E-bug/GarantieVerweigerung

Martin.P

Lt. Commander
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1.280
Hi all
Da vor einiger Zeit Mein DFI LanParty UT nf3 kaputt gagangen war musste ich es zu den schicken. Aber ein Paar wochen darauf ist der Northbridge lüfter Kaputt gegangen. Deswegen habe ich sofort einen Neuen gekauft und drauf Montiert.
Da bei meinem board die warscheinlich die ramslots defekt und kein bild kam(habe alles ausprobiert andere graka etc)(Merkwürdiger weiser ist auch ein Rotes Lämpchen angegangen über denn slots) habe ich es zurück geschickt damit die es Reparieren.

Jetzt meinen die Gewährleistung abgelehnt,Northbridge baulich verändert somit gewährleistung erloschen, zu unsere Entlastung zurück.

Können die das eigentlich machen?
 
Kurzversion: Ja. Die sitzen am längeren Hebel (rechtlich hast du keine Ansprüche mehr) und wenn sie dir das ganze nicht mehr aus Kulanz machen, hast du leider Pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
...dann hast du verloren! Du hast Modifikationen durchgeführt, somit ist dein Garantieanspruch erloschen!
Traurig, aber wahr!
 
Martin.P schrieb:
Jetzt meinen die Gewährleistung abgelehnt,Northbridge baulich verändert somit gewährleistung erloschen, zu unsere Entlastung zurück.

Können die das eigentlich machen?

Gegenfrage - wer sind denn "die"?
 
"die" sind E-Bug siehe Topic ;) Auch wenn nix dran rumgefriemelt worden wäre, sind die bekannt für mieserablen Service, nur so am Rande vermerkt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ralf B. schrieb:
"die" sind E-Bug siehe Topic ;) Auch wenn nix dran rumgefriemelt worden wäre, sind die bekannt für mieserablen Service, nur so am Rande vermerkt :D

So klar ist das nicht ;)

Die Frage die sich mir hier stellt - ist, was hat eBug mit Deiner Garantie zu tun? EBUG ist Vertragspartner von DFI und nicht DFI selber. DFI ist für die Gewährleistung/ evtl. Garantie zuständig und nicht eBug.

Sprich eBug prüft die Ware auf Vollständigkeit, DFI hat einen Kulanzspielraum und kann dann immernoch sagen, dass die Garantie erloschen ist, aufgrund Deines Umbaus - aber nicht eBug.
 

Versuchen wir das ganze mal endgültig zu klären.
Du bist mit E-Bug einen Vertrag eingegangen, und zwar nur mit denen!!!, der von beiden Seiten erfüllt wurde.
Du hast bezahlt, sie haben geliefert.
Das BGB sieht vor, dass der Händler (etc.) 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, nach einem halben Jahr tritt Beweislastumkehr in Kraft, dir geben muss.
Die Gewährleistung erlischt sobald Du die Sache, außerhalb der Spezifikation betreibst, z. B. Umbau. Also, kann der Händler sagen: nö.
Garantie, ist etwas was der Hersteller dir zusätzlich gibt, muss er aber nicht, nach den 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung. Dann ist der Händler von seinen Pflichten, ich nenns mal, entbunden, und Du musst alles mit dem Hersteller klären.
Auch der Hersteller kann, auf Grund der bautechnischen Veränderung sagen: nö

P.S. Auch innerhalb der 2 Jahre kann man sich an den Hersteller wenden, kommt nur drauf an ob er mitmacht, oder nicht. Also wie in deinem Fall. Weil der Hersteller hat keinen Vertrag mit dir abgeschlossen.

Bei weiteren Fragen, sollte man sich mal das BGB für 5 € kaufen oder im I-Net glubschen.[/
 
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