ich kann es dir aber mit bestimmtheit sagen dass eine analoge kopie legal ist

es ist sogar so, dass eine legale analoge privatkopie anschließend sogar legal digital weiterkopiert werden darf!
- hier ein text ausschnitt aus einem aktuellen bericht (13.04.2005) der
stiftung warentest:
"Analog. Was nach wie vor erlaubt ist: Digitale Dateien analog zu kopieren. Das bedeutet: Sie nehmen ihre gekaufte Musik-CD oder Film-DVD auf Audio- oder Video-Kassette auf. Der analoge Weg funktioniert aber auch über den Computer: Sie legen zum Beispiel eine Audio-CD in ihren Rechner und starten ein Aufnahmeprogramm. Die Software greift sich somit analoge Daten von der Soundkarte ab, um sie dann wiederum in digitale Daten umzuwandeln. Dieser Weg ist legal - auch bei kopiergeschützten CDs."
- Private Kopien von CDs und DVDs - Was geht, was ist
erlaubt ?
"Legal: Analoge Kopie geschützter CDs
Die private Kopie einer kopiergeschützten CD ist mit einem kleinen Trick immer noch legal. Für die so genannte "analoge Kopie" musst du deine Stereoanlage an die Soundkarte deines Computers anschließen. Mit kostenlos im Internet erhältlichen Aufnahme-Programmen wie "un-CD-Copy" wird die abgespielte Musik-CD aufgezeichnet und die Musikstücke können wieder auf eine CD gebrannt werden."
- und
heise:
"Legale analoge Privatkopie
Die Neuregelung des Urheberrechts hat die grundsätzliche Zulässigkeit von Privatkopien zwar erhalten, den Anwendungsbereich jedoch stark eingeschränkt. Eine rechtmäßige Kopie muss ohne Umgehung wirksamer Kopierschutzmaßnahmen und nicht von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage hergestellt werden.
Zulässig sind nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Juristen aber auf analogem Weg erzeugte Kopien von kopiergeschützten digitalen Trägermedien. Denn die Schutzsysteme, mit denen digitale Kopien verhindert werden sollen, können und sollen Vervielfältigungen über analoge Eingänge von PCs nicht unterbinden.
Für eine solche Kopie, wie sie mit unCDcopy erstellt werden kann, sind die gängigen Kopierschutzeinrichtungen folglich keine „wirksamen technischen Maßnahmen“ im Sinne des § 95 a UrhG, sodass die Kopie rechtmäßig erstellt wird. Dies gilt auch dann, wenn aus der ursprünglich analog gewonnenen und geringfügig qualitativ beeinträchtigten Kopie anschließend eine neue digitale Kopie entstehen sollte, da das Gesetz allein auf den Vorgang des Überwindens einer Kopiersperre abstellt. (Joerg Heidrich, Justiziar) "
p.s. macrovison bringt nichts, wenn du das fernsehbild abfilmst und auf diese weise eine analoge kopie machst!