Hallo an alle,
mein DVD-Player (CH 635S), den ich mir vor nahezu genau zwei Jahren gekauft habe, ist defekt. Die Garantie gilt noch bis zum 15 Dezember. Ich habe mich deswegen mit dem Händler (Atelco) in Verbindung gesetzt und dieser hat mir die im Titel erwähnten Optionen angeboten. Eigentlich gar nicht so schlecht, aber mir sind einige Punkte, die mit der Garantie/ dem Garantierecht zu tun haben, noch unklar:
1.Wenn man ein Ersatzgerät annimmt, bekommt man da wieder zwei Jahre Garantie drauf?
Das Ersatzgerät wäre das gleiche Modell. Da ich mich noch nicht entscheiden konnte, hat atelco diesen sicherheitshalber nachbestellt. In der Auftragsbestätigung steht: 1:1 Tausch oder Gutschrift über X € (X = aktueller Tagespreis).
2.Bekommt man nach einer Reparatur eine Garantiezeit auf die Reparatur?
Abgesehen davon hat die Firma Cyberhome in diesem Jahr leider pleite gemacht, sodass ich mich frage, wer die Reparatur übernimmt und wieso atelco davon nichts weißt. Generell gilt, dass der Händler bzw. Hersteller das Recht hat das Produkt zu reparieren. Falls es nach x-maligen Reparaturversuchen immer noch defekt ist, hat man das Recht von Kaufvertrag zurückzutreten. Bedeutet es, dass man den gesamten Kaufpreis erstattet bekommt?
3.Wann kann man Geld (den gesamten gezahlten Betrag) zurückfordern?
In meinem Fall bietet mir der Händler an den aktuellen Tagespreis als Gutschrift zu erstatten, d.h. 50% des Kaufpreises.Ist das in Ordnung? Wann hat man das Recht den gezahlten Kaufpreis zurückzufordern?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Falls es nicht hierhin gehört, dann bitte ich um Entschuldigung und um das Verschieben des Threads.
Schöne Grüße
munchkin
mein DVD-Player (CH 635S), den ich mir vor nahezu genau zwei Jahren gekauft habe, ist defekt. Die Garantie gilt noch bis zum 15 Dezember. Ich habe mich deswegen mit dem Händler (Atelco) in Verbindung gesetzt und dieser hat mir die im Titel erwähnten Optionen angeboten. Eigentlich gar nicht so schlecht, aber mir sind einige Punkte, die mit der Garantie/ dem Garantierecht zu tun haben, noch unklar:
1.Wenn man ein Ersatzgerät annimmt, bekommt man da wieder zwei Jahre Garantie drauf?
Das Ersatzgerät wäre das gleiche Modell. Da ich mich noch nicht entscheiden konnte, hat atelco diesen sicherheitshalber nachbestellt. In der Auftragsbestätigung steht: 1:1 Tausch oder Gutschrift über X € (X = aktueller Tagespreis).
2.Bekommt man nach einer Reparatur eine Garantiezeit auf die Reparatur?
Abgesehen davon hat die Firma Cyberhome in diesem Jahr leider pleite gemacht, sodass ich mich frage, wer die Reparatur übernimmt und wieso atelco davon nichts weißt. Generell gilt, dass der Händler bzw. Hersteller das Recht hat das Produkt zu reparieren. Falls es nach x-maligen Reparaturversuchen immer noch defekt ist, hat man das Recht von Kaufvertrag zurückzutreten. Bedeutet es, dass man den gesamten Kaufpreis erstattet bekommt?
3.Wann kann man Geld (den gesamten gezahlten Betrag) zurückfordern?
In meinem Fall bietet mir der Händler an den aktuellen Tagespreis als Gutschrift zu erstatten, d.h. 50% des Kaufpreises.Ist das in Ordnung? Wann hat man das Recht den gezahlten Kaufpreis zurückzufordern?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Falls es nicht hierhin gehört, dann bitte ich um Entschuldigung und um das Verschieben des Threads.
Schöne Grüße
munchkin