyes:

Die Feldjäger an sich haben keine besonderen Rechte, das Blaulicht gibt es ihnen aber, eigentlich nur in Verbindung mit dem Horn aber ok.

Dennoch, auch das Blaulicht gibt ihnen nicht das Recht, dass andere sich in Gefahr begeben MÜSSEN. Auch Polizei und Feuerwehr, obwohl man ihnen selbstverständlich schnellst möglich Platz machen sollte, dürfen einen nicht über den Haufen fahren und auch nicht verlangen, dass man z.B. sein Fahrzeug beschädigt, um ihnen Platz zu machen. Ganz extreme Situationen laufen vielleicht auch anders, aber davon ist hier nicht die Rede.

Also Vorrecht ja, Platz machen ja, schneller fahren als zulässig darf die Kolonne auch aber ich bleibe dabei, das Blaulicht ermöglicht nicht, dass sie andere zwingen dürfen, viel zu schnell zu fahren.
 
@Xkeks

Als ich bei der FFW war hab ich sogar mal gehört, dass wenn man mit Blaulicht und Martinshorn zB auf ner kreuzung ein Unfall baut trotzdem schuld ist. Es ist ja so, dass sie ja eigentlich aus Sicherheitsgründen Kreuzungen nur mit "Schrittgeschwindigkeit" befahren dürfen... Ob ich mich da jetzt verhört habe oder es einfach nur falsch ist, weiß ich nicht. Ich war nicht der Fahrer ^^

PS So wirds, wenns stimmt, bei der Polizei nicht anders sein.
 
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pyrol schrieb:
Also Vorrecht ja, Platz machen ja, schneller fahren als zulässig darf die Kolonne auch aber ich bleibe dabei, das Blaulicht ermöglicht nicht, dass sie andere zwingen dürfen, viel zu schnell zu fahren.

Richtig, das alles kommt unter einen Begriff den man Verhältnismässigkeit nennt.
Und ja bei einem Unfall ist wie gesagt meist das Einsatzfahrzeug Schuld, ausser du handelst jetzt grob fahrlässig und missachtest als Opfer selber die Ampel zB - mein Ex Schwager baut fast wöchentlich bei der Rettung Unfälle...der muss es wissen.
 
Dr4ven schrieb:
Das macht für dich in diesem Fall keinen Unterschied, Blaulicht ist offiziell und somit hast du dich zu fügen.

Also ich gehe immer von dem aus, was ich lesen kann und da hatte ich noch nichts vom Blaulicht gesehen.

Aber hier was zu den Rechten:

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__38.html

Du benutzt hat eine sehr direkte Sprache, die man in Foren meist nur dann gewohnt ist, wenn nach dem Motto in meiner Signatur gehandelt wird. Dieses zu umgehen, ist am einfachsten, in dem man objektive Quellen der Behauptungen anführt.
 
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Dr4ven schrieb:
Richtig, das alles kommt unter einen Begriff den man Verhältnismässigkeit nennt.
Und ja bei einem Unfall ist wie gesagt meist das Einsatzfahrzeug Schuld, ausser du handelst jetzt grob fahrlässig und missachtest als Opfer selber die Ampel zB - mein Ex Schwager baut fast wöchentlich bei der Rettung Unfälle...der muss es wissen.

Mit Sicherheit ist dieser Fall keiner, wo es verhältnismäßig gewesen ist und das hätte wenn dann sowieso nur eine extreme Gefahr sein dürfen. Das kommt sicher nicht oft vor. D.h. sie haben ihre Befugnisse weit überschritten bei dieser Aktion.
 
§ 27 STVO
§ 35 STVO
§ 70 BLG

interessant, wieviele "die da oben sind mir sch*egal, ich beruf mich auf irgendwelche grundrechte und verklage das establishment bis es qualmt"-typen es hier gibt. paragraphen kann sich heutzutage jeder dödel aus dem netz ziehen. die leute, die wirklich ahnung haben, gehen dabei allerdings unter. hier gilt: wer am lautesten schreit, und am besten noch jemandes mutter beleidigt, hat recht, basta! dazu noch eine prise "der staat ist ein ausbeuter" und sonstiges stammtisch- und bild-geschwafel und schon hat man den pöbel auf seiner seite. das hat schon im alten rom funktioniert ;)

fassen wir diesen thread mal zusammen:
das militär hat niemals irgendwelche rechte, ausser in militärischen sicherheitsbereichen oder bei katastrophen und im verteidigungsfall
verbände/kolonnen haben ebenfalls keine sonderrechte
eskorten von regierungsbeamten haben sowieso nix zu melden
am besten man dreht bei sowas die musik auf anschlag und schleicht extra langsam zwischen 3 spuren pendelnd vor der kolonne her, einfach weil die einem eh nix können

man kann nur hoffen, dass leute mit dieser auffassung nie in die lage kommen werden, irgendwas wichtiges entscheiden zu müssen/können. andererseits: wo wären wir heute ohne diese anarcho-freaks? es gäbe kein rtl2 oder sonstiges unterschichten-tv, man könde swei sädse am schdüg lehsn ohne augnkräps zubekomenn und die sonstigen foren auf forumbase hätten nichtmal die hälfte der threads. so gesehen bin ich persönlich recht froh, dass es immer genug geistige tiefflieger geben wird, die sich regelmäßig volllaufen lassen, damit sie ja nicht genug hirnschmalz entwickeln um den stuss, den sie teilweise von sich geben auch zu begreifen.

andererseits macht es mich traurig, dass solche leute bei den wahlen das gleiche stimmrecht haben wie leute, die sich die hose nicht mit dem schweißbrenner ausziehen müssen.

das sind nunmal die nachteile der (parlamentarischen) demokratie. aber es könnte schlimmer sein: einer dieser "haut die bullen platt wie stullen"-asis könnte in einer monarchie durchaus auf dem thron sitzen... welch grausige vorstellung.
 
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Die Frage ist ja eigentlich - weiss ein 08/15 Bürger überhaupt das er ausser auf die Polizei auf jemand anderen zu hören hat ? ...

Ich für meinen Fall hätte relativ verdutzt geguckt und wäre im Rahmen der Geschwindigkeitsvorschriften weiter gefahren solange ich da keine Polizei gesehen hätte (Oder natürlich Rettungswagen, aber das versteht sich wohl von selbst).

Also mir ist es in 36 Jahren meines Lebens nicht beigebracht worden das man ausser von der Polizei und dem Rettungsdienst von jemandem Anweisungen im Strassenverkehr entgegen zu nehmen hat ...

Könnte ja jeder kommen ...
 
lernste in der fahrschule bzw. hast du dich zu informieren. es besteht also ne informationspflicht.
wenn ne neue regelung in die stvo kommt, kannst du später auch nicht sagen, das du es nicht wusstest.
 
micha2 schrieb:
lernste in der fahrschule bzw. hast du dich zu informieren. es besteht also ne informationspflicht.
wenn ne neue regelung in die stvo kommt, kannst du später auch nicht sagen, das du es nicht wusstest.

So etwas haben wir in der Fahrschule nicht gelernt und da die auch erst einige Jährchen her ist, bezweifle ich, dass dazwischen die Feldjäger als neue Regelung dazu gekommen sind.

Sich für so etwas selber zu informieren ist ja wohl ein schlechter Witz, oder? Wenn mans in der Fahrschule nicht lernt kommt man bis man in die Situation kommt doch nichtmal auf die Idee, dass einen so etwas mal betreffen könnte.
Und ich hab andere Hobbies als die StVO und sämtliche Gesetzesbücher in meiner Freizeit zu lesen.
 
@anexX

Versetz dich mal in meine Lage, du fährst wie angegeben 60 und bemerkst schon im Rückspiegel die anfahrenden, ich sage mal, Blaulichter. Ich fahre natürlich auf die rechte Spur um Platz zu machen. Als die sozusagen direkt hinter mir waren haben sich zwei abgesetzt und sich an mir rangehängt, einer links und einer hinter mir (wie schon ganz am Anfang beschrieben). Nun fordert dich der linke auf, zu beschleunigen. Ich glaube kaum, dass die meisten sich in den Moment an das Tempolimit halten, auch wenn es "nur" Feldjäger sind.

1. Hab ich kein Plan ob die das dürfen und wenn nicht... will ich mich nicht mit den anlegen, auch wenn sie mir vllt nichts können.
2. War dieses einkesseln schon Nötigung genug, auch wenn es vllt rechtens ist ^^
 
Nach so viel Zankerei und glücklicherweise auch ein paar Paragrafen, könnte man meinen das Thema ist durch. Doch leider geht das meiste am Thema vorbei.

Platz machen, damit Fahrzeuge mit Blaulicht durch können? klar, steht hier aber nicht zur Debatte. Platz war ja.
Kolonnenrecht (siehe Verbände) kennen die meisten auch aus der Fahrschule. Steht ebenfalls nicht zur Debatte und ist auch keinesfalls irgend welchen Polizeiorganen vorbehalten. Jeder hat dieses Recht und auch Blaulicht braucht man dabei keins. Das alles hat aber auch nichts mit einer Aufforderung schneller zu fahren zu tun.

Es bleibt: Feldjäger sind ausschließlich Bundeswehrangehörigen weisungsbefugt.
Auch bei Waffentransporten ist das nicht anders. Das ist generell so. Selbst bei Waffentransporten ist es einfach nur eine Fahrzeugkolonne. Eine kleine Ausnahme könnte es bspw. geben, wenn ein Waffentransporter eine Panne hat. Dann könnten Feldjäger kurzfristig ein kleineres Umfeld um den Transporter zum mil. Sperrgebiet erklären, da hier eine erhebliche Gefahr von und für den Transport besteht. Das ist aber auch nur temporär und lokal begrenzt. Eben ein großer Sonderfall, der auch nichts mit dem Thema zu tun hat.

Personenschutz machen auch so viele Unternehmen. In Kriegsgebieten im Ausland auch mal Bundeswehreinheiten. Weisungsbefugnisse hat aber in Deutschland auch nur die Polizei kein sonstiger Personenschutz. Deshalb wird so etwas bei Staatsoberhäuptern und dgl. auch von der Polizei erledigt.

Einfach an ein Fahrzeug ran zu fahren und zu fordern schneller zu fahren (obwohl das an der Stelle nicht erlaubt ist; tut aber sowieso nichts zur Sache) dürfen sie nicht. Das hat mit dem Verband (darf jeder) sowieso nichts zu tun und Blaulicht ist dabei auch egal, da sie ja einfach vorbei fahren können. Zudem war es ja auch keine Aufforderung auf einer einspurigen Straße Platz zu machen. Es war offensichtlich Platz vorbei zu fahren.
Zumal es wohl die beste Lösung bei Blaulicht von hinten ist, wenn man sich nach rechts orientiert und die Geschwindigkeit reduziert. Der Threadersteller hatte sich im Grunde optimal verhalten, um dem Verband das Vorbeifahren zu ermöglichen.

Der Erklärung des Threaderstellers nach, hat sich da einfach jemand zu viel raus genommen oder sich einen Spaß erlaubt. Eine solche Befugnis bzw. generell Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen haben Feldjäger nicht.
 
Tut mir leid , aber ich finde niemand hat das Recht (erst recht keine Feldjäger) , einem während der Fahrt mit ner Flüstertüte oder was auch immer, dämlich von der Seite anzuhusten und denjenigen so zu bedrängen, das er schneller fahren soll, wo stricktes Tempolimit angesagt ist. Wenn das der Fall sein sollte brauche ich in Zukunft ne Flüstertüte, oder bölk außen Fenster mit dem Argument ( Fahr schneller habs Eilig). Denn dann kanns echt jeder machen.

Von mir aus kann ein Feldjäger solange an meiner Stoßstange schnuppern bis er ins Lenkrad beisst. Weil er zu dicht aufgefahren ist ,und denn Sichherheitsabstand nicht eingehalten hat wenn ich plötzlich bremsen muss.

Bei allem was Blaulicht und Martinshorn einsetzt ist es auch selbstverständlich, das man wenn die Möglichkeit besteht Platz zumachen das dann auch macht, um das Fahrzeug vorbei zulassen.
Aber nicht so wie der TE das beschrieben hat. Und nein sowas lernt man nicht bei der Bundeswehr.
 
Heretic Novalis hat es gut formuliert und zusammengefasst.

Man liest sich die §

§ 27 STVO
§ 35 STVO
§ 70 BLG

durch und fertig.

Wenn ich mal Probleme mit den Feldjägern hatte und deshalb meine, dass die mich am Ar*** lecken können gehört ebensowenig hierhin, wie Gerüchte und Halbwahrheiten.
 
@Shadow ..klar, das ist ne brenzlige Situation ...es ist aber auch für Dich ne brenzlige Situation, weil wenn Dich ein Standmast fotografiert und da sind im Hintergrund zufällig keine Militärfahrzeuge zu sehen in dem Moment, wird Dir die Story niemand abkaufen - Heisst du wirst eine Anzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung zahlen müssen weil Du keine Beweise hast, und evtl Punkte in Flensburg etc bekommen.

Und Du sollst zahlen weil ein Politiker oder Staatsgast es eilig hat ? ...Neinnn.

Aber darauf wird es hinaus laufen.
 
Naja im schlimmsten Fall steht ja auch auf dem Foto drauf wann es geschossen worden ist (Datum / Uhrzeit). Das können die ja dann abgleichen. Falls sowas überhaupt möglich ist
 
Weg freimachen ja - sich zu Verstössen gegen geltendes Gesetz hinreissen lassen nein - Die interessiert das alles nicht weil die Narrenfreiheit haben, Dich aber schon, wei lauf Dich kommt es zurück im Fall.
 
AdrianoNo1 schrieb:
@ accensy



Unter was fällt für dich denn bitte, über eine rote Ampel fahren!?

Aber genau dieser Fall ist ja auch gesetzlich geregelt, dass ich bei Blaulicht und Martinshorn Platz zumachen habe.

„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“
– Auszug aus § 38 StVO
Also handele ich in dem Fall NICHT gegen irgendein Gesetz, ich befolge es.

Erkennst du den Unterschied?

Ergänzung: @Systemfehler Zwischen der Ausbildung bei der Bundeswehr und derMachtausübung eines Staatsorgans gebenüber einem Bürger besteht (noch) ein großer Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht es denn nun rechtlich gesehen einen Unterschied, ob nur Blaulicht ohne Einsatzhorn war? Das war wohl hier der Fall.
Außerdem wüsste ich nicht, wie "freie Bahn zu schaffen" zu interpretieren ist. Das kann man auch so und so auslegen. Wenn man darin schneller fahren einschließt, dann finde ich diese Verordnung schon ziemlich überzeugend.
 
Tumbleweed schrieb:
Macht es denn nun rechtlich gesehen einen Unterschied, ob nur Blaulicht ohne Einsatzhorn war? Das war wohl hier der Fall.
Außerdem wüsste ich nicht, wie "freie Bahn zu schaffen" zu interpretieren ist. Das kann man auch so und so auslegen. Wenn man darin schneller fahren einschließt, dann finde ich diese Verordnung schon ziemlich überzeugend.

Siehe hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
 
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